Mitteilungen 02/2014, Seite 95, Nr. 55
Bedauerliches Ende einer erfolgreichen E-Government-Fachanwendung:
Endgültige Abschaltung des Portals "Gewerbemeldung Online" zum 31. Dezember 2013
Die gesetzliche Verpflichtung der elektronischen Verfahrensabwicklung einer Dienstleistungstätigkeit gemäß Artikel 8 Absatz 1 EU-Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet neben dem Einheitlichen Ansprechpartner im Land Brandenburg auch jede brandenburgische Stadt, Gemeinde und jedes Amt als zuständige Stelle.
Mit "Gewerbemeldung Online" (GewOn) wurde zum Dezember 2009 eine Dachlösung als Fachportal innerhalb des Dienstleistungsportals des Landes Brandenburg für diejenigen Kommunen geschaffen, die über kein onlinefähiges Gewerbefachverfahren verfügen. GewOn ist ein Verfahren, das elektronische Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen (kurz: Gewerbemeldungen) sowie die elektronische Zustellung der entsprechenden Bescheide ermöglicht.
78 brandenburgische Städte, Gemeinden und Ämter nutzten bis Ende 2013 das Fachportal GewOn. Seit Januar 2010 bis Juni 2013 sind 317 Fälle eingegangen, wobei die Nutzungszahlen in jedem Jahr stetig angewachsen sind. Den brandenburgischen Landeshaushalt hat das Fachportal GewOn finanziell bislang nicht belastet. Dem kommunalen Finanzausgleich wurden für die technische Betreuung des Portals beim Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) in den vergangenen Jahren jeweils 32.000,- Euro entnommen. Damit war die Nutzung des Fachportals auch für die brandenburgischen Kommunen indirekt kostenfrei.
Mit Schreiben vom 14. August 2012 informierte uns das Referat 11 des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg, dass das Portal „Gewerbemeldung Online“ (GewOn) zum 31. Dezember 2012 abgeschaltet werden wird. Um die drohende Abschaltung des GewOn-Portals abzuwenden, wandte sich Herr Geschäftsführer Böttcher mit Schreiben vom 3. September 2012 an den damaligen Innenminister Dr. Woidke.
In persönlichen Gesprächen mit Vertretern des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg hat Herr Geschäftsführer Böttcher seinen Unmut über die drohende Abschaltung des Fachportals zum Ausdruck gebracht. Im Rahmen einer Kompromisslösung wäre die Stadt Cottbus bereit gewesen, die fachliche Betreuung des Portals durch den Servicebereich Gewerbeangelegenheiten für lediglich 4.140,- Euro pro Jahr zu übernehmen. Obwohl eine sehr tragfähige Kompromisslösung zur Weiterführung des Fachportals erarbeitet wurde, die das Ministerium des Innern von der bisherigen fachlichen Betreuung des Portals maßgeblich entlastet hätte, traf am 3. Dezember 2012 die Hausspitze des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg die Entscheidung, dass das GewOn-Portal zum 31. Dezember 2012 abgeschaltet werden soll und die in den letzten Monaten erarbeitete Kompromisslösung zum weiteren Betrieb des GewOn-Portals nicht zum Einsatz kommen darf. Nur ein Schreiben von Herrn Geschäftsführer Böttcher vom 11. Dezember 2012 an den damaligen Ministerpräsidenten Platzeck konnte die bereits für den 31. Dezember 2012 geplante Abschaltung noch verhindern.
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2012 konnten wir der Mitgliedschaft mitteilen, dass der Betrieb des Portals „Gewerbemeldung Online“ (GewOn) zur elektronischen Verfahrensabwicklung einer Dienstleistungstätigkeit gemäß Artikel 8 Absatz 1 EU-Dienstleistungsrichtlinie bis auf weiteres aufrechterhalten wird und im Jahr 2013 eine neue Kompromisslösung zur weiteren Fortführung von GewOn angestrebt wird. Im Rahmen dieser Kompromisslösung wäre die Stadt Cottbus nach wie vor bereit gewesen, die fachliche Betreuung des Portals durch den Servicebereich Gewerbeangelegenheiten zu übernehmen.
Mit Schreiben vom 7. Juni 2013 teilte Herr Staatsekretär Zeeb, Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, mit, dass der Portalbetrieb GewOn nur noch einige Zeit aufrecht erhalten werden kann, wenn die angeschlossenen und weiterhin am Betrieb des Portals interessierten Kommunen in Abhängigkeit zum Fallaufkommen die tatsächlichen Vollkosten tragen und von kommunaler Seite die fachliche Portalbetreuung, ggf. unter Koordinierung des Überleitungsprozesses durch den Städte- und Gemeindebund Brandenburg oder eine von uns benannte Kommune, übernommen wird.
