Mitteilungen 04-05/2015, Seite 163, Nr. 101

Bildungspolitische Eckpunkte für die Klausurtagung des Landesausschusses am 23./24. April 2015   

Ein Schwerpunkt der Klausurtagung des Landesausschusses des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg am 23./24. April 2015 war die Bildungspolitik. In Vorbereitung des Landesausschusses auf die Diskussion mit Herrn Staatssekretär Dr. Thomas Drescher hatte die Geschäftsstelle bildungspolitische Eckpunkte in einer Tischvorlage wie folgt zusammengefasst:   

1. Chancengleichheit in der Bildung 

Die Koalitionäre haben sich darauf verständigt, dass Bildungserfolg nicht von der sozialen Herkunft abhängen dürfe und für mehr Chancengleichheit die Rahmenbedingungen für eine frühe und intensive individuelle Förderung sowie für langes gemeinsames Lernen verbessert werden müssten. Aus kommunaler Sicht ist hinzuzufügen: Bildungschancen dürfen nicht vom Wohnort abhängen.

Aus diesem Grund sind insbesondere die Schulstandorte in der Fläche des Landes zu erhalten, die kommunale Finanzausstattung für eine intakte Bildungsinfrastruktur zu verbessern und das strikte Konnexitätsprinzip zu wahren. Die Qualität schulischer Infrastruktur und personeller Ausstattung im Bereich Bildung und Betreuung (z.B. mit Schulsozialarbeitern) darf nicht von der Finanzsituation der Kommunen abhängen. Aus diesem Grund sind beispielsweise kommunale Fonds zur Bewältigung des Unterrichtsausfalls abzulehnen.

2. Sicherung von Schulstandorten

Angesichts der demografischen Entwicklung hat die Sicherung von wohnortnahen Schulstandorten oberste Priorität. Laut Koalitionsvereinbarung sollen kleine Grundschulstandorte mit flexiblen Modellen erhalten werden. Die Koalition will sich dabei an den Empfehlungen der Demografie-Kommission orientieren.

Der Städte- und Gemeindebund hatte sich in einem Sondervotum zu den Empfehlungen der Demografie-Kommission Bildung für eine Absenkung von Mindestschülerzahlen zur Einrichtung von 1. und 7. Jahrgangsstufen ausgesprochen. Der Koalitionsvertrag sieht indes lediglich die Beibehaltung der Mindestgrößen für Grundschulen vor. Dies würde nach Berechnungen in der Demografie-Kommission zur Schließung von ca. 20 bis 30 Grundschulen führen. Maßgeblich sollte daher die Aussage im Koalitionsvertrag sein, zur Bewältigung des demografischen Wandels Standards anzupassen. 

Die Landesregierung sollte zeitnah eine konkrete Position zu den Empfehlungen der Demografie-Kommission entwickeln. Es braucht verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Schulentwicklungsplanung der Gemeinden und Landkreise.

3. Perspektiven der weiterführenden Schulen

Angesichts der zurückgehenden Schülerzahlen außerhalb des engeren Verflechtungsraums braucht es eine Verständigung von kommunaler Ebene und Landesebene zu den Perspektiven der weiterführenden Schulen. Denn für einige Städte würde es bei Beibehaltung der derzeitigen Rahmenbedingungen nicht möglich sein, alle Bildungsgänge im gegliederten Schulsystem aufrechtzuerhalten.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte sich daher für Modelle ausgesprochen, die ein längeres gemeinsames Lernen und eine Schule vor Ort ermöglichen, die alle Bildungsgänge im Sekundarbereich unter einem Dach ermöglichen, ggf. im interkommunalen Verbund. Hierbei sollten Erfahrungen der Gemeinden in Bundesländern berücksichtigt werden, die unter Anerkennung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der gemeindlichen Schulentwicklungsplanung entsprechende Modelle einer sog. Gemeinschaftsschule entwickelt haben (z.B. Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt).

