Mitteilungen 02/2015, Seite 73, Nr. 51

Märkische Städte brauchen ein zeitgemäßes Ladenöffnungsrecht und gleiche Wettbewerbsbedingungen mit Berlin

(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg bekräftigt seine Forderung nach einem zeitgemäßen Ladenöffnungsrecht. Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass Städte und Gemeinden sechs verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr festlegen dürfen. Im Land Berlin sind zehn verkaufsoffene Sonn- und Feiertage vorgesehen, darunter acht vom Senat berlinweit festgelegte Sonn- und Feiertage und zwei weitere verkaufsoffene Sonn- und Feiertage, an denen die Geschäfte aus besonderem Anlass öffnen dürfen.

„Die märkischen Städte und Gemeinden rund um Berlin brauchen faire Wettbewerbsbedingungen. Für diesen untrennbar miteinander verbundenen Lebens- und Wirtschaftsraum der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg müssen auch gleiche Regeln gelten.“, sagte Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, anlässlich der neuerlichen Ablehnung der Satzung der Landeshauptstadt Potsdam durch das brandenburgische Arbeitsministerium.

Viele Städte und Gemeinden legen im Konsens mit ihren ortsansässigen Einzelhändlern, den Kirchen und Gewerkschaften verkaufsoffene Sonntage fest, die nur für einen Stadtteil gelten. „Diese stadtteilbezogenen Sonntagsöffnungen dürfen aber nicht zum Verbrauch dieses Sonntages für das gesamte Stadtgebiet führen. Das wäre lebensfremd und geht an den Realitäten in den Städten vorbei. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, zügig für eine Klarstellung zu sorgen.“ appellierte Böttcher an die Landespolitik.

Vor allem in großflächigen Städten und Gemeinden ist anzuerkennen, dass es in den verschiedenen Stadt- oder Gemeindeteilen ganz eigene kulturelle Identitäten zu bewahren gilt und diese Vielfalt auch touristisch große Wirkung entfaltet. Die entsprechenden Stadtteilfeste, die Anlass für die stadtteilbezogenen Öffnungen sind, stören die Sonntagsruhe in anderen Stadtteilen in aller Regel nicht. Zudem ist immer der Grundsatz gewahrt, dass jede einzelne Verkaufsstelle nur an maximal sechs Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnet.

„Arbeitsschutz und Sonntagsruhe bliebe also gewahrt. Der Gesetzgeber würde aber einen wichtigen Beitrag für lebendige und attraktive Innenstädte und Stadtteile leisten und die Aufenthaltsqualität für Bürger und Touristen stärken.“ so Böttcher abschließend. Die Städte und Gemeinden sind überzeugt, dass der stationäre Handel im Wettbewerb mit dem an Sonntagen besonders umsatzstarken Online-Handel gestärkt werden sollte, da er Beschäftigung und Wirtschaftskraft vor Ort sichert.

(Quelle: Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 6. Februar 2015)

Az: 701-09    

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