Mitteilungen 03/2015, Seite 107, Nr. 76
Sammlung 2015 für das Müttergenesungswerk
Die Gesundheit und die Gesunderhaltung der Mütter in Deutschland zu stärken, ist seit 65 Jahren das Ziel des Müttergenesungswerkes. Seit dieser Zeit werden die Muttertagssammlungen genutzt, um bundesweit Spenden für die Arbeit des Müttergenesungswerkes zu sammeln. Den Müttern von heute stellen sich viele unterschiedliche Anforderungen, die oftmals zu Belastungen werden und krank machen können. Mehr als 2 Millionen Mütter sind heute kurbedürftig und wenn Mütter krank sind, dann leiden auch ihre Kinder. Mütter, die unsere Hilfe brauchen, leben mitten in unserem Alltag: Das Müttergenesungswerk hilft diesen Müttern und bietet konkrete Unterstützung an, die nachhaltig wirkt. In den 77 vom Müttergenesungswerk anerkannten Einrichtungen erhalten Mütter und ihre Kinder ein umfassendes und individuelles Gesundheits- und Therapieangebot. Die rund 1.300 bundesweiten Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden sind mit ihren vielfältigen Beratungs- und Nachsorgeangeboten wichtige und erste Anlaufstellen für Rat und Hilfe suchende Mütter. Die Spenden werden für die Unterstützung der Mütter dringend benötigt – denn nicht alle Mütter können sich die anfallenden Kosten einer Kurmaßnahme leisten. Mit den Spenden an das Müttergenesungswerk werden z. B. der gesetzliche Eigenanteil, Fahrtkosten, Taschengeld, Beratungs- und Nachsorgeangebote, spezielle Angebote in den Einrichtungen und Informations- und Aufklärungsarbeit gesichert.
Daniela Schadt, Schirmherrin des Müttergenesungswerkes, hat den Spendenaufruf 2015 ausgegeben: „Helfen und engagieren Sie sich für die Sammlung des Müttergenesungswerkes.“ Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die Arbeit des Müttergenesungswerkes seit vielen Jahren.
Städte und Gemeinden sind aufgerufen, die Sammlungen vor Ort zu unterstützen!
Für Rückfragen steht das Müttergenesungswerk gern zur Verfügung:
Petra Gerstkamp, Tel.: 030/330029-12, E-Mail: gerstkamp@.
muettergenesungswerk.de
Sammlungstermin in Brandenburg ist die Zeit vom 2. bis 17. Mai 2015 (Haussammlung und Straßensammlung). Genehmigungen sind nicht erforderlich.
Az: 452-00