Mitteilungen 01/2016, Seite 18, Nr. 8
Land Brandenburg fördert gemeindliche Verwaltungsfunktionen, wenn 5.000 Einwohner erreicht werden
Zur Deckung des fusionsbedingten Mehraufwandes freiwilliger Zusammenschlüsse auf der gemeindlichen Ebene stellt das Land Brandenburg in diesem Jahr finanzielle Zuwendungen zur Verfügung. Die Zuwendungsvoraussetzungen und weitere Einzelheiten des Verfahrens sind in der Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Brandenburg zur Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse auf der gemeindlichen Ebene in den Jahren 2015 und 2016 vom 18. November 2015 (Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 50 vom 16. Dezember 2015) geregelt worden. Als Zuwendungsvoraussetzung ist unter anderem bestimmt, dass die durch Zusammenschluss oder Umbildung entstandenen oder geänderten Verwaltungseinheiten (amtsfreie Gemeinden oder Ämter) jeweils mindestens 5.000 Einwohner haben sollen (3.2). Vor dem Hintergrund der in manchen Landesteilen sehr dünnen Besiedlung erscheint diese Größe sachgerecht. In der Diskussion um das Leitbild zur Verwaltungsstrukturreform hatte der Städte- und Gemeindebund Brandenburg den dort genannten Richtwert von 10.000 Einwohnern kritisiert.
Jens Graf, Referatsleiter
Az: 011-00