Mitteilungen 06/2016, Seite 244, Nr. 104
Stand und Perspektiven kommunaler Museen in Brandenburg
Vortrag Referatsleiterin Bianka Petereit, Städte- und Gemeindebund Brandenburg, anlässlich der Jahresversammlung des Museumsverbandes des Landes Brandenburg e.V. am 24./25. April 2016 in Finsterwalde
(Es gilt das gesprochene Wort!)
Sehr geehrte Frau Dr. Siebrecht-Grabig,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen im Namen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg für die Einladung. Dies nicht nur, weil unsere Verbände aufgrund der Mitgliederstruktur naturgemäß Verbündete sind. Sondern auch, weil wir gemeinsam an Themen gearbeitet haben und wir letztlich ein gemeinsames Ziel verfolgen: starke Museen in diesem Land.
Für die Städte, Gemeinden und Ämter sind ihre Museen ein wichtiger Bestandteil ihrer soziokulturellen Infrastruktur. Sie haben deshalb viel in die Entwicklung der Museen investiert, konzeptionell und finanziell. So wurden lebendige Lernorte geschaffen, die einen Beitrag dazu leisten, dass Bürger, Touristen, Investoren ihre Städte als lebenswert wahrnehmen. Die Museen bieten einen einmaligen Zugang zu unserem kulturellen Erbe. Für die Gemeinden sind sie das kulturelle Gedächtnis, das Identität stiftet. Letztlich sind die Museen Bildungseinrichtungen. Sie liefern uns reichlich Futter, in Form von Wissen und Persönlichkeitsentwicklung zugleich.
Was macht es mit uns, wenn wir durch ein Museum gehen? Wenn wir hier in Finsterwalde den alten Kaufmannsladen betreten? Oder wenn wir in Rheinsberg vor dem Schreibtisch von Kurt Tucholsky stehen? Oder in Brandenburg an der Havel vor einem Siemens-Martin-Ofen? Wunderbar unaufdringlich beleben diese Momente unsere Fähigkeiten, Fragen zu stellen, neugierig zu bleiben, Antworten zu hinterfragen. Sich hineinversetzen, in eine andere Zeit, einen anderen Menschen, andere Umstände. Auch diese Fähigkeit vermitteln Museen auf einzigartige Weise. Damit ist der Besuch eines Museums zugleich eine Einladung zur Selbstreflexion, zum eigenen Tun, zum eigenen Platz im Hier und Jetzt.
Sie erinnern sich vielleicht an die Aussage des bayerischen Innenministers auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms. Sie hat damals eine heftige Kontroverse über die Vergleichbarkeit der Situation mit den Erfahrungen von Flucht und Vertreibung im Jahre 1945 ausgelöst. Wie war die Situation damals nach Kriegsende in unserem brandenburgischen Dorf? Jedes Heimatmuseum weiß darüber viel zu erzählen. Geschichten vom Ankommen und Nicht-Ankommen, von Integration und Ausgrenzung. Wir brauchen diese Geschichten, um uns ein Bild zu machen, von damals und von heute, authentisch und differenziert.
Ein anderes Thema ist die Darstellung der DDR-Zeit in den Heimatmuseen. Über die romantischen Erinnerungen an das Sandmännchen hinaus gibt es grundlegende Fragen. Wie hat dieser Staat funktioniert? Wie haben Machtansprüche und Bespitzelung gewirkt? Wer war Opfer und wer war Täter? Gibt es hierauf einfache Antworten? Und wenn es sie nicht gibt, wie lauten die schwierigen? Die Suche nach Antworten, zu denen die Museen im Großen wie im Kleinen beitragen, ist vielschichtig und wird uns noch länger beschäftigen.
Diese beiden Themenfelder machen deutlich, dass der Wert der Museumsarbeit auch in der Stärkung einer aufgeklärten und mündigen Stadtgesellschaft liegen kann. Es war daher gut und richtig, dass der Museumsverband diese intensiv bearbeitet hat.
Nicht nur, aber auch in den vielen Technik- und Literaturmuseen in unserem Land wird sichtbar, dass Museen auch Respekt vor der Lebensleistung anderer Menschen vermitteln, dicht gefolgt von Inspiration und Ermunterung, sich seines eigenen Verstandes, seiner eigenen Kreativität zu bedienen. Auch darin steckt der Mehrwert der Museumsarbeit, der für eine intakte Gesellschaft unerlässlich ist. Wir alle wissen, dass sich dieser Wert schwer materiell beziffern lässt. Dies hat nicht nur die Einführung der Doppik deutlich gemacht.
