Mitteilungen 12/2011, Seite 377, Nr. 219
Gemeinsame Erklärung zur Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringen Einkommen unterzeichnet
Das Land Brandenburg und die Kommunen wollen die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sinnvoll für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen einsetzen, damit die betroffenen Kinder möglichst alle Leistungen der Bildung und Teilhabe erhalten. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten am 7. Dezember 2011 in Potsdam Bildungsministerin Martina Münch, Sozialminister Günter Baaske, Karl-Heinz Schröter, Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg und Landrat des Landkreises Oberhavel, und Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. Acht Monate nach dem Start des Bildungs- und Teilhabepaketes hat in Brandenburg bereits ein großer Teil der Eltern für die insgesamt rund 82.500 berechtigten Kinder und Jugendlichen Anträge auf Leistungen gestellt. Seit April 2011 können bedürftige Familien Zuschüsse für Schulmaterial, Mittagessen in Schule, Hort und Kita, Nachhilfe und Freizeitaktivitäten in Sport und Musik beantragen. Auch für Schulsozialarbeit können die Kommunen die Mittel des Bundes einsetzen.
Der Bund stellt den Kommunen für die Umsetzung des Bildungspaketes bis Ende 2013 bundesweit insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon können jährlich bis zu 50 Millionen Euro in Brandenburg ausgegeben werden. Eine rechtliche Verpflichtung, einen Teil dieser Mittel für Schulsozialarbeit einzusetzen, gibt es nicht. Land und Kommunen halten Maßnahmen der Schulsozialarbeit aber ebenfalls für geeignet, um die Ziele des Bildungs- und Teilhabepaketes zu erreichen.
Münch: "Wir wollen, dass alle Kinder, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, diese Leistungen auch in Anspruch nehmen. Hier können Schulen helfen, indem sie die Eltern auf die Unterstützung für Mittagessen, Klassenfahrten und Schulausflüge sowie Lernförderung aufmerksam machen. Das vom Bund zur Verfügung gestellte Geld soll bei den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen auch tatsächlich ankommen."
Baaske: "Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, Kinder zu unterstützen. Kein Kind darf zurückgelassen werden. Trotz der äußerst kurzen Vorbereitungszeit haben die märkischen Kommunen das Bildungs- und Teilhabepaket in der Praxis bisher gut umgesetzt. Wichtig ist, dass die Leistungen bei möglichst vielen Kindern und Jugendlichen ankommen. Wir rufen alle Eltern auf, sich zu informieren und die Angebote zu nutzen."
Schröter: "Die Landkreise engagieren sich dafür, dass die Leistungen für Bildung und Teilhabe trotz der bürokratischen Hürden schnell und unkompliziert die Familien erreichen. Notwendig ist es jedoch, dass der Bundesgesetzgeber alsbald deutliche Erleichterungen sowohl beim Antragsverfahren als auch bei den Modalitäten für die Leistungsgewährung eröffnet. Die Schulsozialarbeit ist für die Landkreise seit langem ein sozialpolitisch besonders wichtiges Thema. Hierfür wenden sie bereits erhebliche kommunale Mittel auf. Allerdings benötigen sie dabei auch weiterhin die Unterstützung des Landes."
Böttcher: "Die verschiedenen Leistungen werden immer mehr beantragt und abgefordert. Mittlerweile sind für über 44 Prozent der Kinder, die leistungsberechtigt wären, Anträge gestellt worden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Hundertprozentmarke ohnehin nicht erreicht werden kann, weil es auch Kinder gibt, die wegen ihres Alters noch gar nicht im Kindergarten oder in der Schule sind, oder die keinen Bedarf haben, weil die Wohnortgemeinde, der Kitaträger oder der Träger der Schülerbeförderung bereits etwaige Ausgaben trägt. Schulsozialarbeit oder Projekte für den Übergang von der Schule in den Beruf können helfen, zu integrieren und zu motivieren."