Laut Koalitionsvereinbarung soll die Fusion von Grundschulen mit Oberschulen bzw. Gesamtschulen als Schulzentren ermöglicht werden, sofern Schulträger und Eltern dies wünschen. Auch Gymnasien könnten in Schulzentren einbezogen werden. Diese Flexibilisierung wird grundsätzlich begrüßt. Es gilt jedoch klarzustellen, dass sich das vorrangige Interesse auf Verbundlösungen richtet, die ausschließlich den Bereich der weiterführenden Schulen betreffen, also Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien.

Es gilt festzuhalten, dass ausschließlich die Schulträger Verantwortung für die Einrichtung, Fortführung und Auflösung von Schulen tragen. Das Meinungsbild der Eltern wird heterogen ausfallen und wird letztlich durch die demokratisch legitimierten Kommunalpolitiker vertreten.
Überdies gilt es, die Schulträgerschaft von Schulzentren im Interesse einer lokalen Bildungslandschaft auf Ebene der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter sicherzustellen. Nur dies sichert eine im Sozialraum verankerte und vitale Schule, die auf die örtlichen Bedürfnisse reagieren kann. Im Rahmen des Schulkostenbeitrages müssen investive Aufwendungen des Schulträgers berücksichtigt werden, um eine aufgabengerechte Lastenverteilung zu gewährleisten.

4. Schulsozialarbeit

Laut Koalitionsvereinbarung wird Schulsozialarbeit als wesentlicher Bestandteil der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen betrachtet. Die Koalition wolle daher 100 zusätzliche Stellen schaffen und den Einsatz von Schulsozialarbeitern ermöglichen, sofern dies gewünscht wird. Das Jugendministerium hat im März 2015 konkretisiert, dass hierzu das Personalkostenförderprogramm des Landes im Landesjugendplan in den Jahren 2015 bis 2018 um jeweils 245.000 € erhöht werden solle (25 Stellen / Jahr). Aus Sicht des Jugendministeriums sollen diese Mittel vorrangig an Oberschulen eingesetzt werden, um dort zu einer vollständigen Ausstattung mit Schulsozialarbeit zu gelangen.

Diese Landesförderung leistet nur einen sehr geringen Beitrag zur Deckung des tatsächlichen sozialpädagogischen Förderbedarfs. Zudem sieht das Personalkostenförderprogramm des Landes einen kommunalen Eigenanteil in Höhe von 80 Prozent pro Stelle vor.

Aus gemeindlicher Sicht ist aber vorerst zu begrüßen, dass die Debatte um eine gesetzliche Verortung der Aufgabe bei den Schulträgern offenbar nicht weiter verfolgt wird. Vielmehr stellt das Jugendministerium zutreffend die Gesamtverantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Schulsozialarbeit heraus. Dies sollte in der Umsetzung des Programms deutlich gegenüber den Landkreisen kommuniziert werden.

Perspektivisch sollte weiter darauf hingewirkt werden, dass die Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeitern zum festen Bestandteil der Verantwortung des Landes für die pädagogische Ausstattung von Schule normiert wird.

5. Inklusion

Laut Koalitionsvertrag soll das Pilotprojekt Inklusive Grundschule im Jahre 2015 ausgewertet und im Kontext mit den Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirates „Inklusive Bildung“ und des Runden Tischen Inklusion die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen werden. Das Pilotprojekt endet am 31. Juli 2015. Die Universität Potsdam und das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg werden Ende September 2015 ihren Abschlussbericht dem Ministerium vorlegen. Dieser soll verbunden mit einem Vorschlag des Ministeriums im Frühjahr 2016 im Runden Tisch diskutiert werden. Pilotschulen können auf Antrag der Schulträger für zwei weitere Schuljahre unter den bisherigen Bedingungen arbeiten.

