Mitteilungen 11-12/2013, Seite 424, Nr. 228

5. Kommunales Vergaberechtsforum Brandenburg: EU-Vergaberichtlinien und Kostenerstattung für den Vollzug des Brandenburgischen Vergabegesetzes

Voraussichtlich im Januar 2014 wird das Europäische Parlament über die neuen EU-Vergaberichtlinien entscheiden. Mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien sei im März 2014 zu rechnen. Dies berichtete Norbert Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte und Gemeindebundes beim 5. Kommunalen Vergaberechtsforum Brandenburg am 5. Dezember 2013 in Werder (Havel). Die Mitgliedstaaten hätten anschließend zwei Jahre Zeit, die europäischen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Erstmalig geregelt werde die Vergabe von Konzessionen. Die Wasserversorgung und der Notfall-Rettungsdienst seien von der Regelung ausgenommen worden. In der neuen EU-Richtlinie zur allgemeinen Auftragsvergabe werde klargestellt, dass das Vergaberecht nur bei Erwerbs- oder Beschaffungsvorgängen zur Anwendung komme. Art. 11 dieser Richtlinie schaffe klarere Regeln, wann von vergaberechtsfreien In-House-Geschäften der öffentlichen Hand ausgegangen werden könne. Portz empfahl, sich insoweit an den dort geregelten Kriterien bereits nach Inkrafttreten der Richtlinien zu orientieren. Er wies darauf hin, dass die Richtlinie eine Erweiterung des Verhandlungsverfahrens vorsehe. Innerhalb von 54 Monaten nach Inkrafttreten des neuen EU-Rechts sei beabsichtigt, die elektronische Vergabe zwingend einzuführen. Dies werde viele kleinere Verwaltungen vor große Herausforderungen stellen. Es bleibe abzuwarten, ob dies technisch umsetzbar sei und überhaupt von den Bietern angenommen werde. Selbst die Verwaltungen, die bereits elektronische Vergaben nutzten, ließen regelmäßig auch Angebote in Papierform zu. Ein großer Teil der Bieter sei nämlich nicht bereit oder in der Lage, die elektronischen Verfahren auch zu nutzen.

Die Eignungsprüfung und die Bewertung von Angeboten war Thema des Referates von Bernd Düsterdiek, Referatsleiter beim Deutschen Städte und Gemeindebund. Düsterdiek fasste aktuelle Rechtsentwicklung und Rechtsprechung kompakt zusammen.

Die Erstattung der Vollzugskosten des Brandenburgischen Vergabegesetzes stand im Mittelpunkt eines weiteren Blocks der Veranstaltung. Erst 37 Verwaltungen hätten Anträge auf Kostenerstattung gestellt, stellte Roland Acker, Referent im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg fest. Claudia Hieckmann, Landeshauptstadt Potsdam, und Klaus-Ulrich Seifert, Stadt Luckenwalde, berichteten über die Vorgehensweise ihrer Städte bei der Erfassung der Bearbeitungsschritte in der Verwaltung. Sowohl Potsdam als auch Luckenwalde nutzen bereits eingeführte interne Vergabestatistiken. Mit deren Hilfe sei es einfacher möglich, die für die Erstattungsanträge geforderte Anzahl der Bearbeitungsschritte darzustellen. Claudia Heckmann machte deutlich, dass im Jahre 2012 in der Landeshauptstadt Potsdam rund 80 Mitarbeiter in 28 Vergabestellen mit Vergabevorgängen befasst sein. Vor diesem Hintergrund sei es schwierig, die für die Erstattung geforderten Angaben für den Erstattungsantrag der Landeshauptstadt zentral zu erfassen. Die Landeshauptstadt behelfe sich mit einer Excel-Tabelle. Die einzelnen Dienststellen müssten standardisierte Beiträge liefern. Die Teilnehmer empfanden das bislang eingeführte Erstattungsverfahren als kaum praktikabel.

Werner Große, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, warf die Frage auf, dass der von den Verwaltungen geforderte Aufwand zur kleinteiligen Erfassung nicht in einem sinnvollen Verhältnis zu den Kosten des Gesetzesvollzuges stehe. Die Landeshauptstadt Potsdam konnte für das Jahr 2012 mehr als 110.000 € geltend machen. Noch nicht gelungen sei es, die Kontrollaufwendungen zu erfassen.

Die größte Herausforderung stellt für viele Kommunen die Erfassung der einzelnen Vergabevorgänge dar. Die Erstattungsverordnung erwartet von den Kommunen, für jedes Vergabeverfahren zehn Arbeitsschritte zu erfassen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass das jetzt praktizierte Verfahren kein sinnvoller Einsatz von Personal sei. Roland Acker empfahl, jedem einzelnen Vergabevorgang ein eigenes Erfassungsblatt beizufügen, auf dem die einzelnen Arbeitsschritte eingetragen werden könnten. Mittelfristig plädierte er dafür, das Verfahren durch Gesamtpauschalen abzulösen. Dazu bedürfe es aber zunächst besserer Erkenntnisse über den Aufwand der einzelnen Kommunen. Die Landesgeschäftsstelle bot den Teilnehmern an, die Gemeinden bei der Erfassung durch regionale Veranstaltungen zu unterstützen. Der Verfasser erinnerte an das Gesetzgebungsverfahren. Es sei ein Betrag von 10 Millionen Euro in den Landeshaushalt eingestellt worden. Wenn keine Anträge gestellt würden, werde das Land in seiner Haltung bestärkt, den Kommunen neue Aufgaben zu übertragen, ohne dass diese ausfinanziert seien. Er appelliert an die Kommunen, Erstattungsanträge zu stellen und ggf. auch die erhöhten Erfassungskosten gesondert geltend zu machen.

Abschließend referierte der Verfasser über aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht des Landes Brandenburg. Er informierte, über den Stand des Verfahrens des Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes. Dies ziele darauf ab, die Lohnuntergrenzen von jetzt 8,00 Euro auf 8,50 Euro anzuheben. Der Ausschuss für Wirtschaft des Landtages Brandenburg habe in einer Sondersitzung am Rande des letzten Plenums auf einen Antrag der Fraktion der CDU beschlossen, zu dem Gesetzentwurf auch die kommunalen Spitzenverbände anzuhören. Leider habe sich im Ausschuss keine Mehrheit für eine mündliche Anhörung gefunden. Graf informierte ferner über den Stand der vom Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten beauftragen Evaluierung des Brandenburgischen Vergabegesetzes. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg werde dazu unter seinen Mitgliedern eine eigene Umfrage durchführen.

Das Kommunale Vergaberechtsforum Brandenburg fand am 5. Dezember 2013 zum fünften Mal statt. Es wird in Kooperation zwischen der Stadt Werder (Havel), dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg durchgeführt. In diesem Jahr hatten sich wieder mehr als 130 Teilnehmer zu der Veranstaltung angemeldet.

Jens Graf, Referatsleiter

Az: 601-00  
                                               

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