Mitteilungen 06/2015, Seite 223, Nr. 122

Positionspapier des Deutschen Städtetages – Aufnahme, Unterbringung und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen –

„Wachsendes Gefälle zwischen den Städten – Entwicklungschancen für alle sichern".
Unter diesem Motto stand die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 9. bis 11. Juni 2015 in der Landeshauptstadt Dresden. Mehr als 1000 Delegierte und Gäste aus zahlreichen Städten aus dem gesamten Bundesgebiet nahmen an der Hauptversammlung teil, die alle zwei Jahre stattfindet. Neben den diesem Motto zugeordneten Schwerpunktthemen wurde in den verschiedenen Reden und Wortbeiträgen und ganz wesentlich in einem Podiumsgespräch zwischen der neu gewählten Präsidentin Frau Dr. Lohse, Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen, dem Vizepräsidenten Herrn Dr. Maly, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Herrn Dr. Schmidt, Präsident des Bundesamtes für Migration und Herrn Alt, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit das Thema der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen angesprochen. Am Abend des 11. Juni 2015 nahm die Präsidentin Frau Dr. Lohse für den Deutschen Städtetag an dem Bund/Länder-Arbeitsgespräch im Bundesministerium des Innern zur Asyl- und Flüchtlingspolitik teil.

Vor Beginn der Hauptversammlung hat der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages in seiner Sitzung vom 9. Juni 2015 in Dresden ein Positionspapier zur Aufnahme, Unterbringung und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen verabschiedet, welches nachfolgend abgedruckt wird. Mit dem Positionspapier wollte der Bundesverband seine kommunale Stimme kundtun, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni 2015 und dem Gespräch der Länder mit der Bundeskanzlerin. Die Position des Deutschen Städtetages bleibt als Maßstab für weitere Bund/Ländergespräche aktuell.

Die Aufnahme und Integration der wachsenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Deutschland lässt sich nach Überzeugung des Deutschen Städtetages nur gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen bewältigen. Die Städte erwarten, dass die Länder die Forderungen der Kommunen aufgreifen und umsetzen. Sie unterstützen Maßnahmen zur Einrichtung eines eigenständigen stark beschleunigten Verfahrens für die offensichtlich unbegründeten Asylbegehren von Zuwanderern aus den Westbalkanstaaten. Sie begrüßen auch, dass die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge um 2.000 Stellen aufgestockt werden sollen. In den Ländern muss es zu einer Verdoppelung der Aufnahmekapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen und zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Länder kommen. Ein auf Quoten beruhendes Verteilverfahren auf europäischer Ebene wird durch den Deutschen Städtetag unterstützt.

„Vorbemerkung

Angesichts des Flüchtlingsdramas, das sich gegenwärtig auf den Fluchtwegen insbesondere über das Mittelmeer ereignet, und angesichts der immensen Herausforderung, die die Aufnahme, Unterbringung und Integration der Asylbewerber und Flüchtlinge in unsere Gesellschaft bedeutet, steht das Thema Flüchtlinge gegenwärtig zu Recht im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit.

Die Kommunen tragen die Hauptlast bei Aufnahme, Unterbringung und insbesondere Integration der dauerhaft in Deutschland verbleibenden Asylbewerber und Flüchtlinge. Hierfür bedürfen sie über die eigenen großen Anstrengungen hinaus der weiter zu verbessernden finanziellen und organisatorischen Unterstützung von Bund und Ländern. Die Kommunen sind aber auch gefordert alles zu tun, um die große Aufnahmebereitschaft für Flüchtlinge in unserer Gesellschaft zu erhalten und fremdenfeindlichen Tendenzen keine Chance zu geben. Ohne die Kommunenkann es keine befriedigenden Antworten auf diese Fragen geben.

Die Städte in Deutschland setzen sich mit großem Engagement und beständigem Einsatz für eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber und Flüchtlinge aus den Krisengebieten ein. Gleichwohl betonen wir, dass es sich hierbei um eine gesamtstaatliche Aufgabe handelt, die von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam bewältigt werden muss.

Wir begrüßen ausdrücklich die bisherigen Anstrengungen des Bundes und der Länder zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms, halten aber weitere Maßnahmen für dringend geboten.

Forderungen an den Bund

• Wir unterstützen den Bund nachhaltig in seinen Bemühungen, gemeinsam mit den Partnern in der EU eine Lösung für die dramatischen Entwicklungen auf den Fluchtwegen insbesondere über das Mittelmeer zu finden. Daneben erscheint es geboten, die Eröffnung von sicheren und geordneten Einreisewegen in die EU, z.B. durch ein europäisches Resettlement-Programm, zu prüfen.

• Wir halten es ebenso für erforderlich, die Lasten bei der Aufnahme von Asylbewerbern gerecht und solidarisch zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verteilen. Der Übergang zu einem europäischen Quotensystem sollte ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

• Der Deutsche Städtetag hält eine dauerhafte strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Aufnahme, Unterbringung und Integration der Asylbewerber und Flüchtlinge für geboten, auch um einen finanziellen Anreiz für den Bund zu schaffen, die Asylverfahren zügig abzuwickeln. Eine Option könnte darin bestehen, dass der Bund die Kosten bis zum Entscheid über Asylverfahren vollständig übernimmt. Eine andere könnte in der Festlegung auf einen maßgeblichen Prokopfbeitrag für Unterbringung, Betreuung und insbesondere die Integration der Betroffenen bestehen.

