Mitteilungen 06/2016, Seite 237, Nr. 101

Berufsbezogene Sprachkurse für Zuwanderer und Flüchtlinge

Das Bundeskabinett hat eine bessere Abstimmung von Integrationskursen und berufsbezogener Sprachförderung für Zuwanderer und Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben, beschlossen. Mit der „Verordnung über berufsbezogene Sprachförderung“ kann die berufsbezogene Deutschsprachförderung zum 1. Juli dieses Jahres als Regelinstrument für die Arbeitsmarktintegration verankert werden. Diese wird künftig ausschließlich vom Bund finanziert. Die Verordnung bietet Möglichkeiten, den Spracherwerb enger mit Beschäftigung, Ausbildung und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verknüpfen. Mittelfristiges Ziel ist es, die Sprachförderung im Rahmen eines neuen „Gesamtprogramms Sprache“ zu einem modularisierten System weiterzuentwickeln, um eine Sprachvermittlung aus einem Guss anbieten zu können. Aus kommunaler Sicht ist der Erwerb der deutschen Sprache grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration.

Das Bundeskabinett hat den Weg für die berufsbezogene Deutschsprachförderung für Zuwanderer und Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben, frei gemacht. Die „Verordnung über berufsbezogene Sprachförderung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziale (BMAS) wurde angenommen, so dass berufsbezogene Sprachförderung künftig ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert und somit zu einem festen Bestandteil des Regelinstrumentariums für die Arbeitsmarktintegration werden kann. Ziel ist es, eine bessere Abstimmung von Integrationskursen und berufsbezogener Sprachförderung zu erreichen.

Hintergrund

Berufsbezogene Deutschsprachförderung und Integrationskurse

Die berufsbezogene Sprachförderung baut auf dem Integrationskurs des Bundesministeriums des Innern als staatliches Kernangebot zur nachhaltigen sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern auf. Sie dient dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. In den Integrationskursen lernen Zuwanderer die deutsche Alltagssprache. Sie bekommen Orientierung über die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Gesellschaft. In daran anschließenden berufsbezogenen Sprachkursen werden arbeitsuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.

Mittelfristiges Ziel ist es, die Sprachförderung im Rahmen eines neuen „Gesamtprogramms Sprache" zu einem modularisierten System weiterzuentwickeln, um eine Sprachvermittlung aus einem Guss anbieten zu können. Im Gesamtprogramm Sprache ist das Bundesinnenministerium für Kurse bis zum Niveau B1 (Integrationskurse) Ansprechpartner. Das BMAS ist für die darüber hinausgehende berufsbezogene Sprachförderung zuständig.

Bislang erfolgte die berufsbezogene Sprachförderung über ein mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördertes Bundesprogramm, das wie bei ESF-geförderten Programmen üblich von vorneherein auf eine begrenzte Dauer angelegt war und Ende 2017 ausläuft. Mit der Übernahme der berufsbezogenen Sprachförderung löst der Bund schrittweise das bisher vom Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützte Programm ab. Für das Jahr 2016 wurden hierzu im Bundeshaushalt bis zu 179 Millionen Euro veranschlagt. Im laufenden Jahr stehen einschließlich des auslaufenden ESF-BAMF-Programms somit 100.000 Teilnehmerplätze zur Verfügung, ab dem Jahr 2017 wird es jährlich insgesamt etwa 200.000 Plätze geben.

Teilnehmerkreis

Eine Teilnahmeberechtigung können Ausländerinnen und Ausländer einschließlich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund erhalten. Zielgruppe sind insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, aber auch Arbeit- und Ausbildungssuchende, Personen im Berufsanerkennungsverfahren sowie Auszubildende. Wer an den Sprachkursen teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Arbeitsuchende Migranten und Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung können in einer Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter zur Teilnahme verpflichtet werden. Sie haben dann Vorrang bei der Kursbelegung.

Die Kurse sind ebenso möglich für Ausbildungssuchende, Auszubildende oder Migranten, die ein berufliches Anerkennungsverfahren gestartet haben. Für bestimmte Berufe wie Erzieherinnen, Ärzte oder Pflegekräfte werden spezielle Sprachmodule angeboten. Wer bereits erwerbstätig ist, muss einen Kostenbeitrag zu den Sprachkursen leisten. Keinen Kostenbeitrag müssen leisten: Beschäftigte mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Anspruch auf Arbeitslosengeld sowie Auszubildende. Kinderbetreuungskosten können in Ausnahmefällen übernommen werden.

Sprachkurse und berufliche Qualifizierung

Die berufsbezogenen Sprachkurse beginnen in der Regel oberhalb des B 1-Niveaus (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). Sie werden künftig in drei Modulen angeboten: von Niveau B1 nach B2, von Niveau B2 nach C1 und von Niveau C1 nach C2. So können die Teilnehmer individuell gefördert werden.

Bereits während der Sprachkurse können sich die Teilnehmenden in einer Beschäftigung oder beim Praktikum qualifizieren oder eine Ausbildung machen. Für bestimmte Berufe wie Erzieherinnen, Ärzte oder Pflegekräfte werden spezielle Sprachmodule angeboten. Es wird auch Module geben für Teilnehmer, die das Niveau B1 in den Integrationskursen noch nicht erreicht haben.

Umfang des Kursangebotes

Die Kurse sollen pro Modul mit mindestens 15 Teilnehmern durchgeführt werden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen möglich. Der Unterricht kann in Vollzeit-, Teilzeit- und bei Bedarf online erfolgen. Die Lehrkräfte müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Deutschkenntnisse auf Niveau C 1 und eine Zusatzqualifikation für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache nachweisen. Lehrkräfte ohne Zusatzqualifikation können vorübergehend für maximal zwei Jahre zugelassen werden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzt als das Kompetenzzentrum auch die allgemeine und die berufsbezogene Deutschsprachförderung um. Die Zulassungskriterien des BAMF garantieren eine hohe, bundesweit einheitliche Qualität der Kursträger.

Anmerkung

Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die berufsbezogene Sprachförderung nunmehr als Regelinstrument zu einem festen Bestandteil der Integration von Zuwanderern und Flüchtlingen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt gemacht und die Finanzierung künftig ausschließlich durch den Bund sichergestellt wird. Der Erwerb der deutschen Sprache ist grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Es ist Aufgabe des Bundes, in ausreichendem Umfang Plätze in Sprach- und Integrationskursen für alle Flüchtlinge mit Bleibeperspektive zu schaffen. Die Teilnahme an den Sprach- und Integrationskursen muss nach dem Grundsatz des „Förderns und Forderns“ verpflichtend sein.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet von Bund und Ländern darüber hinaus ein Maßnahmenbündel zur Gewinnung des notwendigen Personals und zur Schaffung der zusätzlichen Räume. Dies ist als Teil eines umfassenden Sprach- und Integrationsangebotes zwingend erforderlich. Um eine zügige Integration insbesondere von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu fördern und ihnen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse möglichst schnell vermitteln zu können, bedarf es mindestens 80.000 zusätzlicher Plätze in den Kindertageseinrichtungen und rund 200.000 zusätzlicher Schulplätze sowie das nötige Personal für den Sprachunterricht. Kurzfristig beträgt der Bedarf an zusätzlichen Lehrkräften mindestens 25.000 Stellen im Schulbereich.

(Quelle: DStGB Aktuell 1916)

Az: 111-01

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