Mitteilungen 10-11/2016, Seite 471, Nr. 211
Digitale Bildung stärken – Herausforderungen nur gemeinsam zu meistern
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt den Vorschlag der Bundesbildungsministerin, bis 2021 fünf Milliarden Euro für ein Projekt mit den Ländern „DigitalPakt#D“ zum Ausbau der digitalen Bildung zur Verfügung stellen.
Investitionen in Bildung und damit in die Köpfe der Menschen stehen in den Kommunen ganz oben auf der Tagesordnung. Gute Bildung für alle ist die zentrale Aufgabe zur Sicherung des Standortes Deutschland und damit die Zukunftsaufgabe. Neben der Sanierung der Schulgebäude, der Verbesserung der Chancengerechtigkeit, dem Ausbau der Ganztagsschulen und des inklusiven Bildungsangebotes muss insbesondere die digitale Bildung vorangetrieben werden. Die Digitalisierung der Bildung zielt auf die Befähigung zu einem erfolgreichen Leben und Arbeiten in einer digital geprägten Welt. Wir müssen in der Bildung viel stärker die Potentiale der digitalen Technologien nutzen und damit flexibles und auch ortunabhängiges Lernens erschließen, individualisiertes und kooperatives Lernen erleichtern, aber auch inklusive Bildungsansätze unterstützen. Beim Thema digitale Bildung sind auch die Kommunen gefordert, zum Beispiel in der Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Digitale Bildung kostet Geld. Es fehlt bisher an einer abschließenden Kostenschätzung, aber es müssen mindestens 2,5 Mrd. Euro per Jahr aufgewendete werden. Schon jetzt reichen die Mittel der Kommunen für die Renovierung und Modernisierung von Gebäuden vorn und hinten nicht. Der Investitionsbedarf liegt bei 34 Milliarden Euro. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt deshalb ausdrücklich den Vorschlag von Bundesbildungsministerin Wanka, die 40.000 Schulen mit einer Breitbandanbindung, Computern und W-LAN zu versorgen. Der Bund will bis 2021 fünf Milliarden Euro für ein Projekt mit den Ländern „DigitalPakt#D“ zur Verfügung stellen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht davon aus, dass die Mittel vorrangig in den Schulbereich fließen. Insbesondere kommt es darauf an, in den Schulen entsprechende Netzwerke einzurichten und dauerhaft professionell zu betreuen. Das kostet Geld auch für die Freistellung und Fortbildung von Lehrkräften.
Die Länder stehen in der Pflicht, die Medienbildung in den Lehr- und Bildungsplänen zu verankern. Die Kultusministerkonferenz muss einheitliche Mindeststandards zur schulischen Medienkompetenz erarbeiten, die Freiräumen für Schulen enthalten, eigene Visionen vom Lernen in einer digitalen Zeit zu entwickeln.
Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund ist eine dauerhafte Mitfinanzierung des Bundes im Bereich Bildung unverzichtbar. Investitionen in die Bildung reduzieren nicht zuletzt spätere Aufwendungen für Sozialleistungen. Perspektivisch sollte Möglichkeiten des Bundes zur gezielten Kooperation in der schulischen Bildung von Bund und Ländern unter Wahrung der Kultushoheit der Länder geschaffen werden.
Weitere Informationen finden sich unter www.dstgb.de.
(Quelle: DStGB Aktuell 4116)
Az: 200-00