Diesen Vorschlag verband Herr Staatsekretär Zeeb mit der Erwartung, dass für die Übergangszeit die weitere Finanzierung auf der Basis der vermeintlich jährlichen Gesamtkosten von rund 100.000,- Euro aus Mitteln des § 16 Abs. 1 Nr. 5 Finanzausgleichsgesetz (Unterstützung der Verwaltungsmodernisierung) unstrittig ist.
Bislang erfolgte für das GewOn-Portal eine Entnahme aus § 16 Abs. 1 Nr. 5 FAG in Höhe von 32.000,- Euro. Nach den zwischenzeitlich vom Brandenburgischen IT-Dienstleister ermittelten Vollkosten sei unter der Berücksichtigung der unabdingbaren Nutzung der Infrastruktur von „service.brandenburg.de“ eine Kostenzunahme auf nahezu rund 100.000,- Euro errechnet worden.
Mit einer Kostensteigerung von 32.000,- Euro auf 100.000,- Euro würden sich die künftig selbstständig zu tragenden Kosten für die GewOn-nutzenden Städte, Gemeinden und Ämter um über 300 Prozent verteuern. Bei einer umlagefinanzierten Vollkostenerstattung würden Kosten in Höhe von knapp 1.300,- Euro anstatt der bisher veranschlagten 400,- bis 500,- Euro pro Kommune pro Jahr anfallen. In die Kostensteigerung noch nicht einbezogen wurden die ebenfalls regelmäßig erforderlichen Weiterentwicklungskosten des GewOn-Verfahrens, z.B. nach Gesetzesänderungen im Gewerberecht, bzw. bei Einführung der Mehrsprachigkeit des Portals.
Mit Schreiben vom 18. Juni 2013 hatten wir Herrn Staatsekretär Zeeb aufgefordert, hinsichtlich der für uns nicht nachvollziehbaren und nicht transparenten Kostensteigerung um über 300 Prozent eine detaillierte Darstellung der Vollkostenerhebung zu übersenden.
Darüber hinaus haben wir um eine überschlagsartige Darstellung der Folgekosten für die Betriebsführung des GewOn-Portals aufgrund der erforderlichen Weiterentwicklungskosten des GewOn-Verfahrens, z.B. nach Gesetzesänderungen im Gewerberecht, bzw. bei Einführung der Mehrsprachigkeit des Portals gebeten.
Wir haben mitgeteilt, dass wir auf der Basis einer detaillierten und transparenten Kostendarstellung die Möglichkeit einer kommunalen Koordinierungsübernahme in unseren Gremien beraten werden. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat sich in seiner 27. Sitzung am 10. Juni 2013 sowie in seiner 28. Sitzung am 19. August 2013 mit diesem Thema befasst.
Mit Schreiben vom 28. Juni 2013 teilte uns Herr Staatsekretär Zeeb mit, dass er mit Blick auf die wesentliche Kostensteigerung Verständnis für unsere Nachfrage habe. Er regt an, dass wir uns nach der Mitteilung der erbetenen Grundsatzentscheidung direkt an den Brandenburgischen IT-Dienstleister wenden sollten, da mit diesem auch die Detailverhandlungen zum Abschluss der Servicevereinbarungen zu führen wären.
Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg kann die oben aufgeführte Grundsatzentscheidung jedoch erst sachgerecht erörtert und entschieden werden, wenn alle heutigen und künftigen Ausgaben zum Betrieb des GewOn-Verfahrens bekannt sind und einer Prüfung in den GewOn-nutzenden Städten, Gemeinden und Ämtern unterzogen wurden. Nach kommunalhaushaltsrechtlichen Grundsätzen kann sich keine GewOn-nutzende Kommune vor dem Hintergrund einer drohenden erheblichen Kostensteigerung „ins Blaue hinein“ für die weitere Nutzung von GewOn aussprechen. Alternativangebote anderer Dienstleister bzw. Alternativlösungen müssten geprüft und verglichen werden, um den Grundsätzen der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung gerecht zu werden.
Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg erfüllte die für den Entscheidungsprozess der Kommunen zwingende Forderung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg jedoch nicht. Schlussfolgernd konnte keiner Gemeinde gegenüber schlüssig dargelegt und erörtert werden, welche Kosten für den GewOn-Betrieb heute und künftig zu entrichten wären. Dennoch haben wir die Mitgliedschaft eng in den Fortführungsprozess des Portalbetriebes eingebunden. Wir haben insbesondere die GewOn-nutzenden Städte, Gemeinden und Ämter gebeten uns mitzuteilen, ob ihrerseits vor dem Hintergrund der dargelegten drohenden Kostensteigerung ein weiteres Interesse an einer Nutzung des GewOn-Portals besteht. Eine Rückmeldung bis zum 13. September 2013 wurde erbeten. Alle bis zum 1. Oktober 2013 eingegangenen Rückmeldungen konnten in die Auswertung der Umfrage einbezogen werden.
Von den 200 verwaltungsführenden brandenburgischen Städten, Gemeinden und Ämtern haben sich 75 Städte, Gemeinden und Ämter an unserer Umfrage beteiligt. Das entspricht einem Rücklauf von 37,5 Prozent. Derzeit nutzen 78 brandenburgische Städte, Gemeinden und Ämter das GewOn-Portal. Davon haben sich 48 GewOn-nutzende Städte, Gemeinden und Ämter zurückgemeldet, das entspricht einem Rücklauf von 62 Prozent der GewOn-Nutzer.
Lediglich elf GewOn-nutzende Städte, Gemeinden und Ämter waren uneingeschränkt an der weiteren Nutzung des GewOn-Portals interessiert, mithin 23 Prozent der GewOn-Nutzer. Fünf GewOn-nutzende Städte, Gemeinden und Ämter konnten sich nur für eine weitere Nutzung des GewOn-Portals aussprechen, solange sich die Kosten des Portals nicht erhöhen, mithin 10 Prozent. Mit einer in Aussicht gestellten Kostensteigerung auf 100.000,- Euro jährlich konnten sich diese Portalnutzer nicht einverstanden erklären. Insgesamt 32 GewOn-nutzende Städte, Gemeinden und Ämter haben sich gegen eine künftige Nutzung des GewOn-Portals ausgesprochen, das sind 67 Prozent der bisherigen GewOn-Nutzer.
Auf der Grundlage unserer Umfrage hätten lediglich elf GewOn-nutzende Städte, Gemeinden und Ämter die Vollkosten für das GewOn-Portal von 100.000,- Euro künftig allein tragen müssen. Dann würden pro Stadt/Gemeinde/Amt pro Jahr 9.090,91 Euro für das GewOn-Fachverfahren zu entrichten sein. Die Höhe der Kosten für den einzelnen GewOn-Nutzer steht jedoch in keinem Verhältnis zu den anfallenden Fallzahlen. Viele Städte, Gemeinden und Ämter teilten uns mit, dass nur wenige bis keine Fälle seit Inkrafttreten der EU-Dienstleistungsrichtlinie angefallen sind. Darüber hinaus ist ein sprunghafter Anstieg der Fallzahlen auch in den kommenden Monaten nicht zu erwarten.
Die Vollkosten des GewOn-Portals würden sich für den Einzelnen minimieren, sofern weitere Nutzer gefunden und eingebunden werden könnten. Die künftige Nutzung des GewOn-Portals von weiteren brandenburgischen Städten, Gemeinden und Ämtern ist jedoch unwahrscheinlich. Fehlmeldungen der 122 nicht GewOn-nutzenden Städte, Gemeinden und Ämter waren nicht erforderlich. Dennoch haben sich 27 bislang nicht GewOn-nutzende Städte, Gemeinden und Ämter an unserer Umfrage beteiligt. Alle 27 nicht GewOn-nutzende Städte, Gemeinden und Ämter haben uns mitgeteilt, dass sie auch künftig das GewOn-Portal nicht nutzen werden.
Auch wenn sich brandenburgische Städte, Gemeinden und Ämter grundsätzlich für den weiteren Betrieb des GewOn-Portals aussprechen, werden sich die verbleibenden, interessierten GewOn-Nutzer vor dem Hintergrund einer sparsamen Haushaltsführung für ein anderes Gewerbe-online-Fachverfahren entscheiden müssen. Der Abschluss von Servicevereinbarungen mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister ZIT-BB zur GewOn-Nutzung ist im Ergebnis dieser Umfrage höchst unwahrscheinlich.
