Mitteilungen 02-03/2016, Seite 93, Nr. 49
Landessportkonferenz blickt auf 25 Jahre Sportentwicklung und votiert für aufgabengerechte Finanzierung der Städte mit Sportschulen und Wohnheimen
Die Landessportkonferenz tagte am 11. Dezember 2015 unter Leitung von Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, in der Landesgeschäftsstelle zum Thema „25 Jahre Sportentwicklung im Land Brandenburg“.
Dieser Bilanz widmeten sich die Mitglieder der Landessportkonferenz aus ihren jeweiligen Perspektiven. Nach einem Bericht des Sportministeriums folgten weitere sehr aufschlussreiche Redebeiträge, unter anderem vom Hauptgeschäftsführer des Landesportbundes, Herrn Gerlach, vom Vizepräsidenten des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Herrn Bürgermeister Dr. Hermann sowie vom Präsidenten des Behinderten-Sportverbandes Brandenburg, Herrn Michels. Sie würdigten die positive Sportentwicklung im Land Brandenburg und das Engagement von Sportvereinen, Ehrenamt und Bund, Land und Kommunen.
Eine Nahaufnahme erfolgte in Vorträgen der Städte Wittenberge, Oranienburg, Potsdam und Cottbus.
Bürgermeister Dr. Hermann berichtete von der Tradition des Arbeitersports der Stadt Wittenberge und dem bis heute lebendigen Vereinslebens in der Stadt. Neben zahlreichen Veranstaltungen habe die Stadt im Jahre 2011 mit den Vereinen die Sportchronik „Wittenberge und mein Sport“ (rechts) erarbeitet. In die städtischen Sportanlagen wurde investiert. Jährlich bewege sich die städtische Sportförderung um rund 100.000 €. Wichtiges Planungsinstrument sei die Sport- und Sportentwicklungsplanung, die auch die nicht vereinsgebundene Sportler einbeziehe. Vereinsfusionen und die Bindung von Übungsleitern seien wichtige Vorhaben.
Anhand der Stadt Oranienburg schilderten Prof. Dr. Rode, Europäische Sportakademie Land Brandenburg (ESAB), und Herr Schwering, Sachgebietsleiter der Stadt Oranienburg, die theoretischen Ansätze und praktischen Erfahrungen der Sportentwicklungsplanung (Auszug oben), insbesondere Planungsziele und –grundlagen. In der Diskussion wurde thematisiert, dass es beim Neubau von Schulsporthallen eine Divergenz zwischen den Anforderungen der Vereine und den letztlich genehmigten Hallengrößen und –ausstattungen gebe. So seien neu erbaute Schulsporthallen in bestimmten Sportarten für nutzende Vereine nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar. Insoweit sagte Referatsleiter Pezold, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Unterstützung zu. Es seien die Planungsgrundsätze des § 5 Sportförderungsgesetz maßgeblich.
Die finanzielle Situation der Städte mit Sportschulen und Wohnheimen an Sportschulen schilderten Frau Rademacher, Fachbereichsleiterin der Landeshauptstadt Potsdam, und Herr Weiße, Dezernent der Stadt Cottbus. Die Trägerschaft der Spezialschulen Sport einschließlich deren Wohnheime führe bei den Städten zu besonders hohen Kosten. Gründe hierfür sind die besonders aufwendige Ausstattung sowie der hohe Anteil auswärtiger Schüler. So seien an der Spezialschule Sport der Landeshauptstadt Potsdam 81 Prozent der Schüler Nicht-Potsdamer. Für deren Beschulung verblieben der Stadt nach Abzug aller Einnahmen eine Kostenlast von 857.103 € jährlich. Die Stadt Cottbus bezifferte eine jährliche Kostenlast von 400.000 €.
Die städtischen Kosten für einen Schüler an einer Sportschule betrügen im Ergebnis das 7-fache der Kosten für einen Schüler an einer „normalen“ Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (z.B. Potsdam: 850 € / Schüler / reguläre Gesamtschule versus 6.020 € / Schüler / Sportschule). Die Vertreter der Städte sprachen sich daher für Änderungen im Finanzierungssystem aus, damit das besondere Landesinteresse an der Begabtenförderung in diesen Schulen auch in der regelhaften Finanzierung abgebildet wird.
