Mitteilungen 10/2014, Seite 434, Nr. 219

Ergebnisse der Umfrage zur Beteiligung der Gemeinden an der Wertschöpfung aus Windkraftanlagen

Brandenburg ist aufgrund seiner politischen Weichenstellungen und seiner guten Standortbedingungen ein Vorreiter der Energiewende. Einen großen Anteil daran hat die Windkraft, deren Ausbau in Brandenburg besonders weit vorangeschritten ist. In unserem Bundesland stehen mittlerweile 3.275 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 5.233 MW, wobei auch diese Zahlen immer nur Momentaufnahmen sind, da der Zubau weiter voranschreitet.

Die Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg setzt ebenso wie der aktuelle Koalitionsvertrag auf den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und dabei insbesondere auf Windkraft.

Allerdings ist festzustellen, dass neue Projekte nicht immer auf Gegenliebe in der Bevölkerung stoßen und in einer Vielzahl von Projekten formieren sich Bürgerinitiativen gegen den weiteren Ausbau vor Ort.

Nach Einschätzung der Geschäftsstelle wird dabei neben der optischen Beeinträchtigung und Naturschutzbelangen insbesondere die mangelhafte lokale Wertschöpfung aus den Anlagen ins Feld geführt.

Die Beteiligung der Kommunen an der Wertschöpfung aus Windkraftanlagen wird unmittelbar über Gewerbe- und Grundsteuer generiert und mittelbar über die gemeindliche Beteiligung an der Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer. Aus der Mitgliedschaft haben wir in der Vergangenheit wiederholt die Information erhalten, dass insbesondere das Gewerbesteueraufkommen aus Windkraftanlagen marginal und insofern für kommunale Haushalte vernachlässigbar sei.

Um auch für etwaige Argumentationen gegenüber Landes- und Bundespolitik entsprechendes Zahlenmaterial zu erhalten, hat die Geschäftsstelle in den Monaten August und September 2014 eine Umfrage zum Steueraufkommen aus Windkraft initiiert, deren Ergebnisse nunmehr von der Geschäftsstelle aufbereitet worden sind.

A) Beteiligung Mitgliedschaft

Von insgesamt 208 Städten, Gemeinden und Ämtern im Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte die Geschäftsstelle einen Rücklauf von 72 Fragebögen zu verzeichnen. Das entspricht einer Rücklaufquote von 35%. Von den 72 Rückläufen haben 46 Mitglieder Windkraftanlagen im eigenen Gemeindebereich; 26 erstatteten Fehlmeldung.

B) Erfasste Anlagen/installierte Leistung

1.509 der 3.275 Windkraftanlagen in Brandenburg konnten wir mit der Umfrage erfassen. Das entspricht einer Quote von 46%. Bei der installierten Leistung konnten 45% (2.381 von 5.233 MW) erfasst werden.

Die Geschäftsstelle hält diesen Rücklauf für erfreulich und sieht in den erfassten Daten eine valide Datengrundlage für aussagefähige Ergebnisse.

618 der 1.509 Anlagen stehen im amtsangehörigen Bereich. Bei einem Rücklauf aus 21 Ämtern (davon 16 mit WKA; 5 ohne) stehen in Brandenburg durchschnittlich 29 Windkraftanlagen je Amt.

891 der 1.509 Anlagen stehen auf dem Gebiet von Städten und Gemeinden. Bei einem Rücklauf von 51 Fragebögen aus Städten und Gemeinden (30 mit WKA; 21 ohne) ergibt sich eine durchschnittliche Anlagenzahl von 17 WKA je Stadt/Gemeinde in Brandenburg.

Die durchschnittliche Anlagengröße beträgt in Brandenburg 1,6 MW/Anlage.

C) Gewerbesteuer

Aus den Rückmeldungen ergab sich ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 1,689 Mio € - hochgerechnet auf alle Anlagen in Brandenburg ergibt sich eine Gewerbesteueraufkommen von 3,7 Mio €.

Die durchschnittliche Gewerbesteuerzahlung je Anlage beträgt 1.100 €/Jahr, wobei die maximal erzielte Gewerbesteuer je Anlage bei 17.000 € liegt.

Von 46 Standortgemeinden und -ämtern erhalten 31 Gewerbesteuern. Dies entspricht einer Quote von 67%.

Acht Gemeinden und Ämter (vier Gemeinden, vier Ämter) haben mehr als 50 Anlagen im Gemeinde-/Amtsbereich. Diese „TOP 8“ haben insgesamt 645 Anlagen (43% der erfassten 1.509 Anlagen) und generieren 1,055 Mio € Gewerbesteuer; das entspricht 63% des erfassten Gewerbesteueraufkommens. Auch innerhalb der „TOP 8“ gibt es gewaltige Spannbreiten, so beträgt das maximale Gewerbesteueraufkommen 330.000 € aus 72 Anlagen, das Minimum 5.160 € aus 59 Anlagen.

Auch bei den übrigen Gemeinden ist das Gewerbesteueraufkommen heterogen. So konnte im amtsangehörigen Bereich beispielweise in einem Einzelfall aus 16 Anlagen ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 120.000 € generiert werden; in einem anderen Fall bekam eine Gemeinde aus 43 WKA 0,00 € Gewerbesteuer.