Damit soll dem Prozess zur Umsetzung von Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention nur noch eine untergeordnete Rolle zukommen. So wird das in der letzten Legislatur verabschiedete Behindertenpolitische Maßnahmenpaket, das eine Änderung des Schulgesetzes unter Beachtung des strikten Konnexitätsprinzips vorsah, im Koalitionsvertrag nicht erwähnt.

Entsprechend bisheriger Verbandspositionen bedarf es jedoch dieser gesetzlichen Anpassung, um für die Schulen und Schulträger konzeptionelle und finanzielle Sicherheit für den weiteren Inklusionsprozess zu gewährleisten. Als Sofortmaßnahme sollten die aus dem Schullastenausgleich für Förderschulen sukzessive freiwerdenden Landesmittel durch eine Aufstockung des Schullastenausgleiches den Regelschulen zur Verfügung gestellt werden.

6. Staatliche Schulaufsicht

Der Landtag Brandenburg hatte Anfang 2014 das Schulbehördenreformgesetz verabschiedet, welches mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 die sechs staatlichen Schulämter und das Landesamt für Lehrerbildung zu einem Landesschulamt mit vier Regionalstellen zusammenführte. Im März 2015 hat das Bildungsministerium eine Auflösung des Landesschulamtes und die Stärkung der Regionalstellen angekündigt. Im Interesse einer effektiven und transparenten Aufgabenwahrnehmung solle eine zweistufige Struktur wiederhergestellt werden.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt diesen Schritt. Er wird den Erwägungen gerecht, die der Verband gegen das Schulbehördenreformgesetz vorgetragen hatte. Der Verband hatte vor Qualitätseinbußen der Schulaufsicht und dem Verlust des Ortsbezugs und der Identifikation der Schulämter mit den Schulen und den kommunalen Entscheidungsträgern gewarnt und den Rückzug von Behördenstandorten (Auflösung Standort Eberswalde und Zossen/Wünsdorf) zudem als kontraproduktives Signal für die Sicherung von Daseinsvorsorge in der Fläche des Landes bezeichnet.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg bietet seine Unterstützung bei der Neuordnung der Staatlichen Schulaufsicht an und plädiert dafür, eine Kommunalisierung der Schulaufsicht auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte ernsthaft in Betracht zu ziehen.

7. Lehrergewinnung

Die Koalition plant in dieser Wahlperiode die Neueinstellung von 4.300 Lehrern. Die Koalitionäre wollen zur Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs in berlinfernen Regionen Brandenburgs mit den betroffenen Kommunen an Lösungen arbeiten.

Aus kommunaler Sicht werden Maßnahmen zur Lehrergewinnung und Steigerung der gesellschaftlichen Anerkennung nur Früchte tragen, wenn sie einhergehen mit einer stärkeren konzeptionellen Unterstützung der Schulen durch das Land sowie verlässlichen Strukturen mit verbindlichen Rahmenbedingungen. Das Land Brandenburg ist zudem aufgerufen, die Attraktivität aller Landesteile durch Förderung der Infrastruktur sicherzustellen, beispielsweise durch Erreichbarkeit per ÖPNV und eine auskömmliche Kulturfinanzierung.

Nötig sind eine Beschleunigung der Bewerbungsverfahren, eine flexiblere Einstellungspraxis sowie die Auswahl von Schulleitern im Einvernehmen mit den Schulträgern. Die Gewinnung von Lehrkräften gelingt nur mit Schulleitern, die ein hohes Maß an Identifikation mit der jeweiligen Stadt bzw. Region und entsprechendes Engagement einbringen.

Eine Zulage für Bewerber, die sich für einen Einsatz im ländlichen Raum bereiterklären, wird nicht als zielführend betrachtet. Diese sog. „Buschprämie“ würde das Land spalten und in der Außenwerbung und -wahrnehmung schwächen. Überdies scheint eine sachgerechte Differenzierung der zulagefähigen Stellen nur bedingt möglich.

