Mitteilungen 11-12/2012, Seite 431, Nr. 219
Aktuelles zu den KfW-Kommunalprogrammen zur energetischen Sanierung
Mit den Förderprogrammen der KfW-Bankengruppe zur energetischen Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, zu denen nicht nur Schulen, Rathäuser und Verwaltungsgebäude zählen, sondern u.a. auch Vereinsgebäude, Schulsporthallen und Hallenbäder werden sowohl umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus als auch energieeffiziente Einzelmaßnahmen finanziell unterstützt. Diese Förderprogramme werden über das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit Mitteln aus dem CO2-Gebäudesanierungs-programm des Bundes finanziert.
Hier können zum Beispiel Kommunen direkt bei der KfW über das Programm „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ im Zins verbilligte und damit besonders günstige Kredite beantragen. Seit dem 1. September 2012 werden darüber hinaus auch Tilgungszuschüsse gestaffelt nach energetischem Sanierungsniveau, KfW-Effizienzhäuser 55, 70, 85 und 100, angeboten. Die Zahl nach dem Begriff Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (QP) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau (Referenzgebäude) nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Ein KfW - Effizienzhaus 55 hat zum Beispiel max. 55 % des Jahresprimärenergiebedarfs (QP) des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto besser das Energieniveau.
Auch soziale Organisationen, wie z.B. gemeinnützige Vereine, sowie seit 1. September 2012 können erstmals auch kommunale Unternehmen von den günstigen Konditionen profitieren. Hierfür stehen eigens die KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren – Soziale Organisationen“ und „Energieeffizient Sanieren – Kommunale Unternehmen“ zur Verfügung. Das Antragsverfahren läuft hierbei über die jeweilige Hausbank.
Die Merkblätter zu den vorgenannten KfW-Programmen sind hier abrufbar:
Neue Impulse für mehr Energieeffizienz im kommunalen Bereich setzt zudem das neue KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung". Damit wird der Sanierungsprozess auf eine breitere städtebauliche Basis gestellt: vom Einzelgebäude zum Quartier. Es ist Bestandteil des Energiekonzepts vom 28. September 2010 und wird über das BMVBS aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ finanziert.
Aus dem Programm „Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ werden Zuschüsse an Kommunen, private Eigentümer oder Energieversorgungsunternehmen zur Erstellung integrierter Konzepte zur Steigerung der Energieeffizienz im Quartier bereitgestellt. Die Konzepte sollen vorzugsweise in Fortschreibung und Ergänzung integrierter Stadt(teil)entwicklungskonzepte beziehungsweise wohnwirtschaftlicher Konzepte erstellt werden. Zudem werden anteilig Kosten für einen sogenannten Sanierungsmanager („Kümmerer“) getragen. Er soll die Umsetzung der Konzepte unter Beteiligung der Eigentümer, Mieter und sonstiger Betroffener (z.B. Energieversorger) begleiten, er kann auch die Konzepterstellung übernehmen oder betreuen.
Mit dem Programm „Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente Quartiersversorgung“ werden seit dem 1. Februar 2012 zudem die investiven Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Versorgungssysteme (quartiersbezogene Wärmeversorgung und energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung) über im Zins vergünstigte Darlehen gefördert.
Die Merkblätter zu den vorgenannten KfW-Programmen zu „Energetische Stadtsanierung“ sind hier abrufbar:
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energetische_Stadtsanierung/index.jsp
Bei Fragen zu den konkreten Förderbedingungen und -konditionen hilft Ihnen das Infocenter der KfW gerne weiter (Tel.: 030 / 202 64 - 55 55). Die Merkblätter zu den einzelnen KfW-Förderprogrammen können außerdem direkt auf der Internetseite abgerufen werden (www.kfw.de; unter der Rubrik „Inlandsförderung“).