Mitteilungen 10/2013, Seite 364, Nr. 191

Enquete-Kommission 5/2 des Landtages Brandenburg beschließt mehrheitlich Abschlussbericht

Die Enquete-Kommission 5/2 des Landtages Brandenburg hat am 27. September mit Stimmen der Abgeordneten von SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie einzelnen sachverständigen Mitgliedern ihren Abschlussbericht beschlossen. Gegen den Bericht stimmten der Abgeordnete der CDU, Sven Petke, sowie die sachverständigen Mitglieder Bürgermeister Werner Große, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg und Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg.

Mehrheitlich hat die Kommission damit empfohlen, in erheblichem Umfang Aufgaben, die bislang von Landesbehörden erfüllt werden, auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Die Zahl der Landkreise soll auf einen Korridor zwischen sieben und zehn verringert werden. Eine Empfehlung, die kreisfreien Städte einzukreisen, wurde nicht ausgesprochen.

In einer Grundsatzempfehlung hat sich die Kommission zwar dafür ausgesprochen, dass eine Verlagerung von Aufgaben auf die untere kommunale Ebene grundsätzlich Vorrang vor einer Verlagerung auf die Landkreise haben soll. Gleichwohl ist festzustellen, dass diese in den konkreten Empfehlungen nur halbherzig umgesetzt wird.
Folgende Kreisaufgaben von gewisser Bedeutung sollen u.a. verlagert werden:

  • Vollstreckungsaufgaben
  • Örtliche Rechnungsprüfung
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • Überwachung der Höchstgeschwindigkeit und Lichtzeichenanlagen
  • Aufgaben der Versicherungsämter
  • Durchführung Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  • Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld
  • Prüfung Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz
  • Erlass von Baumschutzsatzungen im Außenbereich
  • Ausgabe von Fischereischeinen
  • Aufgaben der Widerspruchsbehörden

Beim Vollzug des Straßenverkehrsrechts bleibt die Empfehlung bedauerlicherweise hinter dem nach dem Standarderprobungsgesetz übertragenen Aufgabenbestand zurück. Übertragungsempfehlungen auf die gemeindliche Ebene für die Schulträgerschaften von Gymnasien und Gesamtschulen sowie Musikschulen wurden ausdrücklich mehrheitlich abgelehnt. Es solle insoweit keine Gesetzesänderungen geben.
Eine Gemeindegebietsreform soll nach der erst 2003 abgeschlossenen Gemeindegebietsreform nicht erneut durchgeführt werden.

Die bisherigen Ämter sollen aber zu „Brandenburgischen Amtsgemeinden“ fortentwickelt werden. Dabei handelt es sich um Gemeindeverbände mit direkt gewähltem Hauptverwaltungsbeamten und einer Amtsgemeindevertretung, die ebenfalls direkt gewählt werden soll. Die Brandenburgischen Amtsgemeinden sollen nach Auffassung der Kommissionsmehrheit  jeweils mindestens 10.000 Einwohner (nach Prognosen für das Jahr 2030) aufweisen. Zwar soll ein Flächenfaktor die Größe mit Blick auf die Siedlungsdichte begrenzen. Den Antrag des Geschäftsführers des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, die Fläche auf 400 Quadratkilometer zu begrenzen, wollte die Kommissionmehrheit aber nicht aufgreifen.

Nicht verschwiegen werden soll, dass im Abschlussbericht von der Mehrheit der Kommission auch die sog. Mittelbereiche als mögliche Modelle für künftige Amtsgemeinden als vorstellbar angesehen werden.

Trotz der erheblichen Vergrößerung der Gebiete der gemeindlichen Verwaltungsebene war die Kommission bedauerlicherweise mehrheitlich der Meinung, dass es nur zu einer begrenzten Verlagerung von kreislichen – überörtlichen – Aufgaben auf die Gemeindeebene (auch die Amtsgemeindesebene) kommen darf. Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg erscheint der bescheidene, jetzt zur Übertragung von der Landes- bzw. Landkreisebene auf die gemeindliche Ebene vorgesehene Aufgabenkatalog nicht ausreichend, die mit Einführung der Amtsgemeinde verbundenen durchgreifenden Umwälzungen der gemeindlichen Ebene zu rechtfertigen.

Nach dem Vorbild der Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz sollen die künftigen Amtsgemeinden insbesondere u.a. folgende Aufgaben erfüllen:

  • die ihr nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben,
  • den Brandschutz und die technische Hilfe,
  • den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen,
  • den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Altenpflege, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche errichten,
  • die Wasserversorgung,
  • die Abwasserbeseitigung.

Den Amtsgemeinden soll auch gemäß § 203 Abs. 2 des BauGB die Flächennutzungsplanung übertragen werden. Den Ortsgemeinden soll dabei ein Mitentscheidungsrecht eingeräumt werden.

Bürgermeister Werner Große und der Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher haben das im nachfolgenden Beitrag dokumentierte Sondervotum abgegeben. Weitere Sondervoten wurden von den Abgeordneten der CDU, der FDP und Bündnis90/Die Grünen abgegeben.
 
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Empfehlungen der Enquete-Kommission 5/2 vom kommenden Landtag umzusetzen sein werden. Ob die Empfehlungen dann Mehrheiten finden werden, bleibt abzuwarten.

Der vollständige Text des Abschlussberichtes kann über die Infothek Verwaltungsstrukturreform des Städte- und Gemeindebundes www.stgb-brandenburg.de aufgerufen werden.

Jens Graf, Referatsleiter

Az: 011-01

 

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