Um die Positionsbestimmung jedes einzelnen Museums vornehmen zu können, müssen wir über diesen gesellschaftlichen Mehrwert von Museen diskutieren. Welche Rolle soll unser Museum in unserer Stadt haben? Was erwarten wir von unserem Museum? Diese Diskussionsprozesse führen die Gemeindevertreter und Stadtverordnetenversammlungen und stellen Bezüge her zu anderen Bereichen öffentlicher Daseinsvorsorge, zu Schulen, Kitas, Bibliotheken, Musikschulen und Theatern. Die Gestaltung lokaler Bildungslandschaften ist die Steuerungsaufgabe der Städte und Gemeinden. Das können und das sollen nicht allein die Museen leisten. Denn Museumsentwicklungsplanung geht Hand in Hand mit Kulturentwicklungsplanung und diese ist wiederum Bestandteil integrierter Stadtentwicklung.
Das Grundsatzpapier über „Kommunale Museen heute“, welches Ihnen der Vorstand des Museumsverbandes heute vorgelegt hat, ist eine gute Grundlage für eben diese Diskussionen. Dabei ist es kein Geheimnis, dass unsere Verbände zu einzelnen Aussagen unterschiedliche Perspektiven einnehmen.
Der Museumsverband wäre kein guter Fachverband, wenn er nicht hartnäckig die Forderungen benennen würde, die für eine gute fachliche Arbeit der Museen erforderlich sind. Ein guter kommunaler Spitzenverband indes muss diese fachspezifischen Forderungen einordnen in das Gesamtgefüge der gemeindlichen Daseinsvorsorge und „übersetzen“ in Forderungen, die die Städte und Gemeinden in die Lage versetzen, in der Gesamtheit ihrer Aufgaben handlungsfähig zu bleiben. Denn ein guter Bürgermeister ist nicht, wer jedem alles verspricht. Ein guter Bürgermeister ist, wem es gelingt, in Abwägung aller berechtigten Belange bestmöglich ein insgesamt funktionierendes Gemeinwesen zu gestalten.
Ich möchte zwei Punkte aus dem Grundsatzpapier herausgreifen, bei denen dieser Perspektivwechsel sichtbar wird. Selbstverständlich gehört die Erarbeitung der Museumsentwicklungskonzeption zum Kerngeschäft eines Museumsleiters. Für diese Leistung bringt er die nötige Qualifikation mit und für diese Leistung stellen die Städte ihn ein. Gleichwohl trägt der Hauptverwaltungsbeamte die Gesamtverantwortung für die Konzeption. Er ist es, der die Geschicke der Stadt zum Wohle der Bürger lenkt und der in demokratischen Wahlen daran gemessen wird, ob und wie ihm dies gelingt.
Der zweite Punkt betrifft die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ja, die Museen müssen sichtbar und präsent sein, ein Gesicht und eine Stimme haben. Der öffentliche Auftritt kommunaler Museen darf jedoch nicht losgelöst von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt und des Stadtmarketings sein. Ich habe beispielsweise eine Webseite eines städtischen Museums entdeckt, die das Museum so überzeugend und einladend präsentiert, dass man sich diesen Ort sofort auf seiner gedanklichen „Da möchte ich einmal hin“- Liste notiert. Dass der Träger dieses Museums eine Stadt ist, entdeckt man leider ausschließlich, wenn man sich für das Impressum der Webseite interessiert. Da können wir noch offensiver sein und die Museen als festen Teil der Stadtgesellschaft platzieren. Was tut Deine Stadt für Dich? Und was kannst Du für Deine Stadt tun? Für diese Präsenz städtischer Leistungen brauchen wir ein aufgaben- und einrichtungsübergreifendes Corporate Identity in der Öffentlichkeitsarbeit der Städte.
Ein Schwerpunkt für die Entwicklung der Museen bleibt die Fachkräftegewinnung und die produktive Gestaltung des Generationswechsels. Ein gutes Museum braucht gutes Fachpersonal. Sonst bleibt ein Pullover ein Pullover und erzählt nicht von Mut, Studentenbewegung und Trauer. Die Frage, wie gute Fachkräfte gewonnen und gehalten werden können, ist für den öffentlichen Dienst eine Schlüsselfrage der Personalentwicklung. Die Erfahrungen zeigen, dass hierbei die Bezahlung nicht unbedingt im Vordergrund steht. Das Augenmerk richten gut ausgebildete Fachkräfte auch darauf, in welchem Team sie arbeiten, wie Innovation gestaltet wird und welche Anerkennungskultur die Verwaltungsspitze pflegt. Die Erfahrungen zeigen auch, dass wir Raum für konzeptionelle Diskussionen geben müssen, in denen Neues ebenso willkommen ist wie Bewährtes gewürdigt wird.
