Mitteilungen 03-04/2014, Seite 126, Nr. 67

Landtag Brandenburg beschließt die Schließung der Schulämter Eberswalde und Wünsdorf

Der Landtag Brandenburg hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE das Schulbehördenreformgesetz in seiner Sitzung vom 26. Februar 2014 verabschiedet. Damit haben die Regierungsfraktionen den Weg für die Auflösung der gegenwärtig sechs Staatlichen Schulämter geebnet. An deren Stelle wird künftig ein Landesschulamt mit vier Regionalstellen die Aufgaben der Staatlichen Schulaufsicht wahrnehmen. Die Regionalstellen sollen nach den Vorstellungen des Bildungsministeriums ihren Sitz in Neuruppin, Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel haben. Dies bedeutet eine Schließung der Staatlichen Schulämter in Eberswalde und Wünsdorf.
Im Ergebnis blieben damit die erheblichen fachlichen Einwände unberücksichtigt, die im Rahmen der Anhörung des Fachausschusses des Landtages am 9. Januar 2014 aus verschiedenen Perspektiven vorgetragen worden sind (vgl. mitteilungen StGB 01/2014, S. 21ff). Darin war die regionale Präsenz der Schulaufsicht als Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige und effektive Aufgabenerfüllung herausgearbeitet worden. Kurze Wege zwischen dem Standort der Staatlichen Schulaufsicht und den Schulen erleichtern nicht nur Eltern, Lehrern, Schulträgern und anderen Behörden und Institutionen den Zugang und die Kooperation mit „ihren“ Schulräten. Sie sichern überdies den Ortsbezug und die hohe Identifikation der Schulaufsicht mit den Schulstandorten und deren sozialräumlicher Funktion in den Städten und Gemeinden.

Für die Gewinnung von qualifizierten Lehrkräften, die Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Lehrkräften, die Umsetzung von inklusiver Bildung, die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe und die Umsetzung der Empfehlungen der Demografie-Kommission Bildung zur Sicherung von Grundschulstandorten braucht es persönliche Beratungen mit der Schulaufsicht. Elektronische Kommunikationsmittel werden diese nicht ersetzen, allenfalls unterstützen können. Aus diesem Grund ist es für die Städte, Gemeinden und Ämter in den Landkreisen Uckermark und Barnim eine erhebliche Benachteiligung, das Schulamt in der Stadt Eberswalde aufzugeben und Wege bis zu 200 Kilometern und 2,5 Stunden Fahrzeit bis zur zuständigen Regionalstelle in der Stadt Frankfurt (Oder) zuzumuten.

Es bleibt zu hoffen, dass der Landtag Brandenburg in der Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission 5/2 „Kommunal- und Landesverwaltung – bürgernah, effektiv und zukunftsfest – Brandenburg 2020“ weisere Beschlüsse fasst, indem er etwaigen Strukturentscheidungen eine fachliche Aufgabenkritik voranstellt und die Gleichwertigkeit von Regionen bei der Sicherung staatlicher Daseinsvorsorge als wesentliches Ziel definiert. Die voreilige und überflüssige Strukturreform der Staatlichen Schulaufsicht folgt indes ausschließlich finanziellen Einsparzielen und wird den bildungspolitischen Herausforderungen in der Fläche des Landes nicht gerecht. Das Land Brandenburg ist kein Land der Randregionen. Es wird aber zu einem solchen gemacht.

Bianka Petereit, Referatsleiterin

Az: 200-02

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