Mitteilungen 08/2011, Seite 243, Nr. 147
Evaluierung des Brandenburgischen Musikschulgesetzes
Die politische Debatte um die Weiterentwicklung der Musikschulen im Land Brandenburg hat in den letzten zwei Jahren reichlich Belebung erfahren. Forciert wurde die Debatte durch die im Juni 2009 gestartete Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ des Landesverbandes der Musikschulen Brandenburg e.V. (LVdM), dem 28 öffentliche Musikschulen angehören.
Ziel der Volksinitiative war die Änderung des Musikschulgesetzes zur Umsetzung folgender Forderungen: verbesserte und (kostenfreie) Talenteförderung und Ensemblespiel, dauerhafte Installierung des Programms zum Musizieren an Grundschulen „Klasse! Musik!“, mehr Festanstellungen an Musikschulen (40 Prozent der Unterrichtsstunden durch fest angestellte Lehrkräfte) sowie eine Erhöhung des Landesanteils am Gesamtetat für Musikschulen von 9,5 Prozent auf die ursprünglichen 15 Prozent; ergo eine Verdopplung der Landeszuschüsse auf 5,2 Mio. € jährlich. Der LVdM wies auf Kostensteigerungen der Kommunen um 13 Prozent sowie der Eltern um 34 Prozent hin. Die Initiatoren übergaben dem Landtag im Februar 2009 ca. 32.200 Unterschriften. Im Januar 2010 fand die Anhörung der Vertreter der Volksinitiative vor dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages Brandenburg statt.
Im Ergebnis lehnte der Landtag die Volksinitiative unter Verweis auf inhaltliche Bedenken und die prekäre Haushaltssituation des Landes im Februar 2010 ab. In der Koalitionsvereinbarung für die 5. Legislaturperiode hatten SPD und DIE LINKE lediglich festgehalten, dass Musikschulen auch weiterhin gefördert würden. Zugleich nahm der Landtag einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen an. Der Landtag beauftragte die Landesregierung, die Situation der Musikschulen bis Ende 2010 zu evaluieren und hierbei insbesondere die aktuelle Struktur der Finanzierung der Musikschulen, die qualitativen und quantitativen Angebote, einschließlich der Leistungen und Ergebnisse der Arbeit der Musikschulen, sowie die Situation der hauptamtlich beschäftigten und auf Honorarbasis tätigen Lehrkräfte zu untersuchen und zu bewerten. Auf der Grundlage der Evaluation sei das Musikschulgesetz zu novellieren. Mit der Novellierung solle die gesetzliche Aufgabe der Musikschulen, „eine musikalische Bildung zu vermitteln, Begabungen zu erkennen und zu fördern sowie auf ein mögliches Studium der Musik vorzubereiten“, konkretisiert und so ausgeweitet werden. Eine zusätzliche Landesförderung solle vor allem der Förderung von sozial benachteiligten Kindern sowie der Talentförderung dienen.
Das neu aufgelegte Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ ist mit 1,3 Mio. Euro jährlich dotiert. Die Mittel stehen dem LVdM seit August 2010 zur Verfügung. Förderfähig sind musische Bildungsprogramme und -initiativen in Kitas, Grund- und Förderschulen zur Verfügung, die jeweils in Kooperation mit den förderfähigen Musikschulen durchgeführt werden.
Die von SPD und DIE LINKE beschlossene Evaluation der Musikschulen war bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode durch die damalige Ministerin Prof. Dr. Wanka (CDU) eingeleitet worden. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) hatte im Mai 2009 Herrn Michael Schaub von der Steinbeis Hochschule Berlin mit der Evaluation beauftragt.
Die Erhebung unter den öffentlichen Musikschulen wurde mit der Geschäftsstelle im Januar 2010 abgestimmt. Das Ministerium hatte zugesichert, dass die Erhebungsergebnisse dem Städte- und Gemeindebund frühzeitig zur Verfügung gestellt und daraus resultierende Entwicklungsperspektiven vor einer breiten öffentlichen Diskussion und politischen Vorstößen der Landesregierung in den Gremien des Städte- und Gemeindebundes diskutiert werden. Grundlegende Positionen des Verbandes sind zu diesem Zeitpunkt bereits verdeutlicht worden.
