Mitteilungen 01/2017, Seite 33, Nr. 16

Angleichung der Netzentgelte gefordert

Der Ministerpräsident Brandenburgs hat die Bundesregierung in einem Brief dazu aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz rasch in das Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Er sieht vor allem die ostdeutschen Bundesländer durch die aktuelle Regelung über Gebühr belastet.

Die Bundesregierung hatte im November den Referentenentwurf zum Gesetz zur Netzentgeltmodernisierung in die Verbändeanhörung und in die Ressortabstimmung gegeben. Aus Sicht der Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer, für die Woidke stellvertretend geschrieben hat, ist es nunmehr an der Zeit, die Probleme anzugehen und den Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Die hohen Netzentgelte, die in den ostdeutschen Bundesländern zu zahlen sind, liegen in dem großen Anteil an dem verhältnismäßig hohen Anteil an EE-Anlagen. In dem Brief wird auf die regionalen Unterschiede und auf die Belastungen vergleichbarer Unternehmen und Privathaushalte hingewiesen.

Der Gesetzentwurf

Mit dem Gesetz soll zunächst eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung geschaffen werden, um bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelte festzulegen.

Weiterhin sollen die sogenannten vermiedenen Netzentgelte abgeschafft werden. Dabei sieht der Gesetzesentwurf für Anlagen mit volatiler Erzeugung, also Wind- und Photovoltaikanlage, vor, dass ab dem Jahr 2018 für neu in Betrieb genommene Anlagen keine vermiedenen Netzentgelte mehr gezahlt werden sollen. Für Bestandsanlagen sollen die vermiedenen Netzentgelte ab dem Jahr 2018 schrittweise bis zum Jahr 2027 abgebaut werden.

Bei dezentral, steuerbaren Anlagen, zu denen vor allem KWK-Anlagen gehören, soll für Neuanlagen ab dem Jahr 2021 kein vermiedenes Netzentgelt mehr gezahlt werden. Für Bestandsanlagen sollen die Zahlungen der vermiedenen Netzentgelte bis zum Jahr 2030 vollständig abgeschafft werden.

Weiterer Zeitplan


Das Bundeskabinett soll nach Informationen aus dem BMWi noch in diesem Jahr über den Gesetzesentwurf abstimmen. Danach würden sich zunächst der Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz befassen, sodass eine Verabschiedung, jedenfalls im ersten Quartal, möglich erscheint.

Bewertung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

Aus kommunaler Sicht ist die Diskussion durchaus richtig und wichtig. Allerdings sollte diese in einen größeren Rahmen gesetzt werden und eine Debatte über die Neugestaltung des Rechtsrahmens der Finanzierung des Netzausbaus begonnen werden. Die Fixierung auf die Festlegung eines bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgeltes ist ein Teil dieser Diskussion. In einer Stellungnahme zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz aus dem November haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag sich für die Förderung von Anlagen mit netzentlastender Wirkung und gegen die Festlegung eines bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgeltes per Rechtsverordnung ausgesprochen. Der vorgeschlagene Weg einer Rechtsverordnung stellt nicht die notwendige breite Beteiligung sicher, die eine solche Reform aufgrund der Auswirkungen auf die Energiepreise bei den Endkunden hätte. Stattdessen sollte ein formelles Gesetzgebungsverfahren gewählt werden. Gerade vor dem Hintergrund der Bedeutung der Netzentgelte für Verbrauchergruppen und Marktakteure (Speicher, Industrie, digitale Steuerungstechnik) ist es angezeigt, die Anpassung der Netzentgeltinfrastruktur in einem breiteren Rahmen zu diskutieren, den das parlamentarische Verfahren sicherstellt.
Die Stellungnahme finden Sie unter www.dstgb.de (Rubrik: Schwerpunkte / Energiewende / Netzausbau).

