Mitteilungen 07/2016, Seite 293, Nr. 136

Kinderbetreuung ist kein Wunschkonzert

Anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung weist der Deutsche Städte- und Gemeindebund darauf hin, dass der Ausbau der Kinderbetreuung durch die Kommunen weiter vorangeschritten ist. Es ist den Städten und Gemeinden in einem einmaligen Kraftakt gelungen – mit Unterstützung von Bund und Ländern – den Rechtsanspruch für unter Dreijährige zu erfüllen. Die Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung ist auf insgesamt gut 693.300 Kinder gestiegen.

Der Ausbau der Kinderbetreuung bleibt nach wie vor eine Herkulesaufgabe, da immer mehr junge Eltern früher und schneller in den Beruf zurückkehren wollen. Zusätzlich wird mit bis zu 60.000 Flüchtlingskindern gerechnet, die in das Kindergartensystem zu integrieren sind. „Angesichts des weiteren Ausbaubedarfs sind die Forderungen der Bertelsmann Stiftung nach weiteren Qualitätsverbesserungen derzeit illusorisch. Wir haben weder die errechneten zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von 4,8 Mrd. Euro, noch gibt es das dafür nötige Kitapersonal“, so das geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte-und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg. Bei allen verständlichen Forderungen im Sozialbereich sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass die Leistungsgrenze des Staates oftmals schon erreicht oder bereits überschritten ist. Im gesamten Bildungsbereich von der Kita über Schule bis zur Universität werden ständig weitere Forderungen nach Qualitätsverbesserung, mehr Personal und besserer Ausstattung erhoben.

„Es ist erfreulicherweise gelungen, dass dieser schnelle Ausbau nicht zulasten der Qualität der Kinderbetreuung gegangen ist. Wir nehmen in den Kommunen unsere Verantwortung für die Qualität der Angebote gegenüber den Kindern und ihren Eltern sehr ernst“ betont Dr. Landsberg. Ausbau und Qualitätssicherung der Kinderbetreuung werden allerdings nur gelingen, wenn dies als gemeinschaftliche Aufgabe in der Gesellschaft umgesetzt wird, an der sich auch die Wirtschaft noch intensiver beteiligen muss. Dazu gehören weitere Betriebskindergartenplätze oder der Zusammenschluss von kleineren Unternehmen, die Tagesmütter und entsprechende Einrichtungen finanzieren. „Die Kommunen benötigen ein gesichertes finanzielles Fundament, um den wachsenden Bedarf an qualitativ guter Kinderbetreuung zu decken und Bund und Länder müssen den Rahmen konkretisieren, welche finanziellen Mittel sie bei wachsenden Anforderungen dafür zur Verfügung stellen“, so Landsberg.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt erneut davor, die Kindergartenbeiträge der Eltern gänzlich abzuschaffen. Eltern, die sich eine Kinderbetreuung in der Kita nicht leisten können, sind schon heute von den Beiträgen befreit. Gut verdienende Eltern sollten einen Beitrag leisten, denn das Geld wird nach wie vor für die Investitionen in Plätze und Qualität benötigt. Immerhin stehen aus den Elternbeiträgen ca. 3 Mrd. Euro/Jahr bundesweit zur Verfügung. Auch wenn dies an den Gesamtkosten in Höhe von 26,6 Mrd. Euro nur ein kleiner Anteil ist, sind die Mittel für Qualitätssicherung und Qualitätsausbau notwendig.

Ein bundeseinheitliches „Standardgesetz“ für Kindergärten lehnt der Deutsche Städte- und Gemeindebund ab. Durch die Vorgaben der Landesgesetzgeber sind ausreichende Standards vorgeschrieben. Die Anforderungen müssen auch den örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. Es macht keinen Sinn, an einen Kindergarten in dörflicher Umgebung immer exakt die gleichen Anforderungen zu stellen, wie an einer Einrichtung im Zentrum einer Großstadt. Solche Vorgaben führen nur zu überflüssiger Bürokratie, die am Ende weder den Einrichtungen noch den Kindern oder deren Eltern nützt.

(Quelle: DStGB Aktuell 2616)

Az: 406-02

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