Die Städte und Gemeinden wissen um ihre Stärken, sie wissen aber auch um ihre Grenzen. Ein Befund von Gemeindevertretern und Bürgermeistern ist vor allem, dass fachliche Ansprüche immer wieder an der Haushaltssituation der Gemeinden scheitern. Jeder, der einmal einen Bescheid der obersten Kommunalaufsicht gelesen hat, weiß, dass den Städten aufgegeben wird, in allen Bereichen einzusparen, und dass den Städten jeglicher Handlungsspielraum zur Verbesserung der Ausstattung der Museen versagt ist. Von paradiesischen Zuständen sind wir also weit entfernt. Diese Krise der Kommunalfinanzen ist immer auch und zu allererst eine Krise der freiwilligen Aufgaben, zu denen auch die Museumsarbeit zählt.
Dieses Dilemma können die Städte und Gemeinden nicht aus eigener Kraft auflösen. Die Städte brauchen dringend Verbündete. Wer die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden stärken will, der muss sie finanziell in die Lage versetzen, dass sie ihre Aufgaben auf dem Niveau erbringen können, die ihren Ansprüchen gerecht werden. Im Grunde sind es drei Dinge, die hier die nötige Unterstützung leisten können.
Erstens muss die allgemeine Finanzausstattung der Kommunen verbessert werden. Zweitens muss die Kulturförderung des Landes Brandenburg erhöht werden. Das Land Brandenburg verzeichnet nach wie vor im Bundesländervergleich die niedrigsten Ausgaben in der Kulturförderung. Zudem gilt es, für einen nachhaltigen Einsatz der Finanzmittel Sorge zu tragen und demgemäß die Projektförderungen in institutionelle Förderungen zu überführen.
Drittens ist sicherzustellen, dass das Land Brandenburg das strikte Konnexitätsprinzip aus Art. 97 Landesverfassung wahrt und den Städten und Gemeinden einen angemessenen Kostenausgleich gewährt, wenn diesen neue Aufgaben übertragen werden. Im Jahre 2010 hat der Landtag das Kita-Gesetz geändert, um einen besseren Personalschlüssel umzusetzen. Doch der Kostenausgleich war nicht sorgfältig berechnet und führte zu einem jährlichen Defizit von 35 Mio. € landesweit auf Ebene der Gemeinden. Erst durch die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der kreisfreien Städte im Jahre 2013 hat der Landtag Korrekturen vorgenommen. Zur Erfüllung des erweiterten Kita-Rechtsanspruches ab 1. August 2013 haben die Städte und Gemeinden rund 7.000 neue Plätze im Krippenbereich geschaffen. Die diesbezüglichen Betriebskosten belaufen sich auf rund 49 Mio. € pro Jahr. Doch bis heute warten die Städte und Gemeinden auf einen entsprechenden Kostenausgleich des Landes. Diese Aufgabenzuweisungen ohne Kostenausgleich verschärfen die begrenzte Handlungsfähigkeit der Gemeinden im Bereich der freiwilligen Aufgaben. Deshalb rufen wir die Vertreter der Landespolitik auf, für die Belange der Städte einzutreten.
Mit dieser Jahresversammlung widmet sich der Museumsverband Themen, die im Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform diskutiert werden. Wir stehen vor der Frage, wie wir auch künftig öffentliche Daseinsvorsorge bürgernah und effizient organisieren. Und freilich betrifft dies auch die strukturellen Perspektiven der Museen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat sich hierzu klar positioniert. In jenen Regionen, in denen wir mit zurückgehenden Einwohnerzahlen umgehen müssen, sind wir gefordert, Anpassungsstrategien vorzunehmen. Nicht jede Gemeinde kann und soll alles allein leisten. Interkommunale Zusammenarbeit auf gemeindlicher Ebene ist das Gebot. Dies ist schon heute gelebte Praxis. Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben im Bereich der Bauhöfe, Standesämter, Bibliotheken oder der IT gemeinsam, um nur einige Bespiele zu nennen.
Zwangsfusionen und eine Hochzonung der Aufgaben auf die Ebene der Landkreise lehnen wir ab. Wir wollen keine Verstaatlichung der Kultureinrichtungen. Im Falle einer Übertragung der Trägerschaft an Landkreise, ob dies eine Schule oder hier ein Museum betrifft, geht wertvolle unmittelbare Gestaltungskompetenz der Gemeinden und ihrer Gemeindevertreter verloren. Unser aller Anliegen muss es sein, die gemeindliche Selbstverwaltung als Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements zu stärken. Die gemeindliche Selbstverwaltung, die das Grundgesetz bereits im Jahre 1949 als Rechtsgut in Art. 28 Grundgesetz – vor allem nach den Erfahrungen der NS-Diktatur – unter Verfassungsschutz stellte, entspricht in ihrem Wesensgehalt übrigens sehr dem Geist der friedlichen Revolution von 1989.