• Es ist dringend erforderlich, die Bearbeitungszeit von Asylanträgen weiter zu reduzieren und wie im Koalitionsvertrag vorgesehen eine Verfahrensdauer von maximal drei Monaten zu erreichen. Dies kann nur durch eine weitere erhebliche Aufstockung der Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die neu geschaffenen Stellen hinaus sowie die Einrichtung von Außenstellen des BAMF an allen Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder erreicht werden.

• Der Deutsche Städtetag erwartet, dass Asylverfahren für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten wie insbesondere den Westbalkanstaaten zentral und zügig noch in den Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt werden und auf eine Verteilung dieser Menschen in die Kommunen verzichtet wird, um die begrenzten und bereits überlasteten Kapazitäten für Asylbewerber mit Aussicht auf Anerkennung oder Duldung einsetzen zu können. Das Bundesamt selbst hält eine Begrenzung der Verfahrensdauer in diesen Fällen auf zwei Wochen für grundsätzlich realisierbar.

Forderungen an die Länder

• Der Deutsche Städtetag erwartet von den Ländern die vollständige Erstattung der Kosten, die den Kommunen für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen entstehen. Die gegenwärtige Situation einer höchst unterschiedlichen Kostenerstattungspolitik ist nicht länger hinnehmbar. Die Länder werden aufgefordert, bundesweit einheitliche Regelungen zur Kostenerstattung zu treffen.

• Die Länder werden aufgefordert, die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen und zentralen Aufnahmeeinrichtungen im Gleichklang mit der prognostizierten Entwicklung der Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen weiter erheblich auszuweiten. Der gesetzlich zulässige Dreimonatsrahmen für den Verbleib in den staatlichen Aufnahmeeinrichtungen ist soweit sinnvoll und notwendig auszuschöpfen, bevor eine Weiterleitung an die Kommunen erfolgt. Notwendige Rückführungen müssen direkt aus den staatlichen Aufnahmeeinrichtungen heraus erfolgen.

• Die gegenwärtige Praxis der Verteilung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Ländern auf die Kommunen entspricht nicht einmal Mindestanforderungen an einen geordneten, berechenbaren und für die betroffenen Menschen zumutbaren Verwaltungsvollzug. Die Städte sind auf eine mittelfristige Planung, zeitgerechte Ankündigung und umfassende

Information der landesinternen Flüchtlingsverteilung angewiesen. Die entsprechenden Landeseinrichtungen sind so auszustatten, dass das erforderliche Maß an Steuerung des Verteilungsverfahrens gewährleistet werden kann.

Integration als Hauptaufgabe der Kommunen

• Mit der Aufnahme der Asylsuchenden und Flüchtlinge beginnt erst die Hauptaufgabe der Kommunen: die Integration der dauerhaft bei uns bleibenden Menschen in unsere Gesellschaft.

• Dreh- und Angelpunkt erfolgreicher Integration ist der Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bund die Förderung der bereits gegenwärtig unterfinanzierten Integrationskurse erheblich ausweitet, für Asylbewerber und Geduldete öffnet und insgesamt an die steigende Zahl der Anspruchsberechtigten anpasst.

• Die Förderung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesbetreuung und Schulen muss dringend ausgebaut werden. Hier sind insbesondere die Länder gefordert. Dazu gehört auch die Nachholung von Schul- und Ausbildungsabschlüssen, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die Förderung der Weiterbildung.

• Der Deutsche Städtetag erwartet von der Bundesagentur für Arbeit weitere Initiativen zur Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt.

• Um die Unterbringungssituation in den Kommunen zu verbessern, fordert der Deutsche Städtetag den Bund und die Länder auf, in einer konzertierten Aktion zeitnah die bestehenden Programme zur sozialen Wohnraumförderung so auszuweiten, dass der zusätzliche Bedarf an Wohnraum für Asylbewerber und Flüchtlinge abgedeckt werden kann.

• Der Bund wird aufgefordert, die Gesundheitskosten für Asylbewerber für die Dauer der Verfahren zu übernehmen und hierfür ein bundeseinheitliches Abrechnungsverfahren zu prüfen.

• Die beabsichtigte Regelung, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gleichmäßig auf die Länder zu verteilen, wird vom Deutschen Städtetag begrüßt. Im weiteren Verfahren ist sicherzustellen, dass eine angemessene Unterbringung und die erforderliche besondere Betreuung der Jugendlichen erfolgt. Daneben ist der Bürokratieaufwand möglichst gering zu halten und die Kosten an die Städte zu erstatten.

Der Deutsche Städtetag appelliert an Bund und Länder, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Kommunen in die Lage versetzen, die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen angesichts einer weiter steigenden Zuwanderung dauerhaft zu bewältigen. Es sind dringend kurzfristige Maßnahmen erforderlich, um die Aufnahme und Erstversorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bewältigen zu können.

 

Es müssen aber auch umfassende mittel- und langfristige Maßnahmen ergriffen werden, um die gesellschaftliche Integration der dauerhaft bei uns bleibenden Menschen erfolgreich gestalten zu können, die Integrationsbereitschaft in allen Teilen der Gesellschaft aufrecht zu erhalten und jede Form der Fremdenfeindlichkeit und der Diskriminierung abzuwenden.“

Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin

Quelle: Deutscher Städtetag

Az: 111-00

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