Mitteilungen 03-04/2019, Seite 68, Nr. 29
Forderungen zur Weiterentwicklung des Waldbrandschutzes in Brandenburg
Im Jahr 2018 haben Waldbrände außerordentlich hohen Schaden verursacht. Insgesamt brannte es auf über 1600 ha Fläche bei über 470 Einzelbränden. Nur dem aufopferungsvollen Einsatz der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren im Zusammenspiel mit weiteren Hilfskräften, wie Bundeswehr und THW, ist es zu verdanken, dass die Lage beherrscht werden konnte. Allerdings ist auch sichtbar geworden, dass es an verschiedenen Stellen dringend einer Nachsteuerung im Bereich Waldbrandbekämpfung bedarf. Der Fachausschuss für Brandschutz, Ordnung und Recht des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat sich auf seinen Sitzungen am 21. November 2018 und 13. Februar 2019 mit der Thematik beschäftigt und dem Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg empfohlen, folgende Forderungen an die Landesregierung heranzutragen:
1. Übernahme der Verantwortung der Brandbekämpfung durch das Land bei großen Waldbränden!
2. Löschmaßnahmen aus der Luft in Landeshoheit!
3. Sicherstellung einer flächendeckenden Funkversorgung auch in Waldgebieten!
4. Durchsetzung des vorbeugenden Brandschutzes in den Wäldern!
5. Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung!
Im Folgenden werden die einzelnen Forderungen näher erläutert:
1. Übernahme der Verantwortung der Brandbekämpfung durch das Land bei großen Waldbränden!
Das System des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg ist so ausgelegt, dass für die Abwehr von Großschadenslagen oder Katastrophen die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind. Das Land wird hier lediglich unterstützend tätig. Die Großbrände im Jahre 2018 haben allerdings gezeigt, dass es insbesondere Waldbrände gibt, zu deren erfolgreicher Abwehr eine landesweite Koordinierung erforderlich ist und der Einsatz einer großen Anzahl/Masse an Personal und Sachmitteln erforderlich ist. Die Statistik des Waldbrandgeschehens im Land Brandenburg zeigt weiterhin, dass die Waldbrände im Jahre 2018 zwar außergewöhnlich, aber keinesfalls ein einzelnes, „so genanntes Jahrhundertereignis“ sind. Vielmehr tritt ein solches Brandgeschehen regelmäßig, wenn auch in größeren Abständen auf (etwa 1976, 1982, 1983, 1992). Wir halten es für sachgerecht, dass die Bekämpfung solch großer Waldbrandlagen in Zuständigkeit des Landes erfolgt. Dieses soll dafür auch geeignete Sachmittel bereitstellen und die Kosten der Maßnahmen tragen. Die bisherigen Erfahrungen zur Auslegung der Begriffe Großschadenslage und Katastrophe zeigen, dass klare Abgrenzungskriterien geregelt werden müssen (z.B. Munitionsbelastung, Betroffenheit mehrerer Landkreise u. Ä.), nach denen beurteilt wird, wann ein Schadensereignis in die Zuständigkeit des Landes übergeht. Auch könnte ein Antragserfordernis zur Übernahme einer Schadenslage geprüft werden.
2. Löschmaßnahmen aus der Luft in Landeshoheit!
Zur effektiven Bekämpfung von Waldbränden ist es oftmals nötig, aus der Luft zu löschen. Darüber hinaus ist es bei mit Munition belasteten Flächen teilweise die einzige Möglichkeit zu löschen. Diese Art der Brandbekämpfung ist kostenintensiv, durch mangelnde Verfügbarkeit und großen Koordinierungsaufwand limitiert. Dies überfordert die kommunalen Träger des Brandschutzes. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass Maßnahmen aus der Luft in Landeshoheit erfolgen.
Dabei sollte zunächst geprüft werden, inwieweit das Land eigene Hubschrauber vorhalten kann. Gegebenenfalls könnten die Polizeihubschrauber mit genutzt werden. Der Vorteil bestände in der Unabhängigkeit von anderen Stellen, wie der Bundeswehr oder der Bundespolizei. Deren Verfügbarkeit ist eingeschränkt, da sie primär andere Aufgaben haben.
Soweit landeseigene Hubschrauber aus Kostengründen nicht realisierbar sind, sollte das Land die Nutzung von Bundeshubschraubern vertraglich sichern und die hierfür anfallenden Kosten tragen. Ebenfalls sollte das Land die Koordinierung übernehmen.
3. Sicherstellung einer flächendeckenden Funkversorgung auch in Waldgebieten!
Die Einsätze des letzten Sommers haben gezeigt, dass die Netzabdeckung durch den BOS-Digitalfunk teilweise nicht gegeben waren. Die Kommunikation zwischen den Einsatzkräften ist von großer Bedeutung und teilweise überlebensnotwendig. Insgesamt muss das Land die Netzabdeckung im BOS-Digitalfunk vollumfänglich gewährleisten. Prioritär soll dafür die Anzahl der stationären Funkmasten erhöht werden. Gleichzeitig müssen mobile Sendemasten in ausreichender Zahl vorgehalten werden, um innerhalb kürzester Zeit in Betrieb genommen werden zu können.
4. Durchsetzung des vorbeugenden Brandschutzes in den Wäldern!
Von der Forstverwaltung müssen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, wie Anlage von Waldbrandschutzstreifen, Befahrbarkeit von Waldwegen, auch gegenüber allen Waldbesitzern eingefordert und kontrolliert werden. Falls hierzu die erforderlichen gesetzlichen Regelungen fehlen, müssen diese geschaffen werden.
5. Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung!
Zur ausreichenden Versorgung mit Löschwasser soll das Land die Förderung von Löschwasserbrunnen ausweiten. Dabei soll sich die Förderung auch auf Tiefbrunnen beziehen. Die Anlage von Löschwasserbrunnen auch in Trinkwasser Schutzzonen muss möglich sein.
Daneben muss die Anschaffung von leistungsfähigen Pumpen sowie geeigneten Schlauchsystemen unterstützt werden. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Förderprogramme große Tanklastfahrzeuge beschafft werden können. Zudem ist besonderes Augenmerk auf eine praxistaugliche Ausstattung zu legen, zum Beispiel Allradantrieb oder Ansaugpumpen, welche mit Sedimenten umgehen können.
Thomas Golinowski, Referatsleiter; Janna Lenke, Referentin
Az: 112-04