„Die kommunale Selbstverwaltung ist Ausdruck der grundgesetzlichen Entscheidung für eine dezentral organisierte und bürgerschaftlich getragene Verwaltung“ – so brachte es das Bundesverfassungsgericht zuletzt in einer Entscheidung vom 19. November 2014 zum Ausdruck. Das Gericht erklärte eine Regelung des Sächsischen Schulgesetzes für verfassungswidrig, in der den Gemeinden die Aufgabe der Schulstandortplanung entzogen und auf die Landkreise übertragen worden war. Das Gericht erteilte jenen Erwägungen eine Absage, die derzeit auch in Brandenburg für eine Zentralisierung ins Feld geführt werden. Das Bundesverfassungsgericht gab indes der gemeindlichen Zuständigkeit den Vorrang: „Kommunale Selbstverwaltung bedeutet ihrer Intention nach Aktivierung der Beteiligten für ihre eigenen Angelegenheiten, die die örtliche Gemeinschaft zur eigenverantwortlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben zusammenschließt mit dem Ziel, das Wohl der Einwohner zu fördern und die geschichtliche und örtliche Eigenart zu wahren“.
Aus diesem Prinzip der Subsidiarität folgt, dass die Frage, auf welcher Ebene eine Aufgabe erfüllt wird, nicht in unser Belieben gestellt ist. Auch die mangelnde Finanzkraft berechtigt verfassungsrechtlich nicht dazu, die Aufgabe auf den Landkreis zu übertragen. Es ist vielmehr die Pflicht des Staates, die Gemeinden mit den notwendigen Finanzen auszustatten.
Vor diesem Hintergrund sind die oberflächlich wohlklingenden Vorschläge zur Teilentschuldung der kreisfreien Städte und der Kulturfinanzierung kritisch zu bewerten. So knüpft das Land die Teilentschuldung an konkrete Bedingungen und Maßgaben, wie die Städte ihre Aufgaben zu erfüllen haben. Im Bereich der Kulturfinanzierung lockt das Land mit einer Entlastung in Höhe von 11 Mio. € für landesweit bedeutsame Einrichtungen sowie einer Erhöhung der Theaterpauschale um 5 Mio. €. Zugleich ist ein stärkeres strukturelles und organisatorisches Engagement des Landes vorgesehen. Mit anderen Worten: Das Land macht sein finanzielles Engagement also abhängig von einem Gestaltungsverlust der Städte. Diese Koppelung steht weder im Einklang mit dem Auftrag des Landes zur Förderung der Kultur gemäß Art. 34 Landesverfassung Brandenburg noch mit dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Grundgesetz sowie Art. 97 Landesverfassung Brandenburg.
Dies führt mich zu zwei Fragen: Soll ausgerechnet die Kultur, die Markenkern der kommunalen Selbstverwaltung ist, und deren Markenkern selbst Bürgernähe, Individualität und Freiheitsausdruck ist, die Legitimation für eine politische Entscheidung liefern, die die Städte in weiten Teilen ihrer Selbstverwaltung beraubt? Und aus welchem Grund braucht es die Einkreisung kreisfreier Städte, um eine Erhöhung der Kulturförderung vorzunehmen?
Wir werben deshalb für grundlegende Korrekturen des Leitbildes, insbesondere für den Erhalt der kreisfreien Städte und eine Stärkung der Gestaltungskompetenzen der Gemeinden. Bislang sind zentrale Fragen durch die Landesregierung unbeantwortet geblieben. Die Ziele, Verwaltung künftig effizienter und bürgernäher zu organisieren, sind durch die Vorhaben nicht gewährleistet. Ein Blick in unser Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern genügt, um gewarnt zu sein. Allein im nunmehr größten Landkreis bundesweit, dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, haben binnen eines Jahres nach der Kommunalwahl ein Drittel aller Kreistagsabgeordneten ihr Mandat niedergelegt, weil sie es im Ehrenamt in der Fläche nicht mehr bewältigen konnten. Damit geht der Demokratie die Mitte der Gesellschaft verloren, Handwerker, Landwirte und viele andere mehr. Zugleich kämpften Bürger und Verwaltung für den Erhalt ihres Sozialamtes in der ehemaligen Kreisstadt Waren (Müritz).
Vielleicht werden die Besucher von Heimatmuseen in 100 Jahren ihren Audioguides lauschen und erfahren, wie es im Jahre 2016 gelungen ist, die kreisfreien Städte zu erhalten, die Gemeinden zu stärken und für deren Kulturarbeit eine bessere Landesförderung zu erstreiten.
Bianka Petereit, Referatsleiterin
Az: 301-01