8. Besetzung von Schulleiterstellen und Kommunalisierung von Lehrkräften

Derzeit sind im Land Brandenburg an 37 Schulen die Stellen des Schulleiters sowie an 45 Schulen die Stellen des stellvertretenden Schulleiters nicht besetzt. Das Ministerium begründet dies unter anderem mit unsicheren Schulstandortprognosen. Bezüglich 17 Stellen in der Schulleitung und 11 Stellen in der stellvertretenden Schulleitung ist eine dauerhafte Nachbesetzung daher nicht beabsichtigt.

Es ist aus kommunaler Sicht geboten, dass Land zur Nachbesetzung dieser Stellen aufzurufen. Schulleiter sind die Schlüsselfiguren für eine positive Schulentwicklung und unerlässlich für den Schulbetrieb. Das Land ist gehalten, die Schulstandorte zu stärken und zu erhalten. Eine Schwächung dieser Standorte durch Nichtbesetzung von Stellen ist nicht hinnehmbar.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg bekräftigt seine Forderung, eine Kommunalisierung von Lehrkräften zu ermöglichen.
 
9. Neuer Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufe 1 bis 10 (Berlin/Brandenburg)

Zum Schuljahr 2016/2017 soll ein neuer Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 die Rahmenlehrpläne für die Grundschule aus dem Jahre 2004 und die Rahmenlehrpläne für die Sekundarstufe I aus den Jahren 2006 (Berlin) und 2008 (Brandenburg) ablösen. Ziel der Länder ist eine Verschlankung der Rahmenlehrpläne und die Stärkung der individuellen Förderung im Kontext von Inklusion. Die fachübergreifende Kompetenzentwicklung soll gestärkt werden. Als neue Fächer sollen Gesellschaftswissenschaften (5/6) und Naturwissenschaften (5/6) geschaffen werden.

Der pädagogische Mehrwert dieses Vorhabens wird gegenwärtig kontrovers diskutiert. Aus kommunaler Sicht stellt sich vorrangig die Frage, welche Wirkung der Änderung hinsichtlich der Sachausstattung der Schulen mit IT und Lernmitteln zukommt. Das Ministerium verweist auf einen Onlineplan, über den die Schulen möglichst freie Medien nutzbar machen können. Dennoch wird ein spürbarer Kostenaufwuchs für die Schulträger zu erwarten sein, da die Schulbuchverlage Lehrwerke anpassen und Neuanschaffungen erforderlich sein werden.

10. Schulkostenbeitrag

Investitionen zur Sanierung und zum Neubau von schulischen Anlagen stellen die kommunalen Schulträger vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Entsprechende Abschreibungen bilden den größten Anteil an den fortlaufenden Finanzaufwendungen der Schulträger. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg sieht es daher als erforderlich an, das Investitionskosten im Rahmen des Schulkostenbeitrages umlagefähig werden und der Gesetzgeber die §§ 116, 110 Brandenburgisches Schulgesetz in diesem Sinne über die redaktionell bereits vorgenommenen Änderungen hinaus auch inhaltlich der Doppik anpasst.

Dies soll sicherstellen, dass Städten und Gemeinden mit einem erheblichen Anteil auswärtiger Schüler in ihren weiterführenden Schulen neben dem Schullastenausgleich nach dem BbgFAG das Defizit aus dem Investitionsaufwand auf den auswärtigen Schüleranteil bezogen interkommunal erstattet wird.

Weiteres Ziel ist die Sicherung der Schulträgerschaften für weiterführende Schulen auf Ebene der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter sowie deren Schulentwicklungsplanung. Die Gestaltungsmöglichkeiten kreisangehöriger Gemeinden im Sinne einer sozialraumorientierten und vitalen Bildungslandschaft sind als fester Bestandteil der gemeindlichen Selbstverwaltung verfassungsrechtlich anerkannt (Urteil des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg vom 17. Juli 1997 (VfGBb 1/97); Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. November 2014 (2 BvL 2/13). 