Ergänzend startete das MWFK im September 2010 eine webbasierte Umfrage zur privaten Musikschullandschaft in Brandenburg unter www.musikunterricht-brandenburg.de. Die Erhebung richtete sich an alle privaten Anbieter von musischer Bildung, Musikpädagogen/innen an privaten Musikschulen, aber auch Freiberufler/innen, die beispielsweise im heimischen Wohnzimmer unterrichten.
Ein Zwischenbericht zur Evaluierung der Musikschulförderung in Brandenburg hat die Steinbeis Hochschule Mitte März 2011 vorgelegt. Der Zwischenbericht enthält noch keine abschließenden Handlungsempfehlungen. Diese werden Gegenstand des Endberichts sein, der gegenwärtig erarbeitet wird.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages Brandenburg befasste sich seiner März-Sitzung mit dem Zwischenbericht. Ministerin Prof. Kunst erklärte, auf der Grundlage des Zwischenberichtes prüfen zu wollen, ob eine Novellierung des Musikschulgesetzes notwendig sei. Aus ihrer Sicht stelle sich vordergründig die Frage, ob die Landesförderung in Höhe von gegenwärtig 2,9 Mio. € jährlich nach „Gießkannenprinzip“ aufrechterhalten oder ob Zielstellungen an die Musikschularbeit formuliert und die Förderung verstärkt darauf ausgerichtet werden solle. Insoweit seien auch untergesetzliche Regelungen denkbar. Die Ministerin kündigte eine gesonderte Evaluation der Förderprogramme „Klasse! Musik!“ (2 Mio. € für die Anschaffung von Instrumenten in 2009/2010) und „Musische Bildung für alle“ (1,3 Mio. € jährlich ab 08/2010) an. Ergebnisse sollen Ende 2011 vorliegen.
Die Abgeordneten würdigten das transparente und zweistufige Verfahren der Evaluation. Sie kündigten eine kritische Bewertung des Zwischenberichtes an. Als problematisch wurde insbesondere der starke Zuwachs an Honorarkräften, die Alterstruktur von Festangestellten und Honorarkräften, die Lohnsituation, der Anstieg der Gebühren um 6 Prozent sowie der verringerte Anteil behinderter Schüler bewertet. Zu hinterfragen sei die rückläufige Entwicklung der Schülerzahlen in zwei kreisfreien Städten. Positiv wurde der gestiegene Anteil von Senioren sowie der 5. Platz des Landes Brandenburg im bundesweiten Vergleich der Landesförderung pro Einwohner bewertet. Es wurde bedauert, dass die Auswirkungen der beiden Förderprogramme noch nicht in den Bericht einfließen konnten. Als Ziel wurde die Erhaltung der Qualität der Musikschulen definiert. Es handele sich um ein gutes Gesetz und die Erforderlichkeit von Änderungen seien zu prüfen. Nach dem Eindruck der Geschäftsstelle standen die Ministerin und die Abgeordneten einer Gesetzesänderung reserviert gegenüber. Der Vertreter der damaligen Volksinitiative, Herr MdL Dr. Hoffmann, kritisierte die methodischen Grundlagen der Evaluation und mahnte, die Anliegen der Volksinitiative stärker zu berücksichtigen.
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat sich mit dem Zwischenbericht im Präsidium in der Sitzung vom 6. Juni 2011 sowie im Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Sport vom 4. April 2011 befasst. Der Beschluss des Präsidiums ist den kulturpolitischen Sprechern der Fraktionen im Landtag Brandenburg im Vorfeld der Sitzung des Fachausschusses des Landtages vom 15. Juni 2011 mit der Bitte um Unterstützung übermittelt worden. Die Beratung im Fachausschuss ist jedoch auf den Herbst verschoben worden.
Nachfolgend werden die Kernaussagen des Zwischenberichtes sowie die Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg wiedergegeben:
[1] Grundlegende Erkenntnis des Zwischenberichts (S.0)
Der Zwischenbericht enthält an verschiedenen Stellen nicht unerhebliche Wertungen und Grundtendenzen, denen die gebotene Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Dies betrifft insbesondere subjektive Einschätzungen des Verfassers des Berichts, die sich aus den Erhebungen nicht ableiten lassen.
