Mitteilungen 05/2014, Seite 193, Nr. 100
Neue Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) im Bundesanzeiger veröffentlicht
Eine neue Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie – VW-RL) vom 20. März 2014 wurde am 11. April 2014 im Bundesanzeiger (BAnz AT 11.04.2014 B3) bekannt gemacht.
Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) am 01.07.2010 ergibt sich das Erfordernis einer Überarbeitung der Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006). Dies soll nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BUMB) schrittweise in Form von einzelnen Richtlinien erfolgen, die dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Richtlinie zusammengeführt werden sollen.
Nachdem bereits die Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie – SW-RL) vom 5. September 2012 am 18. Oktober 2012 im Bundesanzeiger (BAnz AT 18.10.2012 B1) bekannt gemacht wurde, folgte jetzt die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL). Beide Richtlinien enthalten nach Angaben des BMUB Anwendungshinweise zum jeweils geregelten Wertermittlungsverfahren und vertieften damit die in der ImmoWertV geregelten aktuellen Verfahrensgrundsätze. Die neuen Richtlinien ersetzten die entsprechenden Hinweise und Anlagen zum Sach- bzw. Vergleichswertverfahren und zur Ermittlung des Bodenwerts in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006).
Die Richtlinie kann über den Internetauftritt des BMUB (Städtebaurecht)
http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/staedtebaurecht/wertermittlungsrichtlinien/
bzw. des Bundesanzeigers www.bundesanzeiger.de aufgerufen und ausgedruckt werden.
Nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat das BMUB angekündigt, in einem nächsten Schritt die Ertragswertrichtlinie zu überarbeiten.
(Quellen: www.bmub.bund.de, DStGB Aktuell 1614)
Az: 604-00