Mitteilungen 10-11/2016
Verbands- und allgemeine Kommunalangelegenheiten
- Herbstsitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Sport
- Bericht über die 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
- EU-Kommission beharrt nicht mehr auf Eintragungspflicht der kommunalen Spitzenverbände in das EU-Transparenzregister
- Kommunale Europatagung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Teltow
- Startschuss „Mobiles Bürgerbüro in der Gemeinde Heideblick“
- Höhere Durchschnittsverdienste im Jahr 2014 in allen Kreisen Brandenburgs
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zahl der registrierten Geflüchteten im Jahr 2015 nach unten korrigiert
- Asylzahlen für das 3. Quartal 2016 veröffentlicht
- Kommunalrelevante Beschlüsse des Bundesrats zu Verkehrsthemen
- Kfz-Zulassungsstelle in Wittstock/Dosse feierlich eröffnet
- Luftreinhaltung durch Diesel-Fahrverbote in Kommunen?
Schulwesen
- Digitale Bildung stärken – Herausforderungen nur gemeinsam zu meistern
- Inklusive Bildung im Land Brandenburg
- Stellungnahme zum Entwurf eines Konzeptes „Gemeinsames Lernen in der Schule“
Sozialwesen
- Sozialhilfeausgaben im Jahr 2015 um 4,8 Prozent gestiegen
- Gesetzliche Klarstellung zur Einschränkung der Sozialhilfeansprüche von EU-Ausländern
Planungs- und Bauwesen
Wirtschaft, Wirtschaftsförderung
- Tourismus für Alle – barrierefreie Angebote
Wirtschaftliche Betätigung, Energie, öffentliche Einrichtungen
- Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetzt – DigiNetzG am 10. November 2016 in Kraft getreten
- 25 Jahre Ostdeutscher Sparkassenverband – Festveranstaltung am 27. Oktober 2016 in Potsdam
Finanzen, Steuern, öffentliche Einrichtungen
- Einigung zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
- Thüringer OVG erklärt Kreisumlage 2007 des Landkreises Nordhausen für rechtswidrig
Aus der Rechtsprechung
- OVG Berlin-Brandenburg: Vollstreckung der Finanzausgleichsumlage gemäß § 17a FAG zulässig
- OVG Berlin-Brandenburg: Vollstreckung der Finanzausgleichsumlage gemäß § 17a FAG zulässig
Buchbesprechungen