Der Zwischenbericht formuliert als „grundlegende Erkenntnis“, dass die derzeitige Landesförderung mit ihrer Bemessungsgrundlage der Unterrichtsstundenzahl pauschal sei und keine Anreize zur Zielerreichung setze. Für eine Neuausrichtung der Fördersystematik wird empfohlen, seitens der Landesregierung quantitative und qualitative Ziele der Musikschularbeit zu konkretisieren, die Fördermittel zielgerichtet und direkt einzusetzen sowie die Qualitätsstandards zu überprüfen, zu objektivieren und auf die Ziele der Landesregierung hin auszurichten.
Diese Empfehlungen begründen erhebliches Konfliktpotential mit Blick auf die verfassungsrechtlich gebotene Achtung der kommunalen Selbstverwaltung (Trägerhoheit). Angesichts des marginalen Anteils der Landesförderung in Höhe von 9,9 Prozent an der Gesamtfinanzierung der Musikschulen (2008) sind Ambitionen der Landesregierung an einer Steuerung der Musikschularbeit politisch nicht tragfähig.
[2] Statistischer Überblick über die Musikschullandschaft Brandenburgs (ab S.3)
Der Zwischenbericht enthält in einem statistischen Überblick folgende Kennzahlen:
- 30 nach dem Musikschulgesetz anerkannte Musikschulen
- 29 dieser Musikschulen partizipieren an Landesförderung
- davon 23 in kommunaler Trägerschaft (14 Kreismusikschulen, 4 kreisfreie Städte, 5 kreisangehörige Städte und Gemeinden)
- Anzahl der Lehrkräfte von 1.200 auf 1.309 gestiegen
- Anteil fest angestellter Lehrkräfte von 32,3 % auf 24,7 % gesunken
- 60,42 % der Honorarkräfte wünschen eine Festanstellung
- Anteil der Vollzeitstellen (Festanstellungen) von 60,1 % auf 52,0 % gesunken
- Anteil der Teilzeitstellen (Festanstellungen) von 39,9 % auf 48 % gestiegen
- Anteil der Unterrichtsstunden von Honorarkräften von 42,6 % auf 55,6 % gestiegen
- Anteil der Unterrichtsstunden fest angestellter Vollzeitkräfte von 40,2 % auf 27,3 % gesunken
- 84 % der fest angestellten Lehrkräfte sind zwischen 40 und 60 Jahren alt
- fast keine fest angestellten Lehrkräfte unter 30 Jahren
- Unterrichtsvolumen um 17 % gestiegen
- Schülerzahl an kommunalen Musikschulen von 25.061 auf 32.047 gestiegen (+28 %)
- Starke Zuwächse an Musikschulen PM (+65,3 %), MOL (+38,5 %), UM (+28,1 %)
- Starke Verluste an Musikschulen Brandenburg a.d.H. (-23,4 %) und Cottbus (-20,6 %)
- Schülerzahl an nicht-kommunalen Musikschulen um 97,4 % gestiegen
- Wartelisten an öffentlich geförderten Musikschulen mit mehreren tausenden Schülern
- Monate oder Jahre Wartezeit auf einen Unterrichtsplatz in beliebten Fächern
- Versorgungsgrad im Bereich der 0-18 Jährigen auf 7,2 % gestiegen
- Anteil von behinderten Musikschülern: 0,94 %
- Anzahl der Kooperationen auf ca. 500 gestiegen
- 23 Fördervereine und 13 Elternvertretungen
- Etat geförderter Musikschulen von 22,1 Mio. € auf 25,7 Mio. € gestiegen (+16,5 %)
- Anteil der Landesförderung am Gesamtetat um 4,1 % gesunken
- Anteil der kommunalen Trägerbeteiligung am Gesamtetat um 0,4 % gestiegen
- Anteil der Unterrichtsgebühren am Gesamtetat um 6,1 % gestiegen
- Anteil der sonstigen Einnahmen am Gesamtetat um 2,4 % gesunken
- Jahresgebühr für Einzelunterricht um 22 %; für Gruppenunterricht um 10 % gestiegen
- 4 % aller Schüler erhalten Sozialermäßigungen (davon 0,69 % Gebührenbefreiungen)
- 78 % Personalkosten / 13 % Sachkosten / 7 % Verwaltungskosten (in 2008) am Etat
- Durchschnittliches Honorar einer Honorarkraft für 45 Min. Einzelunterricht: 17,73 €
Kritisch ist anzumerken, dass der Bericht die Ursachen negativer Entwicklungen nicht darlegt. Entsprechende Analysen könnten wertvolle Hinweise auf Gegenstrategien geben. Insbesondere fehlen Aussagen zu den Auswirkungen der Kürzung der Landesförderung durch das Haushaltsstrukturgesetz 2003. Vor diesem Hintergrund sind aus kommunaler Sicht jene tendenziösen Darlegungen des Berichts verfehlt, die zu weiteren Einnahmeminderungen (Ausweitung von Sozialermäßigungen, S. 29) und Ausgabensteigerungen (angemessene Vergütung und soziale Absicherung, S. 31) führen.
