Mitteilungen 04-05/2015, Seite 178, Nr. 109

Landtagsfraktionen verständigen sich auf Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Zukunft ländlicher Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels

Auf die Einsetzung eine Enquete-Kommission zur Zukunft ländlicher Regionen vor dem Hintergrund des demographischen Wandels haben sich jetzt die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der BVB / FREIE WÄHLER im Landtag Brandenburg verständigt (Drucksache 6/1481).

Die Kommission soll nach dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen auf Grundlage einer sorgfältigen Analyse ein Konzept für eine wirkungsvolle Daseinsvorsorge sowie für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der ländlichen Regionen in Brandenburg erarbeiten. Sie soll zudem Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Politikfeldern abgeben, die das Land und die Regionen aufgreifen können, um eine flexible und regional angepasste Gestaltung der Auswirkungen des demografischen Wandels und Konzepte zur nachhaltigen Entwicklung für sich abzuleiten. Die Wechselwirkungen und Entwicklungen zwischen dem ländlichen und städtischen Raum (Stadt-Umland-Beziehungen) sollen einbezogen werden. Um praktikable und umsetzbare Empfehlungen zu ermöglichen, soll auch auf vorhandene Modelle und Vorhaben in den Regionen zurückgegriffen werden.
Die folgenden Politikfelder sollen bei der Analyse den Schwerpunkt bilden:

a) Daseinsvorsorge. Hierzu zählen insbesondere Infrastruktur einschließlich digitale Infrastruktur und Mobilfunknetze, Mobilität, Soziales und Gesundheit, Inklusion, Bildung und Kultur, der Brand- und Katastrophenschutz sowie die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, auch im Hinblick auf stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Bürger.

b) Regionale Wertschöpfung. Dies umfasst insbesondere die Felder Landwirtschaft, Wirtschaft, Arbeit, Wissenschaft, Energie, nachhaltige Landnutzung und Umwelt.

c) Siedlungsstrukturentwicklung und Zuwanderungsstrategie.

Die Enquete-Kommission soll sich nicht mit der Verwaltungsreform oder dem kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg befassen und stellt mithin keine Neuauflage der Enquete-Kommission 5/2 dar. Die notwendige Überarbeitung der Landesentwicklungsplanung bleibt unberührt, die Ergebnisse der Enquete-Kommission können in die Landesentwicklungsplanung einfließen.

Um dies zu erleichtern, sollen hierfür relevante Punkte von der Enquete-Kommission zeitlich vordringlich bearbeitet werden.

Jens Graf, Referatsleiter

Az: 606-05

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