11. Bildung und Betreuung von Asylbewerberkindern

Hinsichtlich der frühzeitigen Integration der steigenden Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund und von Flüchtlingskindern in das Bildungssystem finden sich keine konkreten Lösungsansätze im Koalitionsvertrag.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg spricht sich dafür aus, dass die vor Ort vorhandene Bildungsinfrastruktur bei der Verteilung von Asylbewerbern besser berücksichtigt wird. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen benötigen Gemeinden bessere Planbarkeit, insbesondere frühzeitige bildungsrelevante Informationen zu den aufzunehmenden Personen.

Das Land hat als Gewährträger für innere Schulangelegenheiten alle mit dem Schulverhältnis verbundenen Verfahren zu führen und zu finanzieren, einschließlich der Bereitstellung von Dolmetschern. Gleichermaßen bedarf es der Unterstützung des Landes für die sozialpädagogische Ausstattung.  Bei der Einrichtung von Klassen für das Schuljahr 2015/2016 sollte die Schulaufsicht im Einvernehmen mit dem Schulträger Vorsorge für im Laufe des Schuljahres eintreffende Asylbewerberkinder zu treffen. Kindertageseinrichtungen an der Kapazitätsgrenze sind durch vorübergehende Ausnahmegenehmigungen durch die Erlaubnisbehörde zu unterstützen.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hatte dem Verband zugesagt, die Kommunikationslage bezüglich der bildungsrelevanten Verfahren von Asylbewerbern zu verbessern.

12. Qualitätsentwicklung in der Schulspeisung

Im April 2015 stellte das Ministerium der Justiz, Europa und Verbraucherschutz ein neues System zur Qualitätssicherung des Schulessens in Brandenburg vor. Der Kriterienkatalog gehe umfasse Details der Qualitätssicherung und gebe Hinweise für ein Gesamtkonzept der Schülerverpflegung, Hygiene und Ausschreibungsverfahren. Damit gehe es über bereits bestehende Konzepte, zum Beispiel von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, hinaus. Caterer können sich bei der vom Land eingerichteten Zertifizierungsstelle zertifizieren lassen.

Aus kommunaler Sicht ist festzuhalten, dass Schulverpflegung eine kommunale Aufgabe ist. Das Verbraucherschutzministerium hat sich über entsprechende Hinweise des Verbandes, insbesondere zum fehlenden Bedarf an einem solchen weiteren System, hinweggesetzt. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg appelliert an die Landespolitik, die kommunale Selbstverwaltung zu achten und eine qualifizierte Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände zu ermöglichen.

13. Bildungsfinanzierung durch das Land

Der Koalitionsvertrag sieht einen „Pakt für zukunftsfähige Kommunalfinanzen“ vor, der solide Grundfinanzierung über FAG, Kommunale Investitionen und ein Teilentschuldungsprogramm beinhaltet. Aus bildungspolitischer Sicht sollte darauf hingewirkt werden, dass auch die Wahrung des strikten Konnexitätsprinzips als fester Bestandteil dieses Paktes definiert wird.
Weiter sieht der Koalitionsvertrag ein Investitionsprogramm vor, das 80 Mio. € für die Bildungsinfrastruktur in der gesamten Wahlperiode vorsieht. Hierzu ist festzuhalten, dass den Kommunen allein für den Zeitraum 2009 bis einschließlich 2014 bereits 79 Mio. € Bundesmittel für den Kita-Ausbau weiterzuleiten sind. Ab 2015 erhält das Land jährlich vom Bund 35 Mio. € für die Betriebskosten zum Kita-Ausbau.

Der Städte- und Gemeindebund begrüßt die Absicht der Koalitionäre zur Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik. Gleichsam wird eine Garantie zur Weiterleitung der Bundesmittel an die kommunalen Aufgabenträger zu schaffen sein.

Bianka Petereit, Referatsleiterin

Az: 200-00

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