Mitteilungen 11-12/2018, Seite 307, Nr. 135

5. Brandenburger Pflegefachtag – 6./7. November 2018, Erkner

Die Qualitätsgemeinschaft Pflege der Liga der freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., die Pflegekassen in Brandenburg und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Frauen und Familie führen seit fünf Jahren jährlich einen zweitägigen Brandenburger Pflegefachtag durch. Der diesjährige Pflegefachtag hatte als Hauptthema „Pflege meets IT“, zu dem Herr Dr. Schölkopf aus dem Bundesgesundheitsministerium, Frau Prof. Dr. Eichhorn von der BTU Cottbus, Frau Prof Wilkes von der TU Wildau und Herr Becher im Anschluss an das Grußwort von Staatssekretär Büttner referierten.
Am zweiten Tag stellte Herr Dr. Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld in seinem Einführungsvortrag dar, welche Auswirkungen der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Praxis haben wird. Er hob die Notwendigkeit hervor, insbesondere in der ambulanten Pflege die vorhandenen Leistungsangebote sowohl in vorhandenen Rahmenverträgen als auch in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen weiterzuentwickeln und an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff anzupassen. Gemeinsam mit Büscher erarbeitete er einen Vorschlag zur Beschreibung pflegerischer Aufgaben auf der Basis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Frau Beikirch vom IGES-Institut gewährte sodann Einblick in erste gewonnene Ergebnisse einer Studie, die das IGES im Auftrag des Bundes zum Pflegebedürftigkeitsbegriff und zur Transformation der Pflegestärkungsgesetze in die Praxis durchgeführt hat und noch durchführt.

An den Nachmittagen fanden Foren statt, in denen sich die Teilnehmer des Pflegefachtages mit verschiedenen Themen, unter anderem den Fragen einer kommunalen Pflegestrukturplanung oder der Wohnberatung, befassen konnten. Am 7. November 2018 rückte Frau stellvertretende Geschäftsführerin Gordes die kommunale Sicht auf das Thema Pflege in den Mittelpunkt, wobei es nicht um die Leistungen der Hilfe zur Pflege, sondern um kommunale Altenhilfe, Sorge und Mitverantwortung von Kommunen ging. Der Vortrag wird nachfolgend abgedruckt: 

„Kommune – die eierlegende Wollmilchsau?“

„Kommune – die eierlegende Wollmilchsau“: welch schräger Titel für einen Vortrag. Aber die Überschrift drückt kurz und knapp die Befindlichkeiten so mancher Kommunen aus, wenn es um Pflege, Wohnen im Alter, Altenhilfe und Generationenpolitik geht.

Städte, Gemeinden und Ämter sind bereit, sich um diese Themen zu kümmern, den demographischen Wandel zu gestalten, ihren Bürgerinnen und Bürgern ein langes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und Unterstützung zu leisten, wenn auf Grund von Demenz oder Pflegebedürftigkeit Hilfen notwendig sind. Einige Instrumente von Kommunen, um demographischen Wandel zu gestalten, werden später aufgeführt.

Zunächst will ich darauf eingehen, wo der Schuh drückt bzw. in welche Zwänge Kommunen geraten können.

I. Erwartungen an Kommunen

Im vergangenen Jahr haben Sie sich in Ihrem Pflegefachtag mit dem Siebten Altenbericht der Bundesregierung „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ befasst.

Der Siebte Altenbericht hat eine breite Resonanz gefunden, sicherlich, weil er Empfehlungen in Richtung der Arbeit von Kommunen ausspricht. Diese Empfehlungen sind inhaltlich für jeden verständlich, weil jeder von uns in einer Stadt oder einer Gemeinde wohnt und das Leben vor Ort kennt.