Wir bedauern ausdrücklich, dass die von der kommunalen Seite angestrebte fachliche Portalbetreuung aufgrund der nicht nachvollziehbaren Kostensteigerung nicht realisiert werden kann. Herr Geschäftsführer Böttcher teilte Herrn Staatsekretär Zeeb des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg mit Schreiben vom 8. Oktober 2013 mit, dass sich die Mehrheit unserer Mitgliedschaft gegen eine weitere Nutzung des GewOn-Portals vor dem Hintergrund der vorgenommenen Kostensteigerung sowie des Verfahrens mit dem GewOn-nutzenden Städten, Gemeinden und Ämtern ausgesprochen hat. Herr Böttcher hat sich ferner für einen Portalbetrieb zumindest bis Ende 2013 ausgesprochen. Aufgrund der tatsächlichen Vollkosten des GewOn-Portals sind die zu tragenden Kosten für die wenig verbleibenden interessierten Kommunen zu hoch und demzufolge unwirtschaftlich, um von diesen vollumfänglich getragen werden zu können.
Nunmehr wurde das erfolgreiche E-Government-Verfahren GewOn zum 31. Dezember 2013 abgeschaltet. Mit dieser absolut nicht nachvollziehbaren Entscheidung wird - für den Städte- und Gemeindebund nicht hinnehmbar - ohne Not eine zunehmend erfolgreiche und sehr kostenmoderate E-Government-Fachanwendung zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung in Brandenburg abgeschaltet.
Diese Fehlentscheidung hat zur Folge, dass sowohl der Landeshaushalt als auch die kommunalen Haushalte ab dem Jahr 2014 stärker belastet werden. Aufgrund der gemeinsamen komplexen technischen Infrastruktur, auf der sowohl das EAP- als auch das GewOn-Portal beruhen, müssen die wesentlichen Komponenten von GewOn aufgrund der gleichzeitigen Nutzung durch das EAP-Portal technisch weiter vorgehalten werden. Die Mittel können nicht mehr dem kommunalen Finanzausgleich entnommen werden. Während zuvor eine Kostenteilung zwischen GewOn und EAP vorgenommen werden konnte, sind nunmehr die Kosten für das Portal vollumfänglich vom zuständigen Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zu tragen.
Darüber hinaus haben die betroffenen Städte, Gemeinden und Ämter durchschnittlich mindestens 3.000,- Euro für eine Erstinvestition sowie 1.000,- Euro jährliche Kosten für Betrieb und Wartung einer onlinefähigen Gewerbefachsoftware aufzuwenden.
Das Land Brandenburg sendet mit der Abschaltung einer zunehmend erfolgreichen E-Government-Fachanwendung, entgegen der bundesweiten Bestrebungen, die falschen Signale. Während andere Bundesländer unter mühevollen Anstrengungen neue elektronische Fachanwendungen erarbeiten und für deren Nutzung massiv werben, kann es sich das Land Brandenburg unter Vergeudung zusätzlicher Landeshaushaltsmittel „leisten“, eine elektronische Fachanwendung mit erheblichem Mehrwert für Kommunen sowie lokale und internationale Wirtschaftsunternehmen abzuschalten. Das Signal, welches das Land Brandenburg nicht zuletzt gegenüber lokalen und internationalen Wirtschaftsunternehmen damit aussendet, könnte nicht wieder gut zu machende Auswirkungen für weiteres Ansiedlungsinteresse von Unternehmen haben.
Neben der fachlich-inhaltlichen Kritik entsteht ein politischer Schaden für die Organisation und Realisierung weiterer Projekte, bei dem zu befürchten steht, dass er auch auf die Zusammenarbeit mit den weiteren Ressorts der Landesregierung negative Auswirkungen haben wird.
Darüber hinaus wird mit dieser Entscheidung dem ohnehin bereits finanziell erheblich geschwächten Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) ohne Not eine solide realisierte Dienstleistung von der eigenen Fachaufsichtsbehörde entzogen. Dies zerstört nicht zuletzt die mühsam aufgebaute Vertrauensbasis zwischen dem ZIT-BB und den Kommunen für die wenigen kommunalen Fachanwendungen, die der ZIT-BB noch in der Lage ist, anzubieten.
Aufgrund des - nicht zuletzt - verantwortungslosen Umgangs mit Steuergeldern hat sich der Städte- und Gemeindebund Brandenburg in dieser Angelegenheit an den Landesrechnungshof gewandt.
Während das Land Brandenburg eine erfolgreiche E-Government-Fachanwendung abgeschaltet hat, sind andere Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern gerade dabei, eine für alle Kommunen zur Verfügung stehende elektronische Verfahrensabwicklung einer Dienstleistungstätigkeit in Umsetzung des Artikel 8 Absatz 1 EU-Dienstleistungsrichtlinie in Betrieb zu nehmen. Wir wünschen allen anderen Bundesländern und ihren Kommunen bei deren Realisierung Ihrer E-Government-Fachanwendung viel Erfolg!
Silke Kühlewind, Referatsleiterin
Az: 800-00