Mitteilungen 02/2017, Seite 71, Nr. 28
6. Pflegebericht der Bundesregierung
Der Sechste Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung wurde am 14. Dezember 2016 vom Kabinett beschlossen. Er liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments. Die Zahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung ist im Zeitraum von 2011 bis 2015 von 2,3 auf 2,7 Mio. Menschen gestiegen (+ 17 Prozent). Die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung haben im gleichen Zeitraum von rd. 20,9 auf rund 26,6 Mrd. Euro zugenommen (+ 27 Prozent). Der Sechste Pflegebericht zeigt, dass die Leistungen der Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), vor allem aber durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) bereits im Jahr 2015 deutlich ausgebaut und besser auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen ausgerichtet werden konnten. Zum 1. Januar 2017 werden die Leistungen für Pflegebedürftige weiter ausgeweitet. Bereits vor Inkrafttreten des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) hat der Bedarf an Hilfe zur Pflege erneut zugenommen. Zwischen 2011 und 2014 zeigte sich ein Anstieg von rd. 330.000 auf rd. 350.000 Empfänger und damit um rund 6 Prozent. Da mit dem PSG III mehr Menschen als bislang unter den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff fallen, werden auch mehr Menschen die ergänzenden Leistungen der Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Diese Mehrkosten müssen den Kommunen vollständig ausgeglichen werden.
Die wichtigsten Ergebnisse des Pflegeberichts im Überblick:
- Die Zahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung ist im Zeitraum von 2011 bis 2015 von 2,3 auf 2,7 Mio. Menschen gestiegen (+ 17 Prozent). Die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung haben im gleichen Zeitraum von rd. 20,9 auf rd. 26,6 Mrd. Euro zugenommen (+ 27 Prozent).
- Im Zeitraum 2003 – 2013 hat sich die Zahl der in der Altenpflege Beschäftigten um ca. 40 Prozent erhöht (2003: ca. 712.000, 2013: ca. 1 Mio.). Im Vergleich zum Jahr 2011 gab es 2013 rd. 6 Prozent mehr Beschäftigte in der Langzeitpflege. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung ist nach den Daten der Schulstatistik im Berichtszeitraum um rund 31 Prozent auf einen neuen Höchststand von 68.000 im Schuljahr 2015/2016 gestiegen.
- Die Leistungsausgaben für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Einbau einer altersgerechten Dusche) stiegen von rund 103 Millionen Euro im Jahr 2011 auf knapp 305 Millionen Euro im Jahr 2015 und haben sich damit nahezu verdreifacht.
- Im Berichtszeitraum haben sich die Ausgaben für zusätzliche Betreuung in der häuslichen Pflege von 330 Millionen Euro auf rund 680 Millionen Euro pro Jahr mehr als verdoppelt. Diese Leistungen waren ursprünglich Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz vorbehalten. Durch das PSG I können auch Pflegebedürftige, die vorrangig körperlich beeinträchtigt sind, diese Leistungen in Anspruch nehmen. Seit 2015 haben daher alle ambulant Pflegebedürftigen Anspruch auf entweder 104 oder 208 Euro pro Monat. Die Nutzer ambulanter Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind von 430.000 im Jahr 2013 auf 600.000 im Jahr 2015 angestiegen.
- Menschen mit demenziellen oder psychischen Erkrankungen sowie geistigen Behinderungen erhalten durch das PSG I seit dem 1. Januar 2015 auch in der sogenannten „Pflegestufe 0“ Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung, die die häusliche Pflege stärken. Sie können seither auch Tages- und Nachtpflege (2015: rund 8 Mio. Euro), Kurzzeitpflege, den sogenannten Wohngruppenzuschlag (2015: rund 41 Mio. Euro) und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen in Anspruch nehmen.
- Vom Jahr 2014 auf das Jahr 2015 hat sich die Reha- Empfehlungsquote im Rahmen der Pflegebegutachtung bei beantragten ambulanten Leistungen von 1,0 auf 2,3 Prozent leicht erhöht. Das Prinzip „Reha vor Pflege“ konnte dadurch leicht gestärkt werden. Seit 2015 muss der MDK auch dokumentieren, welche Maßnahmen der Prävention geeignet, notwendig und zumutbar sind.?
- Der 4. Pflege-Qualitätsbericht des MDS des Jahres 2015 zeigt zum Beispiel Fortschritte bei der Dekubitusprophylaxe. Während 2009/2010 bei 59,3 Prozent der Pflegebedürftigen im Pflegeheim die erforderlichen Maßnahmen der Dekubitusprophylaxe durchgeführt worden sind, lag dieser Anteil im Jahr 2013 bereits bei immerhin 75,6 Prozent.?
- Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte wird basierend auf den Ausgabensteigerungen für das Jahr 2015 auf rund 48.000 geschätzt. Das ist ein Anstieg von rund 20.000 im Vergleich zu 2013. Insgesamt rund 600.000 Pflegebedürftige in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen haben diese zusätzliche Betreuung erhalten.
- Das neue Konzept zur Entbürokratisierung und zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation findet bundesweit sehr großen Anklang in den Pflegeeinrichtungen. Bis Dezember 2015 hatten sich bereits 8.104 stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen als Teilnehmer registrieren lassen, das entspricht einem Drittel sämtlicher Pflegeeinrichtungen in Deutschland.
- Die Anträge der Versicherten auf Leistungen werden schneller bearbeitet, im Durchschnitt innerhalb von 16 Tagen. Nur bei weniger als einem Prozent der Erstanträge dauert die Begutachtung mehr als fünf Wochen. Im Jahr 2011 war dies noch in 28 Prozent der Fälle gegeben.
- Der Anteil der Bezieher von Hilfe zur Pflege an allen Pflegebedürftigen ist mit derzeit weniger als 13 Prozent seit vielen Jahren zwar in etwa konstant, allerdings hat der Bedarf an Hilfe zur Pflege im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum zugenommen. Zwischen 2011 bis 2014 zeigte sich ein Anstieg von rd. 330.000 auf rd. 350.000 Empfänger und damit um knapp 6 Prozent. Im Jahr 2014 bezogen rd. 99.000 zu Hause lebende Pflegebedürftige bzw. 5,1 Prozent dieser Pflegebedürftigen die kommunal zu finanzierende Hilfe zur Pflege. Im stationären Bereich ist der Anteil der auf Hilfe zur Pflege Angewiesenen hingegen wesentlich höher. 2014 waren dies rd. 253.000 Personen, was sich entsprechend in der Ausgabenentwicklung abbildet. Während in der Hilfe zur Pflege im Jahr 2011 noch rd. 3,6 Mrd. Euro ausgegeben wurden, wendeten die Sozialhilfeträger im Jahr 2014 rd. 4,0 Mrd. Euro auf.
Der vollständige 6. Pflegebericht der Bundesregierung kann abgerufen werden unter www.bundesgesundheitsministerium.de (Rubrik: Ministerium / Neues aus dem BMG).
(Quelle: DStGB Aktuell 5016)
Az: 407-04