Ich persönlich halte insbesondere die Langfassung des Siebten Altenberichts für außerordentlich lesenswert, weil sie ein vielschichtiges und ausgewogenes Bild der behandelten Themenfelder beschreibt. Er geht auf die Lastenverteilung zwischen Frauen und Männern ebenso ein wie auf die unterschiedliche Leistungskraft der Städte und Gemeinden in Deutschland oder auf die Potentiale älterer und jüngerer Menschen und auf die Notwendigkeit, die Generationengerechtigkeit zu berücksichtigen.

a) Für den Städte- und Gemeindebund Brandenburg darf ich aber auch sagen, dass eine Reihe der in dem Altenbericht angesprochenen Befunde, Hinweise und Empfehlungen die Städte und Gemeinden in Brandenburg nicht durchweg „kalt erwischt“ haben. Das Thema, dass Städte und Gemeinden Sorge und Mitverantwortung in der Pflege tragen, ist nicht neu. Unser Verband befasst sich seit über zehn Jahren mit Fragen der Gestaltung des demografischen und sozialen Wandels, der Sozialraumentwicklung, dem Wohnen im Alter, Gesundheitsförderung und Prävention für ein gelingendes Altern und der Beteiligung älterer Menschen am Leben in der Gemeinschaft, in Entscheidungsprozessen oder im Ehrenamt.

Auch das Land Brandenburg hat mit seiner Pflegeinitiative, die vor Jahren begann, die Entwicklung in Brandenburg vorangetrieben, die Themen Wohnen im Alter, die  Verknüpfung zwischen professioneller Pflege und ehrenamtlichen Strukturen, die Implementierung alltagsentlastender Dienste und niedrigschwelliger Betreuungsangebote und vieles mehr aufgegriffen und weiterentwickelt. Die Pflegekassen, Anbieter in der Pflege, Alzheimergesellschaft, Landkreise, kreisfreie Städte und kommunale Spitzenverbände sind und waren hierbei wichtige Partner. Konkrete Formen der Zusammenarbeit gibt es beispielsweise im Landespflegeausschuss oder in den Pflegestützpunkten, in geronto-psychiatrischen Verbünden.

b) Der Siebte Altenbericht zeigt hingegen in seiner Komplexität auf, dass es für Städte und Gemeinden weitere und andere Möglichkeiten und große Herausforderungen gibt, das Leben in der Gemeinde, die Daseinsvorsorge und Infrastruktur so zu gestalten, dass alle Bürgerinnen und Bürger gut alt werden können. Die Komplexität ergibt sich aus den unterschiedlichen Themenfeldern:
Gesundheit und Pflege,
Wohnen und Wohnumfeld,
Mobilität und Verkehr,
Engagement und Partizipation,
Bildung und lebenslanges Lernen,
Digitalisierung und Teilhabe.

In all diesen Bereichen sollen und können Kommunen wirken.

Der Siebte Altenbericht gibt Impulse für die Überprüfung bestehender Maßnahmen und ihrer Weiterentwicklung, formuliert Anforderungen und Empfehlungen, mit denen Kommunen sich befassen können und an Hand derer sie für sich überprüfen können, ob sie ihre Umsetzung in ihrem Stadt- oder Gemeindegebiet als sinnvoll und machbar ansehen.

Allerdings wurde und wird der Siebte Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune“ von Interessenvertretungen älterer Bürger auch dahingehend verstanden, dass sie aus ihm ihre Forderungen und Erwartungen gegenüber den Städten und Gemeinden formulieren. Bereits die zusammenfassende Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus Juli 2016 gibt allein auf Grund anderer Wortwahl den Erkenntnissen des Berichtes ein weniger ausgewogenes Bild dessen, ob und wie Kommunen Sorge und Mitverantwortung in der Pflege und in der Daseinsvorsorge übernehmen können. Stets wird formuliert, was Kommunen müssen. Es werden Erwartungen durch das Bundesministerium formuliert, die von anderer Seite, nämlich von den Kommunen, zu erfüllen seien.

In die gleiche Richtung geht beispielsweise das Positionspapier „Kommunale Politik für ältere Menschen“ aus dem vergangenen Jahr der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, in dem Grundsätze kommunaler Altenpolitik in sechs Themenfeldern behandelt sowie Forderungen an eine zukünftige kommunale Politik für ältere Menschen formuliert werden.
 
Für beide der hier beispielhaft genannten Haltungen kann man viel Verständnis aufbringen und beide Papiere haben zweifelsohne den Verdienst, in kurzer, verständlicher Form Thesen, Maßnahmen und Arbeitsfelder kommunalpolitischer Gestaltungspolitik darzustellen.

