Mitteilungen 10/2014, Seite 420, Nr. 206
Deutschland schiebt zu wenige Flüchtlinge ab
Deutschland schiebt nach Angaben der Bundesregierung zu wenige Flüchtlinge ab: „In der Durchsetzung der Ausreisepflicht besteht derzeit ein erhebliches Vollzugsdefizit", erklärte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage der „Welt". Viele Menschen würden „dauerhaft im Bundesgebiet verbleiben, auch wenn sie unter keinem Gesichtspunkt - auch nicht humanitär - für ein Aufenthaltsrecht in Frage kommen". Die geringe Zahl der Abschiebungen ist nach Angaben des Ministeriums ein Hauptgrund für die stark angestiegenen Flüchtlingszahlen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund teilt die Auffassung, dass die mit der Regelung der „sicheren Herkunftsstaaten“ kürzlich beschlossene Novelle letztlich nur Sinn macht, wenn bei festgestellter Ausreisepflicht diese auch durchgesetzt wird.
Im Wesentlichen heißt es in dem diesbezüglichen Artikel von Manuel Bewarder, der unter dem Titel „Niedrige Abschiebezahl lockt Flüchtlinge nach Deutschland“ am 22. Oktober 2014 unter www.welt.de erschien:
„Die Zahl der Asylbewerber steigt 2014 auf rund 200.000. Das Innenministerium geht davon aus, dass auch deshalb so viele Flüchtlinge kommen, weil Deutschland nur wenige abschiebt. Das soll sich ändern. Viele Menschen würden „dauerhaft im Bundesgebiet verbleiben, auch wenn sie unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – für ein Aufenthaltsrecht infrage kommen".
Die geringe Zahl der Abschiebungen ist nach Angaben des Ministeriums ein Hauptgrund für die stark angestiegenen Flüchtlingszahlen. In Übereinstimmung mit Erkenntnissen auf EU-Ebene gehe man davon aus, dass das „bestehende Vollzugsdefizit im Bereich der Aufenthaltsbeendigung ein wesentlicher Sog-Faktor nach Deutschland ist". Auch Schleuser würden raten, einen Asylantrag in der Bundesrepublik zu stellen, weil Abschiebungen hierzulande „oftmals nicht durchgesetzt" werden.
Ende Juni hielten sich nach Angaben des Sprechers rund 143.000 Ausreisepflichtige in der Bundesrepublik auf, obwohl ihr Asylantrag bereits abgelehnt wurde. Laut Statistik der Bundespolizei wurden im ersten Halbjahr 2014 dagegen nur etwa 5.700 Personen abgeschoben. Laut Innenministerium werden in Deutschland in etwa so viele Personen zurückgeführt wie in Norwegen. In Großbritannien erfolgten hingegen mehr als doppelt so viele Abschiebungen wie hierzulande.
Gesetz soll bis Ende des Jahres kommen
Das Innenministerium von Thomas de Maizière (CDU) möchte schnell handeln. Laut eines Sprechers wird ein Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur Neubestimmung der Aufenthaltsbeendigung und des Bleiberechts noch in diesem Jahr angestrebt. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach, sagte der „Welt", man müsse „jetzt zügig daran arbeiten, dort, wo wir es können, die vielfältigen Abschiebungshindernisse zu beseitigen". Ansonsten, so erklärte der CDU-Politiker, „bleibe die rechtskräftige Feststellung, dass kein Recht zum weiteren Aufenthalt in Deutschland besteht, in der Praxis folgenlos".
Für den 23. Oktober 2014 hat Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) die Staatskanzleichefs der Länder zum Flüchtlingsgipfel nach Berlin eingeladen. Am 17. Oktober 2014 hatten sich die Innenminister von Bund und Ländern bereits darauf geeinigt, eine Koordinierungsstelle zur Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern einzurichten. [siehe weiteren Artikel in diesen mitteilungen]
Innenpolitiker sehen verschiedene Gründe für die niedrige Abschiebequote. Eines der größten Hindernisse ist demnach, dass oftmals die Identität der Flüchtlinge nicht festgestellt werden kann. Zudem seien die Anforderungen für die Beantragung von Abschiebungshaft hoch.
Bund macht Länder mitverantwortlich
Das Bundesinnenministerium macht für die Diskrepanz zwischen der Zahl der Abschiebepflichtigen und den tatsächlichen Rückführungen die Länder mitverantwortlich: „Es liegt nahe, dass diese enorme Lücke ihre Gründe auch in der Vollzugspraxis der Länder hat", so das Innenministerium.
„Besonders problematisch" seien pauschale Winterabschiebestopps in einigen Bundesländern sowie das Fehlen von Abschiebehaftanstalten, sagte der Sprecher. Die Länder sind für den Vollzug der Aufenthaltsbeendigung zuständig.
Mehrere Bundesländer, darunter Schleswig-Holstein, Thüringen und Rheinland-Pfalz haben in der Vergangenheit in den Wintermonaten davon abgesehen, „besonders schutzbedürftige" Flüchtlinge in Balkanländer zurückzuschicken. Nach Informationen der „Welt" erwägen einige Länder einen solchen Schritt auch in diesem Jahr, obwohl sich der Gesetzgeber dazu entschlossen hat, die drei Westbalkanstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einzustufen und Asylbewerber aus diesen Ländern bis auf Ausnahmen abzuweisen.
Union und SPD streiten über Vorschläge
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag zwar vereinbart, das Ausweisungsrecht weiterzuentwickeln. Über die konkrete Umsetzung ist man sich aber noch nicht einig: Zu einer Ausweisung soll es laut den Plänen des Innenministeriums kommen, wenn das öffentliche Ausweisungsinteresse das private Bleibeinteresse überwiegt. Künftig soll es zudem möglich sein, eine Wiedereinreisesperre zu verhängen, wenn ein Flüchtling nicht rechtzeitig ausreist oder „missbräuchlich" Asyl beantragt.
Ausländerbehörden sollen darüber hinaus besser aufgestellt werden, um die Identität von Asylbewerbern schneller zu klären. „Wir sind großzügig in der humanitären Aufnahme – wenn aber das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist und kein Aufenthaltsrecht infrage kommt, muss die Person das Land auch wieder verlassen", sagte der Sprecher des Innenministeriums.
Die SPD lehnt es bislang jedoch ab, umfassend Wiedereinreisesperren zu verhängen oder Asylsuchende leichter in Haft nehmen zu können. Während Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und de Maizière viele Vorhaben bereits geräuschlos umgesetzt haben, stockt es bei der Änderung des Asylgesetzes deutlich.
Bleiberechtsreform muss warten
Auch die in dem Paket vorgesehene Reform des Bleiberechts wird somit verschoben. Sie will gut integrierten Ausländern eine Perspektive in Deutschland eröffnen. Laut Schätzungen gibt es hierzulande Zehntausende Menschen, deren Aufenthalt immer wieder nur für eine gewisse Zeit geduldet wird. Als Grundlage war ein Gesetzentwurf aus dem Bundesrat vorgesehen, wonach derjenige eine Aufenthaltserlaubnis erhalten soll, der seit mindestens acht Jahren allein oder seit sechs Jahren mit seinem Nachwuchs in Deutschland lebt. Kinder und Jugendliche sollten eine Aufenthaltsgenehmigung bereits dann bekommen, wenn sie seit vier Jahren hier leben, eine Schule besuchen oder einen Schul- oder Berufsabschluss erworben haben.
Foto: Infografik Die Welt, Quelle: www.welt.de
(Quelle: DStGB Aktuell 4314)
Az: 111-02