Mitteilungen 07/2014, Seite 282, Nr. 131
Bundesmeldegesetz (BMG): Verschiebung des Inkrafttretens vom 1. Mai 2015 auf den 1. November 2015
Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2014 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet.
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens sollte nach dem Willen des Bundesrates noch vor seinem Inkrafttreten aktualisiert und optimiert werden. Folgende, vom Bundesrat eingebrachten Vorschläge wurden umgesetzt: die Ergänzung der Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften um die letzte frühere Anschrift der Mitglieder und Familienangehörigen sowie die einmalige Übermittlung des Datenbestandes zur Inbetriebnahme der regelmäßigen Datenübermittlung.
Hierbei wurde auch eine Verschiebung des Inkrafttretens des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 1. Mai 2015 auf den 1. November 2015 beschlossen.
Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses des Bundestages können unter http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/-/277264, TOP 13, eingesehen werden.
Silke Kühlewind, Referatsleiterin
Az: 110-00