Gleichwohl muss man darauf hinweisen, und dies hebt der Siebte Altenbericht verschiedentlich hervor, dass Daseinsvorsorge und Altenpolitik in Städten und Gemeinden kommunale, nicht gesetzlich ausformulierte Aufgabe ist, mit der Folge, dass die Menschen in den Städten und Gemeinden und ihre gewählten Vertreter die Gestaltungsaufgabe ganz unterschiedlich angehen.

  • Die finanziellen Möglichkeiten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
  • Das Altersgefüge der Bevölkerung weicht von Stadt zu Stadt und von Stadtteil zu Stadtteil voneinander ab.
  • Es mag einen unterschiedlichen Markt an Arbeitskräften geben bzw. umgekehrt ein unterschiedliches Maß an Fachkräftemangel geben.
  • Die Möglichkeiten der Mobilität mögen ebenso unterschiedlich sein wie der Stand der digitalen Infrastruktur.

Bei der Entwicklung kommunaler Handlungsstrategien sind die unterschiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen in den Kommunen zu berücksichtigen. Deshalb kann es ein Muster oder eine Anleitung nicht geben. Kommunales Handeln sollte wegen der in allen Kommunen bekannten jeweiligen demographischen Entwicklung auch in der Seniorenpolitik auf langfristige Ziele und Strategien ausgerichtet sein und über mehr als eine Legislaturperiode hinausgehen.

Viele der formulierten Erwartungen können Kommunen nicht allein erfüllen. Sie sind darauf angewiesen, dass ihre Partner, beispielsweise die Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste, ehrenamtlich Tätige und Nachbarschaft ihre eigenen Aufgaben wahrnehmen oder freiwillig an der Gestaltung von Daseinsvorsorge und der Sorge füreinander mitwirken.
Städte und Gemeinden sind also auf die Mitarbeit ihrer Partner angewiesen und müssen diese auch einfordern.

c) Bundesregierung und die Altenberichtskommission haben in dem Siebten Altenbericht unter anderem eine Gestaltungsaufgabe der Kommunen formuliert:
Die Kommunen können und sollen die örtlichen Rahmenbedingungen für das Älterwerden maßgeblich gestalten. Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und Kompetenzen sollten deshalb gestärkt und ausgebaut werden, vor allem in der Pflege, im Bereich Wohnen sowie im Gesundheitswesen.

In dem Bericht der Bundesregierung heißt es unter 9. Lokale Politik für eine älter werdende Gesellschaft
„Um dieses für ältere Menschen und ihre Angehörigen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Kommunen im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge Strukturen schaffen, die auf eine gezielte Sozialraumgestaltung zugunsten älterer Menschen ausgerichtet sind. Dabei kommt dem Auf- und Ausbau von Kooperations- und Vernetzungsstrukturen zwischen Verwaltung, Gesundheits- und Pflegewesen und Zivilgesellschaft eine hohe Bedeutung zu. Von besonderer Relevanz sind ebenso bedarfsgerechte Angebote an sozialen Dienstleistungen, Bildungsangebote, Nachbarschaftshilfen, Angebote gemeinschaftlicher Wohnformen, die Stärkung des Quartiers und des sozialen Nahraums sowie die speziellen und generationsübergreifenden Anlaufstellen.“

Allein in diesem einen Punkt formuliert die Bundesregierung also viele Erwartungen an die Arbeit der Kommunen.

Allerdings benötigen die Kommunen hierfür finanzielle Spielräume.

Viele Kommunen haben nur geringe oder gar keine finanziellen Spielräume für wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation ihrer älteren Bürgerinnen und Bürger. Dies betrifft insbesondere hochverschuldete Kommunen oder solche, die mit einem Haushaltssicherungskonzept arbeiten müssen, wie dies in Brandenburg häufiger der Fall ist.

Zwar gibt es das ein oder andere Förderprogramm, wie beispielsweise in der Städtebauförderung das frühere Programm Soziale Stadt. Problematisch ist aber, dass nur wenige, durch das Land Brandenburg bestimmte Kommunen von bestimmten Zuwendungen des Landes profitieren können. Die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen in Verbindung mit Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen zur Sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts beispielsweise richtet sich an die Gebietskulisse regionaler Wachstumskerne in Brandenburg.