Nicht nachvollziehbar ist folgende Aussage des Berichts „Oberstes Ziel sollte es sein, eine gerechte, transparente und sozial verträgliche Gebührenstruktur zu etablieren“ (S. 29). Es wird suggeriert, dass es diese nicht gebe.
Unzutreffend ist weiterhin folgende „Ursachenanalyse“ hinsichtlich langer Wartelisten an den öffentlichen Musikschulen: „Dieser Zustand ist zweifelsohne den unflexiblen Strukturen der öffentlichen Musikschulen geschuldet und sollte unter Berücksichtigung der Zugangsoffenheit für alle Bürger im Land optimiert werden.“ (S. 14). Ursache hierfür sind vielmehr fehlende Ressourcen und Kapazitäten, die durch eine angemessene Landesförderung verbessert werden könnten.
Die Entwicklung der Schülerzahl der einzelnen kommunalen Musikschulen (S. 13) lässt ohne Berücksichtigung der jeweiligen demografischen Entwicklung und Versorgungsgrade – wie hier - nur bedingt Rückschlüsse auf die Musikschularbeit zu. Die mangelhafte Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen vor Ort führt zu Widersprüchen im Papier, die zu beheben sind.
Der Bericht stellt die Sinnhaftigkeit der Mindestunterrichtsstundenzahl für die Förderfähigkeit der Musikschulen in Frage und verweist insoweit auf das Vorhandensein mehrerer kleinerer Musikschulen im Flächenland Brandenburg. Insoweit ist festzuhalten, dass die Grundversorgung in der Fläche durch die Kreismusikschulen gewährleistet wird.
[3] Ergebnisse der Befragung der geförderten Musikschulen in Brandenburg (ab S. 32)
Die Befragungsergebnisse enthalten wertvolle und vielfältige Einschätzungen der aktuellen Situation der Musikschularbeit und –förderung im Land Brandenburg und benennen entsprechendes Verbesserungspotential. Als positiv wurden folgende Aspekte häufig hervorgehoben:
- Planungssicherheit und öffentliche Anerkennung der musikalischen Bildung infolge des Musikschulgesetzes
- Verlässliches Engagement der Träger der Musikschulen
- Hohes Interesse an musikalischer Bildung auf „Nachfrageseite“
- Kooperationen als wichtiger Bestandteil der Musikschularbeit
- Grundsätzlich die Auflage des Programms „Klasse! Musik!“
- Organisation von Landesprojekten und Verteilung der Finanzen durch den LVdM
Als verbesserungswürdig wurden folgende Aspekte vermehrt benannt:
- Höhe des Landeszuschusses ist gemäß staatlicher Verantwortung zu gering
- Großer Schaden durch Kürzung der Landesförderung im Jahre 2003 (dadurch Abbau an Festanstellungen unvermeidbar)
- Finanzsituation in öffentlichen Haushalten
- Jährlicher Landeszuschuss für Investitionen fehlt
- differenzierte Förderung für die verschiedenen Kernaufgaben der Musikschulen
- Erhöhung der Festanstellungen von Lehrkräften
- Anpassung der Landesförderung an Tarifsteigerungen
- Vergütung und soziale Absicherung von Honorarkräften
- Finanzierung von Fort- und Weiterbildung
- Höhere Fördersätze für Arbeit in ländlichen Räumen (Fahrt- und Verwaltungskosten)
- Aufnahme der Kunstbereiches in die Förderung
- Musikschulen sollten kommunale Pflichtaufgabe sein / Rechtsanspruch
- Verwaltungsaufwand minimieren durch Förderberechnung anhand des Vorjahres
- Begrenzung von Elternbeiträgen hinderlich
- Kapazitätsgrenzen (Wartelisten)
- Interessenkonflikt des LVdM zwischen Landes- und Eigeninteresse
- Rahmenbedingungen für Schulkooperationen (Aufwand, Räume, Schulunterstützung)
- Finanzierung der Personalkosten im Rahmen von „Klasse! Musik!“
- Kommunikation und Einbindung der Träger durch LVdM
Als kritisch bewertet der Städte- und Gemeindebund Brandenburg den Befund des Zwischenberichtes, dass nur 23 Prozent der dem LVdM zur Verfügung gestellten Mittel für Projekte ausgereicht werden (S. 4). Es wird dafür plädiert, die Geschäftsstelle des LVdM schlanker zu organisieren. Auch müsse die Funktion des LVdM als Trägerverband noch deutlicher werden.
