Mitteilungen 08/2013, Seite 260, Nr. 138

Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab 1. August 2013 –
Große Ausbauleistungen der Städte und Gemeinden in Brandenburg –
Land Brandenburg muss seiner Finanzierungspflicht nachkommen! 

(Potsdam) Die brandenburgischen Städte und Gemeinden sind auf den Rechtsanspruch gut vorbereitet. Sie haben in den letzten Jahren die Betreuungsplätze erheblich ausgebaut, um allen Kindern ab dem 1. Lebensjahr ein attraktives pädagogisches Betreuungsangebot gewährleisten zu können.

„Die Städte und Gemeinden haben sich mächtig ins Zeug gelegt. Gut jeder vierte Betreuungsplatz in Brandenburg ist nach dem sog. Krippengipfel neu geschaffen worden.“ sagte Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher. Die Betreuungsplätze im Bereich der unter Dreijährigen stiegen von 24.903 im März 2008 auf 32.009 Plätze am 30. Juni 2013. „Die brandenburgischen Kommunen haben in 5 Jahren also über 7.000 neue Plätze geschaffen.“, so Böttcher weiter.

Mit einer Klagewelle gegen die Landkreise und kreisfreien Städte rechnen die Kommunen nicht. „Es wird nicht immer die Wunsch-Kita um die Ecke sein können. Aber wir werden gemeinsam mit den Eltern wohnortnahe Lösungen für eine bedarfsgerechte Betreuung ihres Kindes finden.“, warb Böttcher um Verständnis, falls es in der Übergangsphase zu Engpässen kommen sollte. „Das Betreuungsangebot ist vielfältiger geworden. Auch Eltern-Kind-Gruppen, begleitete Spielgruppen und Tagesmütter erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.“, stellte Böttcher fest.  

Mehr Unterstützung erwartet der Städte- und Gemeindebund Brandenburg von der Landesregierung: „Der Kita-Ausbau wurde bisher nahezu vollständig aus Mitteln des Bundes und der Kommunen gestemmt. Das entspricht nicht unserer Landesverfassung. Denn danach ist das Land zum vollständigen Kostenausgleich für die Mehraufwendungen der Kommunen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs verpflichtet“, so Böttcher.

Der Rechtsanspruch war Bestandteil des Kinderförderungsgesetzes vom 10. August 2008. Diesem Bundesgesetz hat das Land Brandenburg im Bundesrat zugestimmt. Damit trifft das Land die strikte Kostenerstattungspflicht gemäß Landesverfassung.

Böttcher erinnert: „Die Konnexitätspflicht des Landes Brandenburg war vom damaligen Bildungsminister Rupprecht in der Sitzung des Landesausschusses unseres Verbandes vom 17. Dezember 2007 ausdrücklich anerkannt worden. Allerdings wurde dies bisher nicht umgesetzt.“

Für Investitionen zum Kita-Ausbau stellte der Bund im Zeitraum von 2008 bis 2014 den brandenburgischen Kommunen einen Betrag von 73,3 Mio. € bereit. Die Städte und Gemeinden haben diese Investitionen in erheblichen Maße mit kommunalen Mitteln kofinanziert. Das gesamte Investitionsvolumen bewegt sich um ca. 219 Mio. €. Von Seiten des Landes Brandenburg sind Investitionsmittel nicht bereitgestellt worden.

Für den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Plätze stellt der Bund seit dem Jahr 2009 erhebliche Mittel für Brandenburg bereit. Grundlage ist das Kinderförderungsgesetz (2008) und das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15. Februar 2013. Im Ergebnis beider Gesetze erreichen bzw. erreichten das Land Brandenburg 34,25 Mio. € für die Jahre 2009 bis 2012, 21,41 Mio. € für das Jahr 2013, 24,05 Mio. € für das Jahr 2014 sowie 25,17 Mio. € jährlich ab dem Jahre 2015.

„Diese Betriebskostenzuschüsse des Bundes versickern bis heute im Landeshaushalt. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Mittel endlich an die Kommunen weiterzuleiten. Dafür waren sie vorgesehen und dafür werden sie dringend gebraucht.“ mahnt Böttcher an.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg verweist auf gute Beispiele in anderen Bundesländern. So hätten sich in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg die Landesregierungen mit den kommunalen Spitzenverbänden in Vereinbarungen darauf verständigt, wie der Kostenausgleich des Landes erfolge und wie mit den Betriebskostenzuschüssen des Bundes umgegangen werde.

„Wir brauchen endlich eine politische Lösung. Die Ausbauzahlen liegen auf dem Tisch. Daran kommt niemand mehr vorbei. Die ohnehin anstehende Novelle des Kita-Gesetzes muss auch eine Kostenausgleichsregelung für den Rechtsanspruch schaffen.“ so Geschäftsführer Böttcher abschließend.

(Quelle: Pressemitteilung des StGB vom 1. August 2013)

Az: 406-00

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