Mitteilungen 02/2015, Seite 57, Nr. 36

Bericht der Wahlkreiskommission empfiehlt auch Änderung von Wahlkreisabgrenzungen im Land Brandenburg

Die Verteilung der 299 Bundestagswahlkreise auf die 16 Bundesländer ist nach Angaben einer aktuellen Meldung des Deutschen Bundestages ein Thema des Berichts der Wahlkreiskommission für die 18. Wahlperiode. Wie aus dem als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegenden Bericht (Bundestagsdrucksache 18/3980) hervorgeht, hat die unabhängige Kommission die Aufgabe, „über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Einteilung der Bundestagswahlkreise sie im Hinblick darauf für erforderlich hält“.

Zu den Grundsätzen, die sie bei ihren Vorschlägen zur Wahlkreiseinteilung zu beachten hat, gehört laut Vorlage die Einhaltung der Ländergrenzen. Auch müsse die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 Prozent, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen.

Dem Bericht zufolge würde nach dem Stand der deutschen Bevölkerung vom 31. Dezember 2013 „bei einer Verteilung der 299 Wahlkreise auf die 16 Länder nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte-Laguë/Schepers das Land Hessen, das erst in der letzten Wahlperiode einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten hat, einen Wahlkreis verlieren, während Bayern einen weiteren Wahlkreis erhält“. Danach entfielen auf Hessen 21 statt bisher 22 Wahlkreise und auf Bayern 46 statt bisher 45 Wahlkreise. Ob es allerdings für Hessen dabei bleibe, werde die weitere Bevölkerungsentwicklung zeigen. Bei Betrachtung der Entwicklung in der Zeit von Ende 2011 bis Ende 2013 auf Basis der neuen Zensuszahlen zeichne sich nämlich ab, dass in absehbarer Zeit nicht Hessen, sondern Thüringen einen Wahlkreis wird abgeben müssen.

Die Wahlkreiskommission sei jedoch mehrheitlich der Auffassung, dass ihre Vorschläge auf Grundlage der derzeit aktuellen Zahlensituation zu erstellen sind, schreiben die Autoren. Sie lege ihrem Bericht die auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember 2013 errechnete Verteilung der 299 Wahlkreise auf die 16 Länder zugrunde, mit der die Zahl der Wahlkreise in Hessen und Bayern entsprechend ihrem Anteil an der gesamten deutschen Bevölkerung angepasst wird.

Für die Bundestagswahlkreise im Land Brandenburg enthält der Bericht die folgenden Feststellungen:

„4.2.2.6 Brandenburg
Die Bevölkerungszahl weicht in folgenden Wahlkreisen des Landes Brandenburg um mehr als 15% vom Bevölkerungsdurchschnitt aller Wahlkreise ab:

 56 Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I                   – 24,9%
 57 Uckermark – Barnim I                                                    – 26,3%
 58 Oberhavel – Havelland II                                              + 20,9%
 59 Märkisch-Oderland – Barnim II                                      + 18,3%
 61 Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II  + 19,7%
 65 Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II                         – 18,3%

Von den oben aufgeführten Wahlkreisen überschreitet der Wahlkreis 57 Uckermark – Barnim I die gesetzlich vorgegebene Grenze in Höhe von mehr als 25%, bei der zwingend eine Neuabgrenzung des Wahlkreises vorzunehmen ist; der Wahlkreis 56 Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I erreicht diese Grenze fast.

• Wahlkreise 56 Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I, 58 Oberhavel – Havelland II und 61 Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II

Die Wahlkreiskommission schlägt vor, dem Wahlkreis 56 Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I die amtsfreie Stadt
Nauen aus dem Wahlkreis 58 Oberhavel – Havelland II und das Amt Nennhausen aus dem Wahlkreis 60 Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I zuzuordnen.

Ferner schlägt das Gremium vor, dem Wahlkreis 60 Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I vom Wahlkreis 61 Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow- Fläming II die Gemeinde Michendorf zuzuweisen.

Dadurch würden die Abweichungen im Wahlkreis 56 Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I auf – 16,4%, im Wahlkreis 58 Oberhavel – Havelland II auf + 14,3%, im Wahlkreis 60 Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I von derzeit – 11,3% auf – 8,4% und im Wahlkreis 61 Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II auf + 14,9% sinken.

• Wahlkreise 57 Uckermark – Barnim I und 59 Märkisch-Oderland – Barnim II

Die Wahlkreiskommission schlägt eine Neuabgrenzung durch Verschiebung des Amtes Biesenthal-Barnim und der amtsfreien Gemeinde Wandlitz (beide Landkreis Barnim) vom Wahlkreis 59 Märkisch-Oderland – Barnim II in den Wahlkreis 57 Uckermark –Barnim I vor.
Die Abweichungen würden im Wahlkreis 57 Uckermark – Barnim I auf – 13,1% und im Wahlkreis 59 Märkisch-Oderland – Barnim II auf + 5,1% sinken.

Seitens der brandenburgischen Landesregierung bestehen gegen diese Vorschläge, die eine Minimalvariante gegenüber einer weiteren, zuvor von der Wahlkreiskommission auch noch diskutierten Variante darstellt, keine Bedenken.

• Wahlkreis 65 Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II

Für den Wahlkreis 65 sieht die Wahlkreiskommission von einem Änderungsvorschlag im Hinblick auf die derzeitige Bevölkerungsentwicklung und unter dem Aspekt der Wahlkreiskontinuität ab.“

Der vollständige Bericht der Wahlkreiskommission kann über den Internetauftritt des Deutschen Bundestages aufgerufen werden.
(Quellen: Heute im Bundestag [hib] 078/2015, Bundestagsdrucksache 18/3980)

Jens Graf, Referatsleiter

Az: 100-01                 

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