[4] Umfrage innerhalb der privaten Musikschullandschaft Brandenburgs (ab S. 61)
Dieses Kapitel des Zwischenberichtes bedarf besonderer Aufmerksamkeit, da einerseits die Datenbasis weniger verlässlich ist und andererseits ein starkes Plädoyer für private Musikschulen formuliert wurde. So spricht der Bericht von einer „Schieflage“ der öffentlichen Förderung und von einer prädestinierten Förderfähigkeit der privaten Musikschulen angesichts der Tatsache, dass ca. 97 % der beschäftigten Lehrkräfte über fachspezifischen Abschlüsse verfügen. Weiterhin heißt es, private Anbieter scheinen im Vergleich zu staatlichen geförderten Musikschulen eher kundenorientiert zu sein, indem sie auf moderne Unterrichtsinhalte setzen und den „Spaß am Musizieren“ in den Vordergrund stellen. Der Bericht würdigt neben – vermeintlich – höherer Kundenorientierung einen „Drang der kontinuierlichen Qualitätssteigerung“, Flexibilität und vielfältige und innovative Unterrichtsinhalte. Vergleichbare Würdigungen der kommunalen Musikschulen enthält das Papier nicht.
In der Zusammenschau ist der Bericht daher als unseriöser und untauglicher Versuch der Diskreditierung der Arbeit der öffentlichen Musikschulen mit dem Ziel der Ausweitung der Förderung auf private Musikschulen zu werten und abzulehnen. Unbelegt bleibt auch die Einschätzung des Berichts, private Musikschulen seien eine „notwendige Erweiterung zur musikpädagogischen Versorgung in Brandenburg“. Es dränge sich laut Bericht die Frage auf, warum private Anbieter nicht an der öffentlichen Förderung partizipieren. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass den Grundsätzen einer Fördergerechtigkeit nicht entsprochen werde.
Insoweit kritisiert der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, dass die Position des Fachausschusses des Verbandes trotz der Beratung mit dem Ministerium vom 1. November 2010 unberücksichtigt geblieben ist.
[5] Nationale und internationale Vergleichsstudien (ab S. 77)
Der Bericht enthält einen interessanten Überblick über die Fördersysteme aller Bundesländer und plädiert für eine Abstandnahme von einer indirekten Landesförderung (institutionelle Förderung), wonach ein gewisser Verteilschlüssel (z.B. Personalausgaben, Schülerbelegung, Unterrichtsstunden) für die Fördermittelvergabe (Sockel- und ggf. Sonderförderung) fungiert. Stattdessen wird eine direkte Landesförderung favorisiert, wonach durch das Land beispielsweise Vergünstigungen kompensiert werden, die in Gebührensatzungen für bestimmte Nutzer verankert sind. Als gelungene Beispiele werden die Systeme Sachsen-Anhalts, Thüringens, Hessens, Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens näher ausgeführt. Leider findet sich keine vertiefte vergleichende Bewertung zwischen institutioneller Förderung und Direktförderung, sodass die Vorzüge der empfohlenen Direktförderung unbelegt bleiben.