Für eine aufgabengerechte Finanzierung haben die Städte zwei Anregungen formuliert:
- Die Anpassung von §§ 110, 116 Brandenburgisches Schulgesetz mit dem Ziel, dass künftig auch Investitionskosten im Rahmen des Schulkostenbeitrages umlagefähig sind. Hierbei handelt es sich um eine Forderung, die der Städte- und Gemeindebund Brandenburg seit mehreren Jahren für alle Schulen im Land Brandenburg verfolgt, um einen sachgerechten und gesetzlich verbindlichen interkommunalen Kostenausgleich zwischen Wohnortkommune und Schulstandortkommune zu erzielen.
- Die Anpassung des Schullastenausgleichs gemäß § 14 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz mit dem Ziel,
• den ca. 7-fachen Aufwand im Vergleich zu „normalen“ Gesamtschulen abzubilden. Der Schullastenausgleich beträgt derzeit für Sportschulen und „normale“ Gesamtschulen gleichermaßen 303,26 € / Schüler / Jahr.
• der Schaffung eines Schullastenausgleichs für die Wohnheimkosten der Träger der Sportschulen. Derzeit gibt es einen Schullastenausgleich des Landes lediglich für die Wohnheimkosten im Bereich der Förderschulen (Angleichung des Verfassungsauftrages bezüglich der Begabten- und Benachteiligtenförderung)
Das Anliegen der Städte findet in der Diskussion Unterstützung seitens der Landessportkonferenz. Referatsleiter Pezold sagte für das Sportministerium zu, die Daten prüfen und Vorschläge für etwaige Neuregelungen unterbreiten zu wollen. Weitere Einzelheiten zum Thema können dem nachfolgend veröffentlichten Positionspapier der Städte mit Sportschulen und Wohnheimen aus dem Jahre 2014 entnommen werden, auf deren Grundlage die Städte seither mit dem Sportministerium in Verhandlung stehen.
Abschließend diskutierte und verabschiedete die Landessportkonferenz Empfehlungen zum Thema „25 Jahre Sportentwicklung im Land Brandenburg“.
Die einstimmig beschlossene Fassung wird nachfolgend wiedergegeben. Der mit der Einladung versandte Entwurf war vom Sportministerium und dem Landessportbund erarbeitet und mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg abgestimmt worden.
Konkrete Ergänzungsvorschläge zur Sitzung wurden von Herrn Barta, Abteilungsleiter des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, sowie Herrn Petke, Mitglied des Landtages Brandenburg (CDU), eingebracht. Mit einigen Straffungen wurde der Änderungsantrag von Herrn Barta angenommen, Aussagen zum Thema „Sport und Gesundheit“ aufzunehmen. Danach empfiehlt die Landessportkonferenz die Ausweitung gesundheitsbezogener Bewegungsangebote und die Beachtung entsprechender Qualitätsanforderungen. Ein weiterer Änderungsantrag von Herrn Barta, wonach die Sportvereine im Land Brandenburg ausweislich eines Berichtes des Deutschen Olympischen Sportbundes Verbesserungspotential bei der Sicherung niedriger Mitgliedsbeiträge und der Möglichkeit von Familienmitgliedschaften (Anteil bundesweit ca. 61 Prozent, im Land Brandenburg ca. 35 Prozent) hätten und Änderungen nötig seien, wurde dagegen weitgehend abgelehnt. Mehrere Mitglieder der Landessportkonferenz widersprachen der Bewertung. Die Beitrags-höhe in den brandenburgischen Sportvereinen sei so niedrig, dass eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familienmitgliedschaften als gering angesehen werde. Im Übrigen seien die Beitragsgestaltung autonome Entscheidungen der Sportvereine und als Forderung der Landessportkonferenz, die die Landesregierung berate, nicht adressierbar. Zudem wurde auf Vergünstigungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie die Konnexitätsrelevanz des Änderungsantrages hingewiesen. Der Änderungsantrag von Herrn MdL Petke zum Thema Schulsport konnte die Landessportkonferenz nicht überzeugen. Die darin geschilderten Bedarfe sahen die Mitglieder als erfüllt an.
Die nächste Landessportkonferenz findet im November 2016 unter Leitung von Herrn Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg zum Thema „Spitzen- und Nachwuchsleistungssport im Blickwinkel von Olympia 2016“ statt.
Hinweise und Anregungen aus der Mitgliedschaft zu den Landessportkonferenzen sind der Geschäftsstelle jederzeit willkommen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg wird in der Landessportkonferenz durch Geschäftsführer Böttcher sowie Frau Jesse, Dezernentin der Stadt Falkensee und Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Sport des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, vertreten.
Die Präsentationen der Referenten stellt die Geschäftsstelle bei Interesse gern zur Verfügung.
Bianka Petereit, Referatsleiterin