Mitteilungen 05/2014, Seite 193, Nr. 101
Anmeldungen zum Bundeswettbewerb Entente-Florale Deutschland 2015 bis zum 30. November 2014 möglich
Der Wettbewerb Entente Florale wirbt für mehr Grün und Lebensqualität in Städten und Gemeinden und lädt dazu ein, Stadträume und das Lebensumfeld grüner und zugleich attraktiver und lebendiger zu gestalten. Gefördert werden soll das Bewusstsein für die Bedeutung natürlicher Lebensräume für Flora und Fauna und für die Vielfalt in der Umwelt. Für den Wettbewerb 2015 gilt das Schwerpunktthema „Reiche Blüte – reiche Ernte“. Es zielt auf pflanzliche, bunte Vielfalt ab - unter Einbindung essbarer Pflanzen auch im urbanen Raum. Bewerbungen sind bis zum 30. November 2014 möglich.
Teilnahmeberechtigt sind nach Angaben der Geschäftsstelle Entente Florale Deutschland alle deutschen Städte und Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern.
• Städte können auch mit Stadtteilen teilnehmen, wenn diese eine eigene Verwaltungskörperschaft und mehr als 15.000 Einwohner haben.
• Städte mit Gartenschauen - ob Bundes-, Landes- oder Internationale Gartenschau - dürfen ein Jahr vor der Gartenschau, im Jahr der Durchführung sowie im Jahr darauf nicht am Bundeswettbewerb Entente Florale teilnehmen.
• Eine mehrmalige Teilnahme am Wettbewerb ist möglich.
Der Anmeldebogen steht zum Download auf der Homepage www.entente-florale.de bereit. Dort finden sich auch viele weitere Informationen zu diesem Bundeswettbewerb. Der elektronische Anmeldebogen kann direkt am Computer ausgefüllt werden.
Für die Anmeldung wird keine Anmeldegebühr erhoben. Für die nicht kommerzielle Nutzung der eingetragenen Wortbildmarke Entente Florale (Logo) ist nach Angaben von www.entente-florale.de allerdings ein Lizenzvertrag nötig. Der Zentralverband Gartenbau e.V. erteilt gegen Abschluss eines Lizenzvertrages die Erlaubnis, das Logo im Rahmen des Wettbewerbs zu nutzen. Die Lizenzgebühr beträgt 300,– Euro (zzgl. MWSt).
Der Abschluss des Lizenzvertrages ist nach Angaben von Entente-Florale für die teilnehmenden Städte und Gemeinden nicht zwingend.
Jens Graf, Referatsleiter (Quelle: www.entente-florale.de)
Az: 606-07