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hält die institutionelle Förderung für vorzugswürdig, wobei andere Bemessungsgrundlagen (z.B. Personalkosten, vgl. andere Bundesländer) und ggf. eine Differenzierung zwischen Sockel- und Sonderförderung in Betracht gezogen werden sollten. Eine deutlich zunehmende Projektförderung, die allein Vorzüge für das Land bietet, wird abgelehnt. Die gegenwärtige Fördersystematik in Form der Förderung nach erteilten Unterrichtsstunden wird für verfehlt erachtet. Es sollte vielmehr sachgerechte Förderanreize für die Träger geben. Der Umfang der Arbeitsbereiche der Musikschularbeit (Ensemblespiel, Teilnahme an Leistungswettbewerben etc.) und die Qualifizierung der Mitarbeiter könnten Bemessungsgrundlagen der institutionellen Förderung (ggf. mit entsprechenden Quotierungen) sein. Auch eine Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenfächern wird als hilfreich angesehen. Eine etwaige Förderung nach Schülerzahl wird abgelehnt, um ein stabiles Angebot bei schwankenden Schülerzahlen aufrechterhalten zu können.
Der Bericht bewertet unter Verweis auf eine Entscheidung des Landesrechnungshofes Schleswig-Holsteins die Landesmittelvergabe durch Trägerverbände kritisch. Als wegweisend für Brandenburg wird weiterhin die in Sachsen-Anhalt praktizierte Trennung benannt, wonach die Kommunen die musikalische Grundversorgung und das Land die Begabtenförderung sicherstellt. Der Städte- und Gemeindebund schließt sich dieser Empfehlung nicht an. Ferner wird dafür plädiert, dass der LVdM aufgrund vorhandener Sachkunde auch künftig die Landeszuschüsse an die Träger verteilt.
Ein erfreuliches Ergebnis des Zwischenberichtes ist, dass das Land Brandenburg im bundesweiten Vergleich den vierthöchsten Versorgungsgrad (1,21 % der Brandenburger nutzen Angebote der Musikschulen) sowie den zweithöchsten Versorgungsgrad im Bereich der Kinder und Jugendlichen (7,23 %) aufweist. Dies sollte dazu veranlassen, radikale Änderungen an der Fördersystematik zu vermeiden und Änderungen mit dem gebotenen Augenmaß unter Berücksichtigung qualitativer Ziele anzugehen. Die als gelungen bezeichneten Beispiele weisen unterdurchschnittliche Versorgungsgrade auf.
Im bundesweiten Vergleich belegt das Land Brandenburg sowohl hinsichtlich des Anteils der Landesförderung am Gesamtetat der Musikschulen (9,9 %) als auch hinsichtlich des Anteils der Kommunalförderung (50,2 %) einen erfreulichen vierten Platz. Die Kommunalförderung liegt damit deutlich über dem gesetzlich geforderten Mindestanteil von 40 %. Der Gebührenanteil an der Gesamtfinanzierung beträgt in Brandenburg 39,6 %, der fünftniedrigste Betrag im Ländervergleich. Bei den durchschnittlichen Jahresgebühren pro Musikschüler verzeichnet Brandenburg den viertniedrigsten Betrag (332 €).
In einen internationalen Vergleich werden Niederösterreich, die schwedische Gemeinde Nacka und Venezuela einbezogen. Das System von Niederösterreich ist durch einen Versorgungsgrad bei Kindern und Jugendlichen von 30 % (BB 8 %), eine Landesförderung von 17 € pro Einwohner (BB 1 € pro EW), Festanstellung aller Lehrkräfte, Musikschulen als inhaltlich breiter aufgestellte kulturelle Zentren sowie eine Steuerung durch landesweiten Musikschulplan und Genehmigungspflicht von Musikschulstatuten gekennzeichnet. Am Beispiel der schwedischen Gemeinde werden Chancen und Risiken eines Gutscheinsystems beleuchtet, wobei zutreffend festgehalten wird, dass die Einführung dieses Modells in Brandenburg politisch – aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg erfreulicherweise - kaum durchzusetzen sein wird. Das System in Venezuela setzt Schwerpunkte in der Ausrichtung auf Sozialbedürftige, einen unentgeltlichen Zugang, dem Ansatz „Kinder lehren Kinder“ sowie Ensemblearbeit.
[6] Weitere Anmerkungen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg:
Die Musikschulen leisten einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie haben eine zentrale Funktion im Bereich kultureller Bildung. Das mit der Volksinitiative verbundene Anliegen zur Stärkung der Musikschulen wurde daher unterstützt. Insbesondere die geforderte Verdopplung des Landeszuschusses auf das Ursprungsniveau von 15 Prozent der Gesamtkosten wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Infolge der beträchtlichen Kürzungen der Landeszuschüsse hat sich eine Personalstruktur in den Musikschulen entwickelt, die einen ungünstig niedrigen Anteil an hauptamtlichen Lehrkräften aufweist.