Auch haben die Kommunen finanzielle Spielräume gewonnen, weil der Bund sich in den zurückliegenden Jahren nachhaltig an den den Kommunen entstehenden Sozialausgaben beteiligt.

Tatsächlich sind jedoch eine Reihe von brandenburgischen Städten, Gemeinden und Ämtern bereits aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, all die im Bereich der „Sorge und Mitverantwortung der Kommunen für ein gutes Leben im Alter“ formulierten Maßnahmen finanzieren zu können. Dementsprechend hat die Kommission vorgeschlagen, eine sogenannte „Gemeinschaftsaufgabe Demografie“ im Grundgesetz zu verankern, auf Grund derer die Kommunen finanzielle Mittel eben für diese Gestaltungsaufgabe erhalten könnten.

II. Wandel kommunaler Seniorenpolitik

Weite Bereiche unseres täglichen Lebens werden direkt oder indirekt von der Bevölkerungsentwicklung beeinflusst. Schulen, Schwimmbäder, Kirchen und Ärzte sind ebenso wie Pflegedienste nicht mehr ohne weiteres selbstverständlich. In Brandenburg ist der demographische Wandel schon lange angekommen. Kommunalpolitiker in Städten, Gemeinden und Ämtern haben die Herausforderung angenommen und gestalten den demographischen Wandel.

Gesellschaftliche Entwicklungen zeigen sich immer zuerst in Städten und Gemeinden und verlangen nach Handlungsstrategien. In der örtlichen Gemeinschaft konzentrieren sich die Probleme und hier entsteht der Handlungsbedarf.

Der demographische Wandel geht einher mit einem sozialen Wandel. Früher vorhandene familiäre Unterstützungsstrukturen gehen verloren.
Auf Grund zunehmender Individualisierung und dem Wegbrechen von Versorgungsstrukturen werden die Möglichkeiten, soziale Beziehungen zu knüpfen und zu leben, geringer.
Gleichzeitig hat sich die Bedeutung des Alters geändert.
Wie dies der 6. Altenbericht dargelegt hat, haben sich die Altersbilder geändert.
Das Leben lässt sich nicht mehr in drei Altersphasen – Kindheit und Jugend, Berufsleben, Rentenalter ? unterteilen, sondern die Altersphasen und die Übergänge werden fließend. Der Anteil derjenigen, die bis ins hohe Alter aktiv sind, wird weiter zunehmen. Der Eintritt in das Rentenalter wird zeitlich nach hinten verschoben. Die früher vertretene Auffassung, bei älteren Beschäftigten lasse die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit nach, ist in dem 6. Altenbericht der Bundesregierung widerlegt. Ältere Beschäftigte sind nicht weniger, sondern anders leistungsfähig als jüngere Arbeitnehmer. Die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen sind in jedem Alter gegeben und ältere Menschen nutzen aktiv Angebote des Lernens. Ältere Menschen pflegen ihre sozialen Beziehungen und Kontakte, wollen sich einbringen und mitgestalten.

a) Ziel kommunaler Handlungsstrategien auch in der Seniorenpolitik ist es, die Lebensqualität für das Leben im Ort von Jung und Alt zu erhalten oder zu verbessern. Zur Lebensqualität älterer Menschen zählen im Wesentlichen die Gesundheit, körperliche Aktivität, das Wohnumfeld und soziale Beziehungen. Diese Lebensbereiche stellen Ansatzpunkte dar, an denen Interventionen zur Verbesserung der Lebensqualität im Alter erfolgreich einsetzen können.
Zudem ist die soziale Lage älterer Menschen heterogen und sollte vor Ort bekannt sein.

