Mitteilungen 02-03/2018, Seite 66, Nr. 35
Maßnahmenkatalog gegen Afrikanische Schweinepest deutlich verschärft
- Ganzjährige Bejagung von Schwarzwild möglich
- Mehr Kompetenzen für Behörden
Bund und Länder stärken im Kampf gegen die näher rückende Afrikanische Schweinepest (ASP) die Prävention und das Krisenmanagement. Der Bundesrat hat am 2. März 2018 der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten zugestimmt, mit der ein Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission zum Erlass tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP in nationales Recht umgesetzt wird. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die vom Bundesrat beschlossenen Maßnahmen zur ASP-Prävention. Da die Tierseuche nur noch etwa 350 km von Deutschland entfernt sei, müsse alles getan werde, um ein Einschleppen zu verhindern.
Die Änderungen ermöglichen unter anderem ein unverzügliches Eingreifen und zusätzliche Durchgriffsrechte für die Behörden sowie verschärfte Auflagen im Falle einer Einschleppung der Seuche nach Deutschland. Im Zentrum der Präventionsmaßnahmen der Bundesregierung steht die Ausdünnung von Schwarzwild. So wird die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben. Bislang galt eine Schonzeit von Ende Januar bis Mitte Juni. Durch eine ganzjährig ermöglichte Bejagung soll eine erhebliche Reduzierung der Schwarzwildpopulation ermöglicht werden. Ab sofort dürfen daher auch Beibachen in größeren Rotten mit nicht mehr gelb gestreiften Frischlingen bejagt werden.
Bei der Feststellung eines ASP-Falls greifen zusätzliche Vorgaben. Fahrzeuge, die Speiseabfälle, Fleisch oder Ähnliches befördern, müssen desinfiziert werden, bevor sie das betroffene Gebiet verlassen. Ferner werden alle schweinehaltenden Betriebe aus dem betroffenen Areal, die ihre Tiere oder deren Erzeugnisse vermarkten wollen, dazu verpflichtet, das Fleisch oder die Tiere vorher untersuchen zu lassen. Darüber hinaus können Behörden die Verwendung von Gras, Heu und Stroh aus einem gefährdeten Gebiet für Schweine verbieten. Die entsprechende Passage wurde allerdings kurzfristig wieder abgeschwächt. Statt eines möglichen Totalverbots sind demnach Raufutter und Einstreu erlaubt, wenn sie früher als sechs Monate vor Festlegung des gefährdeten Gebiets gewonnen oder einer Hitzebehandlung unterzogen wurden.
Einen besonderen Stellenwert nimmt bei der Seuchenbekämpfung für Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt wie auch für die amtierende Vorsitzende der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern, NRW-Umweltministerin Cristina Schulze Föcking, die mögliche Mitnahme von mit dem ASP-Virus kontaminierten Lebensmitteln durch Reisende und LKW-Fahrer ein, ebenso die unsachgemäße Entsorgung dieser Lebensmittel. Das Berliner Agrarressort hat deshalb schon 2014 - unmittelbar nach den ersten ASP-Fällen in den baltischen Staaten und Polen - eine umfassende mehrsprachige Informationskampagne gestartet. Aus Sicht des BMEL sind allerdings nicht die industriell hergestellten Rohwürste aus Polen das Problem, sondern vielmehr die kaum kontrollierten Erzeugnisse aus Privathaushalten.
Sollte die Afrikanische Schweinpest trotz aller Vorsorgemaßnahmen doch nach Deutschland gelangen, plädiert Schmidt für eine Anwendung des sogenannten Regionalisierungsprinzips. Demnach sollen Exportsperren und Handelsbeschränkungen bei einem Seuchenausbruch mit entsprechenden Pufferzonen auf das betroffene Gebiet beschränkt bleiben und nicht automatisch das ganze Land umfassen. Der Minister beruft sich dabei auf den Schiedsspruch der Welthandelsorganisation (WTO), die im Rechtstreit zwischen der Europäischen Union und Russland 2016 festgestellt hatte, dass ein veterinärrechtlich begründetes Importverbot Russlands für Schweine und Schweinefleisch aus der gesamten EU nicht zulässig sei. Schmidt stellte aber auch klar, dass kein Abnehmerland zur Akzeptanz des Regionalisierungsprinzips gezwungen werden könnte.
Polnischer Grenzzaun gegen ASP wird teuer
Der zum Schutz vor der ASP geplante Zaun an der ostpolnischen Grenze wird Kosten in Millionenhöhe mit sich bringen. Polens Landwirtschaftsminister Krzysztof Juriel schätzte den finanziellen Aufwand für eine solche Barriere am 19. Februar 2018 in Brüssel auf umgerechnet 36,2 Mio. Euro. Der Zaun an der Grenze zu Weißrussland und der Ukraine soll die Einwanderung möglicherweise ASP-infizierter Wildschweine nach Polen unterbinden und so eine effektive Regulierung des heimischen Schwarzwildbestands ermöglichen. Ein Gesetzentwurf für die Errichtung des Zauns wird laut Juriel spätestens Ende März dem Parlament in Warschau vorgelegt. Eine Zustimmung der EU sei in dieser Frage nicht erforderlich.
(Quelle: AgE)
Umfassende Informationen über die Afrikanische Schweinepest sowie die Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten vom 7. März 2018 (BGBl. I S. 226) stehen auf der Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums: https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ASP.html.
(Quelle: DStGB Aktuell 1118)
Az: 508-04