Es wird daher ein Bekenntnis der Landesregierung zur Bedeutung der Musikschulen für die kulturelle Bildung gefordert. Diese freiwillige Aufgabe muss auch seitens der Kommunalaufsicht im Rahmen von Haushaltssicherungskonzepten stärker gewürdigt werden. Die im Rahmen der Volksinitiative geforderte Quote, wonach mindestens 40 % der Unterrichtsstunden von hauptamtlichen Kräften zu leisten sein sollen, könnte nur Zustimmung finden, sofern die dafür erforderlichen Mittel seitens des Landes bereitgestellt würden. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit städtischer Schulen im Vergleich mit den privaten Musikschulen. Im Übrigen handelt es sich um eine Fragestellung, die in ausschließlicher Verantwortung der Träger und deren Personal- und Organisationshoheit stehe.
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg betont, dass sich das Brandenburgische Musikschulgesetz insoweit nicht bewährt hat, als dass ein drastischer Einbruch der Landesförderung von ursprünglich 15 Prozent am Gesamtetat der Musikschulen auf 9,5 Prozent seit dem Jahre 2003 nicht verhindert wurde. Der Rückzug der Landesregierung aus der Finanzverantwortung der Musikschulen hat zu einer spürbaren Gefährdung fachlicher Standards im Bereich der musischen Bildung geführt, die seitens der Träger der Musikschulen und der Eltern erwartungsgemäß nur bedingt aufgefangen werden konnte. Die Städte sind nicht in der Lage, noch mehr finanzielle Mittel für die Musikschulen aufzubringen. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Landeszuschüsse auf das Ausgangsniveau bei Verabschiedung des Musikschulgesetzes zurückzuführen.
Die Landespolitik wird unter Hinweis auf die Organisations-, Finanz- und Personalhoheit der Träger der Musikschulen aufgefordert, Erweiterungen fachlicher Standards im Brandenburgischen Musikschulgesetz zu unterlassen. Der Entschließungsantrag der Koalitionäre war insoweit ein Schnellschuss, als danach das Gesetz zu novellieren sei sowie die Aufgaben der Musikschulen zu konkretisieren und zu erweitern seien. Vorsorglich wird auf die damit verbundene Konnexitätspflicht hingewiesen. Jegliche Aufgabenerweiterungen sind durch das Land zu finanzieren. Nicht nur für die Musikschularbeit gilt: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erwartet vom Endbericht einen fairen Leistungsvergleich zwischen öffentlichen und privaten Musikschulen, der auch die unterschiedlichen Aufgabenfelder angemessen analysiert und darauf angemessene Schlüsse zieht. Die privaten Schulen widmen sich den kostenintensiven Bereichen (u.a. Ensemblespiel) nicht und verfügen kaum über hauptamtliche Kräfte. Erfahrungen vor Ort bestätigen eine Entwicklung in Richtung „Masse statt Klasse“. Die Gewinnorientierung privater Musikschulen beeinträchtigt deren Qualität. Unbefriedigend ist auch, dass die privaten Musikschulen nicht an Leistungswettbewerben teilnehmen. Private Träger sollten daher nur in den Bereichen gefördert werden, in denen die öffentlichen Träger keine Leistungen vorhielten (Subsidiarität).
Das Ziel der Musikschulen, Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zur musischen Bildung zu erleichtern, wird begrüßt. Eine ausschließliche Fokussierung auf sozial Benachteiligte birgt jedoch die Gefahr, dass Kinder aus einkommensstärkeren und/oder bildungsnäheren Elternhäusern noch mehr zu privaten Anbietern abwandern. Ziel ist eine ausgewogene Sozialstruktur in den öffentlichen Schulen.
Dringend erforderlich ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und dem MWFK zur Förderung der musisch-kulturellen Bildung. Bislang gibt es mit „Klasse! Musik!“ lediglich ein gemeinsam verantwortetes Projekt. Es bedarf über dieses Projekt hinaus eines konzeptionellen Zusammenwirkens beider Ressorts zur Stärkung der kulturellen Bildung im Land Brandenburg. Ein stärkeres Engagement der Schulen und ein finanzielles Engagement des Bildungsministeriums sind unverzichtbar.