Die kleinräumige Analyse ist Grundlage für Städte und Gemeinden, zielgerichtete und nachhaltig wirksame Maßnahmen zu entwickeln. Städte und Gemeinden sollten auch wissen, welche soziale Durchmischung in welchem Stadtteil oder Ortsteil vorhanden ist. Gerade in der Seniorenpolitik sind die sozialen Belange von großer Bedeutung. Insofern ist es bedauerlich, dass in Brandenburg die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nicht für Sozialhilfe zuständig sind und deshalb weniger eigene Kenntnisse über die soziale Lage haben. Hilfreich ist hier das Projekt SAHRA von GeWINO, dem gesundheitswissenschaftlichen Institut der AOK Nordost. SAHRA ermöglicht, kleinräumige Daten mit Bezug zur Pflege und zu Pflegebedürftigen im Gemeindegebiet zu erhalten.

Städte können ihre Fachplanungen an Sozialräumen, die sie bestimmen, ausrichten, Gemeinden mit dörflichen Strukturen oder Ämter können das einzelne Dorf als Sozialraum und Planungsgröße nehmen. Die Entwicklung des Sozialraums dient der Gestaltung des demographischen Wandels oder speziell der Stadtentwicklung und kann in besonderer Weise die Bedarfe und Wünsche älterer Menschen berücksichtigen. Sie dient aber allen Generationen und dem Erhalt der Lebensqualität in der Stadt, der Gemeinde oder dem Amt.

b) Die auf Grund des demographischen und sozialen Wandels bestehenden Herausforderungen können auf lokaler Ebene besser bewältigt werden, wenn sich die lokalen Akteure vernetzen, wenn mehr Planung, Abstimmung, Koordination und Kooperation zwischen den Akteuren in der lokalen Seniorenpolitik stattfindet.

In solchen Netzwerken können Kommunen wichtige Aufgabe übernehmen. Sie können koordinieren, managen, moderieren, motivieren und als Netzwerkmanager für das Funktionieren des Netzwerks und den Zusammenhalt der Netzwerkpartner Sorge tragen. Beispielhaft hierfür sind Kommunen, in denen es eine hauptamtliche Pflegekoordination gibt, deren Aufgabe es ist, lokale Pflegenetzwerke aufzubauen. Dabei kooperieren Städte, Ämter und umliegende Gemeinden mit dem jeweiligen Landkreis als Sozialhilfeträger, den Pflegekassen, den Anbietern in der Pflege, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsgesellschaften, Vermieter, Ärzteschaft und Vertreterinnen anderer Gesundheitsberufe und anderen Partnern.

c) Von dieser Netzwerkkoordination der Städte, Gemeinden und Ämter im Bereich der Daseinsvorsorge und der Seniorenpolitik sind die im Gesetz verankerten Zuständigkeiten der Pflegekassen, der Sozialhilfeträger, der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste zu trennen.

Dies ist von Bedeutung, denn in Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte örtliche Träger der Sozialhilfe und damit für die Hilfe zur Pflege zuständig. Außerdem sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg Träger der Altenhilfe nach SGB XII sowie auf Grund von Landesrecht Träger von Pflegestützpunkten (§ 5 LPflegeG).

In Brandenburg schreibt das Landespflegegesetz seit 2011 den in der Pflege Verantwortlichen in das Pflichtenheft, welche Aufgaben der Zusammenarbeit sie haben, um eine regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte Versorgung in der Pflege zu gewährleisten. Es mag sich hierbei um einen Appell handeln. Allerdings wird auch formuliert, dass Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege in die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung einzubeziehen sind, um die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Leistungserbringung sowie eine pflegevermeidende Angebotsstruktur zu fördern. Das bürgerschaftliche Engagement, das Ehrenamt, familiäre, soziale und regionale Netzwerke sowie nachbarschaftliche Hilfestrukturen sind in der häuslichen und in der stationären Pflege zu stärken. Es sollen lokale Pflegestrukturen entwickelt werden.
Beispielhaft hierfür mag das Netzwerk Pflege des Landkreises Elbe-Elster stehen, in dem es auf Ebene der kreisangehörigen Gemeinden eine regionale informelle Zusammenarbeit verschiedener Partner im Bereich Pflege gibt. Weiter zu nennen sind hier die Maßnahmen und Projekte des Landkreises Havelland gemeinsam mit den dortigen Partnern.