Positionierung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg

Brandenburg als fünftgrößtes Flächenland der Bundesrepublik Deutschland aber nur mit knapp 2,5 Millionen Einwohnern ist, ähnlich wie Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, besonders von der „Umgestaltung“ der Energiewirtschaft in den letzten fünfzehn Jahren betroffen. Die weiten Flächen und Landschaften prädestinieren uns förmlich, ein „Leistungsträger“ für die erneuerbare Energie zu sein. Mit über 4.000 Windkraftanlagen und einer Vielzahl, und zugleich der größten Fotovoltaikanlagen ist Brandenburg mit an der „Spitze der Bewegung“, was sich auch durch die Auszeichnung mit mehreren so genannten Energieawards widerspiegelt.
Grundsätzlich ist auch aus kommunaler Sicht der Umstieg in die so genannten regenerativen Energien zu begrüßen, jedoch ist neben dem zu bejahenden „ob“ das „wie“ zunehmend zu hinterfragen und bedarf zwingender Korrekturen, um die bereits seit längerer Zeit festzustellenden Akzeptanzverluste bei Kommunalpolitikern und Bürgern nicht weiter zu verstärken. Überwiegend sind es die ländlichen Gemeinden und Dörfer in unseren Flächenländern, in denen die Vielzahl der so genannten EEG-Anlagen errichtet wurden und weiter werden. Unsere hiesigen Regionalversorgungsunternehmen, an denen die Städte und Gemeinden mit deutlich über 30 Prozent beteiligt sind, haben die rechtliche Verpflichtung, die EEG-Anlagen netztechnisch einzubinden. 90 Prozent der EEG-Anlagen werden in die so genannten Verteilnetze eingebunden, die mit einem hohen investiven und technischen Aufwand ausgebaut wurden und weiter auszubauen sind. Die dabei entstehenden Netzausbaukosten verbleiben in der Region, da sie, anders als die so genannte EEG-Umlage, nicht bundesweit umgelegt werden. Insofern ist die Initiative des brandenburgischen Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke gegenüber der Bundesregierung zur Harmonisierung der Netzentgelte zu unterstützen.
Allerdings ist auch zu konstatieren, dass diese Problematik schon seit Jahren hätte gelöst werden müssen. Als Städte- und Gemeindebund Brandenburg haben wir das Thema immer wieder in unseren Bundesverbänden Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Städtetag angesprochen. Anfang 2014 sind wir nochmals vertiefend gegenüber Landes- und Bundespolitik aktiv geworden. Mit Schreiben an den damaligen Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Ralf Christophers, Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und die Bundestagsabgeordneten aus Brandenburg haben wir immer wieder auf die dringende Lösung der bundesweiten Umlegung der so genannten Netzentgelte hingewiesen. Dieses auch vor dem Hintergrund, dass die hohen regionalen Netzausbaukosten hier deutlich höhere Strompreise zur Folge haben und letztendlich Standortnachteile für die hiesige Wirtschaft und für Investitionsentscheidungen darstellen. Ein weiteres Problem, was ebenso seit langem einer Klärung bedarf, ist die fehlende Wertschöpfung aus den EEG-Anlagen für die Standortgemeinden. Die „EEG-Industrie“ muss dort Steuern oder Abgaben zahlen, wo die Umsätze generiert werden – gerade in unseren ländlichen Räumen!

Aktueller Stand: Bundeseinheitliche Netzentgelte wieder gestrichen!

Die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) für bundesweit einheitliche Netzentgelte, die voraussichtlich zu niedrigeren Strompreisen in Brandenburg geführt hätten, sind vorerst wieder vom Tisch! Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Entwurf für das Netzentgeltmodernisierungsgesetz die Verordnungsermächtigung für bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte gestrichen. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im November den Entwurf des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Das Ziel des Gesetzes ist die Anpassung der Rahmenbedingungen der Netzentgeltzahlung an die veränderte Erzeugerstruktur.

Der ursprüngliche Entwurf sah eine Verordnungsermächtigung der Bundesregierung vor, um bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte festzulegen. Diese wurde nun nach Auskunft des BMWi ersatzlos gestrichen. Nach Aussage der Bundesregierung war ein Kompromiss mit den Bundesländern in diesem Punkt nicht zu erzielen. Insbesondere die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und 50Hertz sowie die Landesregierungen der ostdeutschen Bundesländer hatten sich für bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte eingesetzt. Die erheblichen Unterschiede der Übertragungsnetzentgelte beruhen nach deren Ansicht allein auf Maßnahmen, welche der Energiewende, der System- und Versorgungssicherheit dienen und von denen letztendlich alle Verbraucher profitieren würden.

Die Bundesregierung wird nun jedoch in dem noch im Kabinett zu beschließenden Entwurf von der Verordnungsermächtigung Abstand nehmen. Als Grund wurde dabei angeführt, dass keine zufriedenstellende Einigung mit den Ländern erzielt werden konnte. Insbesondere die Bundesländer im Versorgungsgebiet von Amprion und TransnetBW profitieren aktuell von erheblich niedrigeren Übertragungsnetzentgelten.

Wahrscheinlich wird das BMWi in einem weiteren Gesetz, die nun gestrichene Verordnungsermächtigung unterbringen. Diese könnte dann im Juni diesen Jahres in der letzten Sitzungswoche des aktuellen Bundestages verabschiedet werden.

Kann man im Moment nur sagen: Versprechen gebrochen!

Karl-Ludwig Böttcher
Geschäftsführer

Az: 805-06

Cookies

Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten und die Zugriffe auf unserer Website zu analysieren. Durch Klicken auf "Zulassen" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Durch Klicken auf "Ablehnen" stimmen Sie ausschließlich der Verwendung aller technisch notwendigen Cookies zu. Sie können jedoch die Cookie-Einstellungen einsehen, um eine kontrollierte Einwilligung zu erteilen. [Link zu Impressum]

  Notwendig erforderlich

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
PHPSESSID Session Speichert Ihre aktuelle Sitzung mit Bezug auf PHP-Anwendungen und gewährleistet so, dass alle Funktionen der Seite vollständig angezeigt werden können. Mit Schließen des Browsers wird das Cookie gelöscht.
bakery 24 Stunden Speichert Ihre Cookie-Einstellungen.
  Analyse

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
_pk_id.xxx 13 Monate Matomo – User-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welchen User es sich handelt)
_pk_ses.xxx 30 Minuten Matomo – Session-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welche Sitzung es sich handelt)