Die Position des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in Eckpunkten:
1. Wir stellen fest, dass sich das Brandenburgische Musikschulgesetz vom 19. Dezember 2000 insoweit nicht bewährt hat, als dass ein drastischer Einbruch der Landesförderung von ursprünglich 15 Prozent am Gesamtetat der Musikschulen auf 9,5 Prozent im Jahre 2003 nicht verhindert werden konnte.
2. Wir betonen, dass der Rückzug der Landesregierung aus der Finanzverantwortung für die Musikschulen zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Arbeit der Musikschulen geführt hat, die seitens der Träger der Musikschulen erwartungsgemäß nur bedingt aufgefangen werden konnte.
3. Wir fordern die Landesregierung auf, die Landeszuschüsse auf einen Betrag von mindestens 5,2 Mio. € jährlich anzuheben.
4. Wir plädieren für eine Stärkung der institutionellen Förderung der Träger der Musikschulen und lehnen eine Verlagerung zugunsten der Projektförderung ab.
5. Wir halten eine Förderung auf der Grundlage der bisherigen Bemessungsgrundlage (Unterrichtsstunden) für verfehlt und regen eine Prüfung von alternativen Bemessungsgrundlagen (z.B. Personalkosten) sowie eine Splittung in Sockel- und Sonderförderung (z.B. Ensemblespiel und Teilnahme an Leistungswettbewerben) an.
6. Wir fordern die Landesregierung auf, sich zur Bedeutung der Musikschulen für die kulturelle Bildung im Rahmen der Kommunalaufsicht zu bekennen sowie eine ressortübergreifende Verantwortung für die kulturelle Bildung sicherzustellen. Ein stärkeres Engagement des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport für den Bereich der kulturellen Bildung ist erforderlich.
7. Wir fordern die Landesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der öffentlichen Musikschulen gegenüber privaten Trägern sicherzustellen, da sie eine unverzichtbare Funktion der Grundversorgung jenseits von Gewinnorientierung gewährleisten. Eine Förderung privater Träger wird nur für die Bereiche in Betracht gezogen, in denen die öffentlichen Träger keine Leistungen vorhalten (Subsidiarität).
8. Die Landespolitik wird unter Hinweis auf die Organisations-, Finanz- und Personalhoheit der Träger der Musikschulen aufgefordert, Erweiterungen fachlicher Standards im Brandenburgischen Musikschulgesetz zu unterlassen.
Der Endbericht soll im August 2011 vorliegen. Dieser war ursprünglich für Ende Mai 2011 angekündigt. Diese Verschiebung lässt Hoffnung zu, dass die gegenüber dem Ministerium geforderten Korrekturen zum Zwischenbericht vorgenommen werden. Hierfür sprachen auch die Ausführungen von Frau Ministerin Prof. Dr. Kunst im Rahmen der Klausurtagung des Landesausschusses des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 14./15. April 2011. Die Ministerin verdeutlichte, dass der Zwischenbericht lediglich eine Arbeitsgrundlage sei, der keine Entscheidungen der Ministerin zu entnehmen seien.
Der Landesverband der Musikschulen hatte eine umfangreiche und sehr kritische Stellungnahme zum Zwischenbericht formuliert. Die Auffassungen beider Verbände waren Gegenstand eines Gedankenaustausches zwischen Herrn Geschäftsführer Böttcher und Herrn Falk sowie Herrn Prof. Dr. Enderlein, Geschäftsführer bzw. Präsident des LVdM. Der LVdM verfolgt nur noch zwei Novellierungsvorschläge für das Musikschulgesetz: die gesetzliche Verankerung der Fördermittel in Höhe von 1,3 Mio. € für das Projekt „Musische Bildung für alle“ sowie die Erweiterung der Förderfähigkeit auf den Bereich der Kunstschulen. Beide Ansätze werden vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg unterstützt. Es wurde zudem begrüßt, dass der LVdM von der Forderung nach einem gesetzlich normierten Anteil an Festanstellungen nunmehr Abstand genommen hat.
Bianka Petereit, Referatsleiterin
Az: 304-05