Das Landespflegegesetz richtet sich an alle in der Pflege Verantwortlichen und wir und unsere Mitglieder fordern auf dieser Grundlage die Zusammenarbeit mit den Partnern in der Pflege auch ein. Ohne Sie können wir die im Landespflegegesetz formulierten Ziele einer regional gegliederten, ortsnahen, aufeinander abgestimmten Versorgung in der Pflege und die Einbeziehung von Hilfen im Vor- und Umfeld von Pflege und eine pflegevermeidende Struktur nicht erreichen.

III. Kommunale Altenhilfe

Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz hat der Deutsche Bundestag neue Verpflichtungen der örtlichen Träger der Sozialhilfe, in Brandenburg also der kreisfreien Städte und Landkreise formuliert. Bundestag und Bundesregierung berufen sich in den Begründung zur Änderung von Vorschriften im SGB XII auf den Siebten Altenbericht. Sowohl in der Gesetzesbegründung zum PSG III als auch in dem Bericht der Bundesregierung zu dem Siebten Bericht zur Lage der älteren Generation, heißt es, es seien Empfehlungen der Altenberichtskommission aufgegriffen worden.

Die Altenhilfe nach SGB XII zählt nicht zur Hilfe zur Pflege, sondern fällt in den Bereich der Hilfen in anderen Lebenslagen. Grundsätzlich stellt sie eine Hilfe im Einzelfall dar und ist von der örtlichen Altenpolitik der kreisangehörigen Städte, Gemeinden sowie der Ämter zu trennen.

Mit dem PSG III hat der Bundesgesetzgeber Gedanken aus dem Siebten Altenbericht aufgegriffen, indem er die Zielrichtung der Altenhilfe weiterentwickelt hat. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu milden und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.

Neu ist auch, dass Altenhilfe Beratung und Unterstützung im Vor- und Umfeld von Pflege gibt, insbesondere in allen Fragen des Angebots an Wohnformen bei Unterstützungs-, Betreuungs- oder Pflegebedarf sowie an Diensten, die Betreuung und Pflege leisten. Bislang richtete sich die Beratung eher auf die Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.

Außerdem hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Leistungen der Altenhilfe mit den übrigen Leistungen der Sozialhilfe, aber auch den Leistungen der örtlichen Altenhilfe und der kommunalen Infrastruktur zur Vermeidung und zur Verringerung von Pflegebedürftigkeit und zur Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe zu verzahnen ist (§ 71 Abs. 5 SGB XII).

Damit enthält das SGB XII für die örtlichen Träger der Sozialhilfe das Gebot, sich mit anderen Behörden, Sozialversicherungsträgern, Einrichtungen und Diensten und deren Leistungen und Angeboten zu vernetzen und die eigenen Leistungen einzubringen und darauf abzustimmen.

Leider wird in Bezug auf die Pflegekassen oder die Anbieter in der Pflege ein Pflicht, mit den Sozialhilfeträgern zusammenzuarbeiten und die zu erbringenden Leistungen mit anderen Leistungen zu verzahnen, durch den Bundesgesetzgeber nicht so deutlich und klar formuliert.
Die Kommunen sind aber darauf angewiesen, dass sich alle Partner in der Pflege regional und lokal einbringen und sich miteinander vernetzen, soll das Leitbild des Siebten Altenberichts „Zugehörigkeit und Teilhabe“ zu schaffen, erreicht werden.

Fazit:

Städte und Gemeinden in Brandenburg sind bereit, die örtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und auf eine Politik mit und für ältere Menschen hinzuwirken sowie sich im Rahmen ihrer Gestaltungsaufgabe den vielen Themenfeldern zu widmen. Allerdings werden sie nicht alle berechtigten oder unberechtigten Hoffnungen und Erwartungen erfüllen können und wollen. Hierbei kommt es vielmehr auf den kommunalpolitischen Willen an sowie auf die jeweilige Finanzlage der Kommune.

„Sorge und Mitverantwortung“ in den Kommunen kann nur gelingen, wenn sich Viele einbringen und insbesondere diejenigen, die Verantwortung in der Pflege tragen, sich als Partner der Kommunen auch zur Verfügung stellen.

Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin

Az: 407-04

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