Im Ergebnis hält die Geschäftsstelle aus den Umfrageergebnissen zur GewSt Folgendes fest:

1. Zwei Drittel der Standortgemeinden erhalten Gewerbesteuer aus Windkraftanlagen; das vollständige Fehlen dieser Einnahme ist die Ausnahme.
2. Das Gewerbesteueraufkommen ist ungleich verteilt. Während acht Standortgemeinden/Ämter ein Gewerbesteueraufkommen oberhalb von 90.000 € generieren können und weitere sieben zwischen 30.000 und 90.000 € Gewerbesteuer einnehmen konnten, erhielten 14 Standortgemeinden/-ämter keine Gewerbesteuer und weitere 10 Gewerbesteuerzahlungen unter 10.000 €. Diese Verteilung entspricht der auch in anderen Gewerbezweigen vorliegenden Einnahmespreizung.
3. Die Wahrscheinlichkeit eines hohen Gewerbesteueraufkommens wächst mit der Anzahl der Anlagen im Gemeinde-/Amtsbereich überproportional; so haben 6 der 8 Gemeinden, die ein Gewerbesteueraufkommen oberhalb von 90.000 € generieren können, mehr als 50 Anlagen im Ortsbereich und nur zwei Gemeinden mit mehr als 50 Anlagen erhalten weniger als 90.000 € Gewerbesteuer.
4. Eine gemeindeindividuelle Quantifizierung des Steueraufkommens ist nur durch eine eigene gemeindliche Erhebung möglich. Insofern können in diesem Bereich nur dann gemeindescharfe Daten erhoben werden, wenn die Gemeinden hierüber eigene Erhebungen veranlassen, da diese Daten nicht in der allgemeinen Finanzstatistik erfasst werden.

D) Grundsteuer

Bis auf eine Ausnahme bewegt sich das Grundsteueraufkommen aus Windkraftanlagen grundsätzlich im Bereich unter 1.000 € pro Gemeinde/Amt und ist damit vernachlässigbar.

E) Schlussfolgerungen

Der hohe Rücklauf aus der Mitgliedschaft hat uns gezeigt, dass die aufgeworfenen Fragestellungen für die Mitgliedschaft von hohem Interesse sind. Die erfassten Werte und die Schlussfolgerungen sind aufgrund des hohen Prozentsatzes an erfassten Anlagen ohne weiteres auf ganz Brandenburg übertragbar und werden von der Geschäftsstelle in die Diskussion um eine verbesserte finanzielle Beteiligung der Gemeinden an der Wertschöpfung einfließen.

Wenn man sich vor Augen führt, dass für einen durchschnittlichen Brandenburger Standort mittlerweile Pachten von 30.000 bis 40.000 € pro Jahr üblich sind, dann wird deutlich, dass die Steuereinnahmen von durchschnittlich 1.100 €/Standort und Jahr lediglich die sprichwörtlichen „Peanuts“ sind, die in der Gemeindekasse ankommen. Signifikanter sind in diesem Zusammenhang die Einnahmen aus der Einkommenssteuer, welche die Pächter zu zahlen haben, an denen die Gemeinden unmittelbar und mittelbar beteiligt sind.

Darüber hinaus muss betrachtet werden, dass in der Wertschöpfungskette aus Windkraft die Gewinne aus dem Betrieb der Anlage über 20 Jahre mit ca. 500.000 €/installiertem MW den größten Posten ausmachen (Berechnung IÖW 2012). Rechnet man diesen Wert auf 5.233 MW hoch, so ergeben sich Gewinne aus dem Betrieb von WKA in Brandenburg i.H.v. 2,6 Milliarden € über 20 Jahre; pro Jahr 130 Mio €. Auch in diesem Zusammenhang sind Einkommens- und Körperschaftssteuer die für die Gemeinden relevanteren Steuerarten.

Insofern wird die Geschäftsstelle das Thema kommunale Beteiligung an der Wertschöpfung aus Windkraft weiter verfolgen und hat mit den Ergebnissen der Umfrage dabei gute und fundierte Argumente an der Hand.

Neben den Feldern Gewerbe- und Grundsteuer sieht die Geschäftsstelle im Recht der Konzessionsabgaben einen weiteren Ansatzpunkt, die Einnahmesituation der Gemeinden zu verbessern. Derzeit orientiert die Zahlung von Konzessionsabgabe an die Gemeinde an der Strommenge, die aus dem Netz vom Endverbraucher entnommen wird. Dies entspricht dem althergebrachten Denkansatz, dass das Ortsnetz für die Versorgung der Endverbraucher mit Strom da ist. Mit dem Fortschreiten der Energiewende wird das Ortsnetz jedoch immer mehr auch zu einem Netz, in das Strom eingespeist wird und dieser Anteil wird noch weiter zunehmen. Insofern scheint es sachgerecht, die Konzessionsabgabe nicht (nur) nach dem ausgespeisten, sondern vielmehr auch nach dem eingespeisten Strom zu berechnen.

Sebastian Kunze, Referatsleiter

Az: 913-07

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