Mitteilungen 10-11/2016, Seite 271, Nr. 212

Inklusive Bildung im Land Brandenburg

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat sich in einer Stellungnahme vom 24. Oktober 2016 sehr kritisch zum Entwurf eines Konzeptes „Gemeinsames Lernen in der Schule“ des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport geäußert und sich für eine Anpassung des Brandenburgischen Schulgesetzes an die UN-Behindertenrechtskonvention ausgesprochen.

Das vom Ministerium vorgeschlagene Prinzip der Freiwilligkeit sowie das Modell der Schwerpunktschulen würden zu einem hohen Maß an Beliebigkeit in der Perspektiventwicklung inklusiver Bildung im Land Brandenburg führen. Der Zugang zu inklusiver Bildung wäre davon abhängig, ob der Schulträger über die erforderlichen baulichen, sächlichen, personellen und finanziellen Ressourcen verfügt.

Denn die im Entwurf herangezogenen Mittel aus dem Kommunalen Investitionspaket stehen in keinem realistischen Verhältnis zum tatsächlichen Ressourcenbedarf der Kommunen in ihren Funktionen als Schulträger, Sozial- und Jugendhilfeträger und Träger der Schülerbeförderung. Betrachtet man zudem den kommunalen Eigenanteil in Höhe von 40 Prozent, wird deutlich, dass finanzschwache Schulträger von Entwicklungsperspektiven abgekoppelt und Bildungschancen sukzessive von der Finanzkraft der Wohnortgemeinde abhängig gemacht würden.

Ein unverändertes Landesrecht würde auch unverändert Auseinandersetzungen vor Ort zur Folge haben, wie sie in der Pilotphase zu Tage getreten sind. Die kommunale Seite erwartet daher, dass der Landtag Brandenburg alle Anstrengungen unternimmt, um für Bürger und Behörden ein gleichermaßen nachvollziehbares, transparentes, praxistaugliches und ausfinanziertes Rechtssystem inklusiver Bildung für alle Schulen herstellt.

Das Modell der Schwerpunktschulen steht zudem im Spannungsfeld zur Sicherung von Schulstandorten vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Schwerpunktschulen implizieren eine Konzentration von Schülerströmen an einzelnen Schulstandorten und führen zwangsläufig zu einem verringerten Schüleraufkommen an allen übrigen Regelschulen. In der Folge würden gerade jene Schulträger im ländlichen Raum von der Entwicklung abgekoppelt, die den höchsten Inklusionsdruck zu verzeichnen haben.

Besonders schwer wiegt, dass die gesamte kommunale Dimension inklusiver Prozesse durch den Entwurf nicht beleuchtet wird. So bleibt die Rolle des Hortes ebenso unbeantwortet wie die Klärung der Schnittstelle von Schule zu Jugendhilfe und Sozialhilfe. Damit droht sich die Fehlentwicklung aus der Pilotphase fortzusetzen, wonach Aufwendungen in diesem Bereich (z.B. Integrationshelfer) weiterhin deutlich ansteigen.

In der Zusammenschau lassen die Kritikpunkte den Schluss zu, dass dieser Konzeptentwurf auf keinen Falle geeignet ist, die inklusive Schule in Brandenburg voran zu bringen. Einzelheiten können der nachfolgend im Wortlaut wiedergegebenen Stellungnahme entnommen werden.

Bianka Petereit, Referatsleiterin

Az: 200-02

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