Mitteilungen 03-04/2019
Verbands- und allgemeine Kommunalangelegenheiten
- Klausurtagung des Landesausschusses des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in der Stadt Werder (Havel) am 4./5. April 2019
- Bericht über die 32. Sitzung des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
- Arbeitsgemeinschaft Pressesprecher bzw. für Öffentlichkeitsarbeit Verantwortliche in Velten
- Landtag bereitet Verankerung der Schuldenbremse in die Landesverfassung vor
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Landeswahlleiter: Mehr Bewerber für Kreistage und Gemeindevertretungen – Frauenanteil moderat gestiegen
- Verständigung der EU über den Ausbau der Europäischen Grenzschutzagentur
- Bundeskabinett für Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches von Asyl- und Schutzsuchenden
- EuGH: Asylbewerber dürfen nach EU-Dublin-VO wegen Unzuständigkeit auch bei Mängeln im Sozialsystem rücküberstellt werden
- Forderungen zur Weiterentwicklung des Waldbrandschutzes in Brandenburg
Wissenschaft, Kunst, Sport
- Bundesgerichtshof zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke kommunaler Museen
Sozialwesen
- Bundestag beschließt inklusives Wahlrecht; Inkrafttreten zum 1. Juli 2019 vorgesehen
- Pflege in einer älter werdenden Gesellschaft wird zur zentralen Herausforderung
Gesundheitswesen, Krankenhäuser
Planungs- und Bauwesen
- Landtag Brandenburg verabschiedet Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung
- Straßenbaubeiträge: Stellungnahme an Ausschuss für Inneres und Kommunales
Wirtschaftliche Betätigung, öffentliche Einrichtungen
- Landtag berät Gesetze zur Verbesserten Beteiligung der Gemeinden an der Wertschöpfung durch Windenergieanlagen
- Die Sparkassen-Finanzgruppe fördert das Gemeinwohl im Jahr 2018
Aus der Rechtsprechung
- BGH: Grenzen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit durch Publikationen – Stadtblatt Crailsheim
- VerfGH Berlin: VerfGH Berlin: Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren gegen Twitter-Nachricht des Regierenden Bürgermeisters von Berlin - Kein Eingriff in das Recht einer Partei auf Chancengleichheit der politischen Parteien (Art 21 Abs 1 Satz 1 GG) durch eine Äußerung eines Amtsträgers, welche die Grundwerte der Demokratie und Freiheit sowie das Eintreten gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze hervorhebt
Buchbesprechungen