Mitteilungen 02/2017, Seite 72, Nr. 29

Kommunales Vergaberechtsforum Brandenburg 2017 in Werder (Havel)

Die Umsetzung der Vergaberechtsreform auf Bundes- und Landesebene stand am 18. Januar 2017 im Mittelpunkt des Kommunalen Vergaberechtsforum Brandenburg 2017. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg konnte dies wieder in Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und der Stadt Werder (Havel) im dortigen Schützenhaus durchführen.

Norbert Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, vermittelte einen Überblick über die verschiedenen Rechtsänderungen des Vergaberechts. Sei Fazit nach rund zwei Stunden Vortrag: Das reformierte Vergaberecht bietet in seiner Struktur keine Vereinfachung. Er forderte, alle Verfahrensregeln in eine einheitliche Vergabe(ver)ordnung zu integrieren.

Das neue Recht ermöglichte inhaltlich mehr Gestaltung (z.B. freie Wahl der Vergabeart, Nachforderungen). Diese müsse auch für die Unterschwellenvergabe gelten. Die UVgO leide unter ihrer Lesbarkeit und Praxistauglichkeit. VOB/A und UVgO seien anzugleichen. Insgesamt blieben viele Fragen offen.

Die Bürgermeisterin der Stadt Werder (Havel), Frau Manuela Saß, hatte die mehr als 110 Teilnehmer im Schützenhaus der Stadt begrüßt. Die Veranstaltung war in diesem Jahr überbucht.

Referatsleiter Bernd Düsterdiek, Deutscher Städte- und Gemeindebund, erläuterte die neuen Regelungen zur Feststellung der Bietereignung im Vergabeverfahren und die ordnungsgemäße Wertung der Angebote.

Einen Ausblick auf die Umsetzung im Land Brandenburg vermittelte Jens Graf, Referatsleiter beim Städte- und Gemeindebund Brandenburg. Er erinnerte daran, dass bis zum 31. Dezember 2017 Anträge zur Erstattung der Vollzugskosten für die Jahre bis einschließlich 2016 gestellt werden müssten. Ab 2017 sei eine pauschalisierte Kostenerstattung eingeführt worden. Die werde nach derzeitigem Stand ohne Antragserfordernis 2018 ausgezahlt. Die gesetzliche Obergrenze von einer Million Euro für alle Kommunen werde in vielen Städten und Gemeinden zu einer spürbaren Verringerung der Erstattungen führen. Nach überschlägiger Rechnung dürften pro Einwohner ca. 0,15 Euro und pro Quadratkilometer Fläche rund 4,23 Euro ausgezahlt werden.

Jens Graf, Referatsleiter

Az: 004-06

 

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