Mitteilungen 02/2017, Seite 58, Nr. 21

Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates geplant

Der IT-Planungsrat von Bund und Ländern beabsichtigt, ein sog. Digitalisierungsprogramm zu beschließen. Dessen Ziel ist es, sechs bis neun massentaugliche Online-Verfahren – auch solche in kommunaler Zuständigkeit – flächendeckend in Deutschland über ein Bundesportal, ggf. eingebettet in einen Portalverbund von Bund, Ländern und Kommunen, zur Verfügung zu stellen. Bislang wurden von Bund und Ländern einzelne Online-Verwaltungsverfahren für Bürger- und Unternehmensanliegen identifiziert, die Teil des Digitalisierungsprogramms werden könnten. Für diese sollen bundesweit existierende IT-Anwendungen analysiert und durch ein Trichterverfahren eine IT-Anwendung pro Verwaltungsverfahren ausgewählt werden, welche in Kombination mit einem IT-Dienstleister bundesweit Kommunen zur Anwendung empfohlen wird.

Eine maßgeblich koordinierende Rolle hinsichtlich des Digitalisierungsprogramms soll der Geschäftsstelle des IT-Planungsrats zukommen, die die Programmsteuerung beauftragen, koordinieren und überwachen sowie die Finanzierung des Programms sicherstellen soll. Konkrete Aussagen hierzu liegen jedoch noch nicht vor.

Vom Bund wurden zunächst einige massentaugliche Verwaltungsverfahren zur Digitalisierung vorgeschlagen.
Diese Vorschläge wurden von den Ländern um weitere Verwaltungsverfahren ergänzt. In einer Sonder-Abteilungsleitersitzung des IT-Planungsrates mit Vertretern der Länder und der kommunalen Spitzenverbände am 19. Januar 2017 wurden die Digitalisierungsvorschläge erörtert, für einzelne Vorschläge wurden Federführer unter den Ländern bzw. auf Bundesebene bestimmt und Zielvorgaben zu den jeweiligen Digitalisierungsvorhaben gesetzt. Folgende Verwaltungsverfahren wurden in eine engere Wahl gezogen:

Verwaltungsverfahren betreffend Bürgerinnen und Bürger:

• Einwohnerwesen/Meldewesen/Passwesen: An- und Ummeldung, Beantragung/Verlängerung
des Bundespersonalausweises, Reisepass, Kinderreisepass
• Verzicht auf Geburtsurkunde bei Behördengängen (Anmeldung Kind und Kindergeld)
• Elterngeldantrag Online
• Bedarfsnachweis für die Kinderbetreuung nach § 24 SBG VIII
• BaföG
• Beantragung D-Visum: Familienzusammenführung (Anspruch der anerkannt in Deutschland lebenden Schutzberechtigten auf Nachzug der Kernfamilie)
• Owi.net (Online Auskunft zum Anhörungsbogen)
• Kursbuchung VHS

Verwaltungsverfahren betreffend Unternehmen:

• i-Kfz
• Gewerbemeldung
• Elektronische Rechnungsstellung
• Beantragung C-Visum: Kurzzeitaufenthalt
• Online-Beteiligungsverfahren Raumordnung
• Digitalisierung der Anträge und Prozesse von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (Kostenerstattung SGB VIII) (WiJu)

Im Rahmen der Programmsteuerung sollen die einzelnen Digitalisierungsvorhaben im Detail ausgearbeitet werden. Es ist vorgesehen, dass Arbeitsgruppen für jedes der einzelnen Digitalisierungsvorhaben bundesweit bereits existierende IT-Anwendungen analysieren, für einzelne IT-Anwendungen fachliche Anforderungen im Sinne von „Musterlösungen“ definieren und eine Liste bestehender Lösungen erstellen, die für eine bundesweite IT-Anwendung grundsätzlich fachlich als geeignet erachtet werden.

Diese IT-Anwendungen sollen bezogen auf die Verfügbarkeit von Standardschnittstellen und Integrationsmöglichkeiten in einen Portalverbund von Bund, Ländern und Kommunen geprüft werden. Auch eine Bewertung von IT-Dienstleistern hinsichtlich der Weiterentwicklungsfähigkeit der von ihnen betriebenen IT-Anwendungen sowie eine Übertragbarkeit von IT-Anwendungen auf andere IT-Dienstleister ist geplant. Auf Grundlage dieser Analyse und Bewertung sollen deutschlandweit bestehende IT-Anwendungen zu den ausgewählten Verwaltungsverfahren durch ein Trichterverfahren am Ende auf eine IT-Anwendung reduziert werden. Das übrigbleibende Fachverfahren und der betreibende IT-Dienstleister sollen dann deutschlandweit vom IT-Planungsrat empfohlen werden mit dem Ziel, dass es jede Kommune in Deutschland nutzt.

Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände müssen die Eigenständigkeit und der Fortbestand elektronischer Verwaltungsverfahren zu einzelnen Bürger- und Unternehmensanliegen dort auch zukünftig gesichert sein, wo sie in kommunaler Regie entwickelt wurden und bereits erfolgreich betrieben werden. Die Vorgabe einheitlicher IT-Anwendungen, Standards und Partner im IT-Dienstleistungssektor für Kommunen stellt demgegenüber einen massiven Eingriff in die Verwaltungskompetenz der Kommunen dar. Weiterhin bleiben wettbewerbs- und vergaberechtliche Fragen offen. Auch erscheint der vorgesehene Zeitplan mit einem Programmabschluss bis Mitte 2018 wenig realistisch. Das Vorhaben wird daher seitens der kommunalen Spitzenverbände entschieden abgelehnt.

Neben dem Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates befassen sich auch einzelne Bundesressorts mit der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Mit dem Projekt Elterngeld Online möchte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erreichen, dass eine zentrale familienbezogene Leistung über ein „Online-Familienportal“ beantragt werden kann.

Der onlinebasierte Elterngeldantrag soll zukünftig eine medienbruchfreie Übertragung der Daten vom Antragsteller bis zur Elterngeldstelle ermöglichen. Die Länder und Elterngeldstellen können an diesem Angebot teilhaben, sind dazu aber nicht verpflichtet. In die in den Ländern und in den Kommunen verwendeten IT-Fachverfahren soll – im Gegensatz zu den Planungen im Rahmen des Digitalisierungsprogramms des Bundes – nicht maßgeblich eingegriffen werden. Auch ist nicht vorgesehen, IT-Dienstleister vorzugeben. Bis Februar 2017 erfolgt die technische Realisierung und Prototyp-Entwicklung des onlinebasierten Elterngeldantrags, im Frühjahr 2017 soll der Elterngeldantrag Online in den ersten Bundesländern funktionsfähig sein. Konzeptionell mitgedacht wird eine mögliche Ausweitung der technisch-organisatorischen Strukturen des onlinebasierten Elterngeldantrags auf weitere familienpolitische Leistungen. Ausgewählte Partner aus Kommunal- und Landesverwaltungen waren an den Planungen und Entwicklungen des Umsetzungskonzeptes beteiligt. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene waren eingeladen, Hinweise und Anregungen zur Konzeptionierung zu geben.

Das Angebot, dass Elterngeldstellen bei Interesse an dem Angebot des online-basierten Elterngeldantrags teilhaben können, ist aus kommunaler Sicht begrüßenswert. Ein Eingriff in den kommunalen Verwaltungsvollzug durch Vorstrukturierung und Standardisierung von Leistungsbeschreibungen familienpolitischer Leistungen und IT-Anwendungen ist nicht beabsichtigt.

Silke Kühlewind, Referatsleiterin

Az: 022-01

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