Mitteilungen 02/2014, Seite 76, Nr. 42
GEMA-Tarifänderungen zum 1. Januar 2014
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat den Deutschen Städte- und Gemeindebund zum Jahreswechsel über Tarifänderungen informiert. Die Tarife für Musiknutzungen außerhalb von Veranstaltungen und Konzerten, insbesondere für so genannte Hintergrundmusik, werden zum 1. Januar 2014 um 2 Prozent angehoben. Diese Anpassungen basieren laut GEMA auf Änderungen des Preisniveaus und der Lohnentwicklung.
Darüber hinaus berichtet die GEMA uns über die erzielte Einigung mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. zu Veranstaltungstarifen. Das Schreiben wird nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben:
"Anrede,
zwischen Ihnen und der GEMA bestehen Gesamtverträge. Sie und Ihre Mitglieder erhalten danach bei ordnungsgemäßer Meldung der Musikwiedergaben einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 %. Heute möchten wir Sie über tarifliche Veränderungen im kommenden Jahr 2014 informieren.
Mit Schreiben vom 5.4.2012 und mit der Tarifinformation zum letzten Jahreswechsel erläuterten wir die geplanten Änderungen der Vergütungssätze für Veranstaltungen mit Musik außerhalb von Konzerten. Inzwischen hat die GEMA mit dem größten Verband der Musiknutzer in Deutschland, der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V., eine Einigung über die Veranstaltungstarife ab dem 1.1.2014 erzielt. Das nunmehr gesamtvertraglich fixierte Ergebnis stellt einen fairen Ausgleich der Interessen der Urheber und der Nutzer dar. Folgende Regelungen wurden vereinbart:
Einzelveranstaltungen Vergütungssätze U-V (Veranstaltungen mit Live-Musik) und M-V (Veranstaltungen mit mechanischer Musik)
Die linear ausgerichtete Vergütung berechnet sich auf Basis der Veranstaltungsfläche (in Schritten zu jeweils 100 qm) und dem Eintrittsgeld (in Schritten zu jeweils 1,00 EUR).
Diese Tarifstruktur entlastet kleinere und mittlere Veranstaltungsformate. Dies kommt einer Vielzahl von Veranstaltungen des bürgerschaftlichen Engagements zugute. Tariferhöhungen, die bei größeren Veranstaltungen auftreten, werden durch Einführungsnachlässe schrittweise über einen Zeitraum von 5 Jahren bis zum 31.12.2018 eingeführt.
Diskotheken und Clubs (Vergütungssätze M-CD, Abschnitt II 2)
Die linear ausgerichtete Vergütung berechnet sich auf Basis der Veranstaltungsfläche (in Schritten von jeweils 100 qm) und dem Eintrittsgeld (in Schritten zu jeweils 2,00 EUR).
Musikkneipen (Vergütungssätze M-CD, Abschnitt II 1)
Die neu vereinbarten Vergütungen gelten, in Abgrenzung zu Diskotheken, für gastronomische Betriebe, in denen nicht getanzt wird, die Musiknutzung jedoch über die reine Hintergrundmusikwiedergabe hinaus geht und damit Veranstaltungscharakter besitzt.
Die Vergütungssätze M-CD berücksichtigen die unterschiedlichen Auslastungen von Diskotheken, Clubs und Musikkneipen, die sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Öffnungstage ergeben. Die Umsetzung des Tarifs erfolgt schrittweise im Rahmen von Einführungsnachlässen über einen Zeitraum von 8 Jahren bis zum 31.12.2021.
Weiteres zur Tarifreform haben wir für Sie auf unserer Internetseite unter www.gema.de/Veranstaltungstarife zusammengestellt. Dort ist auch ein Tarifrechner implementiert, mit dem die Vergütungen auf Basis der neuen Vergütungssätze ermittelt werden können.
Die Tarife für anderweitige Musiknutzungen außerhalb von Veranstaltungen und Konzerten, insbesondere diejenigen für sog. Hintergrundmusik, werden zum 1.1.2014 um 2 % angehoben. Die Anpassung richtet sich damit nach den Änderungen des Preisniveaus und der Lohnentwicklung.
Die jeweils aktuellen Vergütungssätze finden Sie auf unserer Internetseite unter www.gema.de/Tarife."
(Quelle: DStGB Aktuell 0214)
Az: 300-03