In der Gemeinsamen Erklärung heißt es: "Um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen für Bildung und Teilhabe bestmöglich nutzen und sich dadurch die schulischen und außerschulischen Angebote zur Bildung und Teilhabe erschließen können, bedarf es einer adäquaten Vermittlung des Zugangs zu den Leistungen. Land und Kommunen sehen es als ihre gemeinsame Verpflichtung, Kinder und Jugendliche hierbei zu unterstützen."
Der Bund stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg bis 2013 aus dem Bildungspaket unter anderem 15 Millionen Euro zur Verfügung, die neben der Finanzierung des Mittagessens in Schulen und Kindertagesstätten auch für Schulsozialarbeit verwendet werden können. Dazu heißt es in der Erklärung: "Land und Kommunen sind sich darin einig, dass diese Mittel […] von den Kommunen dazu eingesetzt werden sollen, weitestgehend das Ziel zu erreichen, allen leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Angeboten an Bildung und außerschulische Teilhabe zu erschließen."
Das Paket gilt in Brandenburg für etwa 68.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren aus Familien mit Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld-Bezug (Sozialgesetzbuch II) sowie für circa 14.500 aus Familien mit Bezug von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe (Bundeskindergeldgesetz und Sozialgesetzbuch XII). Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket trat am 29. März 2011 in Kraft. Von einem Tag auf den nächsten waren ohne jegliche Vorbereitungszeit die Landkreise und kreisfreien Städte für die neue Aufgabe zuständig. Eingehende Anträge mussten rückwirkend zum 1. Januar 2011 bewilligt werden. Festzuhalten ist, dass die Leistungen der Bildung und Teilhabe nur deshalb erbracht werden können, weil die Kommunen in Brandenburg ordentlich ihre Arbeit erledigen. Es ist einzig und allein den Kommunen zu verdanken, wenn überhaupt etwas funktioniert. Denn es handelt sich um ein handwerklich schlechtes Gesetz, das in aller Eile und ohne, dass die Hinweise von Kommunen wirklich aufgenommen wurden, erarbeitet und verabschiedet wurde. Die Kritik richtet sich nicht gegen das Sachleistungs- und Gutscheinsystem, sondern gegen die bürokratischen Hürden.
Im Zeitalter des e-Governments ist es nicht mehr zu verstehen, wenn Anträge mit der Hand geschrieben werden oder Formulare händisch entworfen werden müssen. Die notwendige EDV war bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht vorhanden und sie ist zum Teil bis heute nicht vorhanden beziehungsweise sie soll erst im August 2012 vorhanden sein.
Wenn in den Kommunen die Umsetzung des Gesetzes gelingt, ist dies zum großen Teil dem Engagement der Menschen vor Ort zu verdanken, das heißt Trägervertretern, Kita-Trägern etc. pp. Auf kommunaler Ebene bemühen sich alle Gruppen, zu informieren und erhaltene Informationen weiterzutragen. Die betroffenen Eltern lesen regelmäßig keine Zeitung, hören allenfalls etwas, stellen dann aber keinen Antrag. An diese Eltern müssen Informationen und Unterstützung herangetragen werden. Hier sind die engagierten Menschen vor Ort sehr hilfreich.
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind Leistungen der Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche im SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz eingeführt worden. Träger der Leistungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Bund beteiligt sich an den Ausgaben der Kommunen über eine Erhöhung seiner Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft. Im Vermittlungsausschuss ist man sich am 21. Februar 2011 über die verschiedenen Kostenpositionen dieser Bundesbeteiligung einig geworden. Für die Leistungen der Bildung und Teilhabe wurde die Bundesbeteiligung um 5,4 % angehoben. Unter der Rubrik "Sonstiges" wurde die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um weitere 5,9 % erhöht. Eine Position aus "Sonstiges" sind 400 Mio. Euro bundesweit befristet bis 2013. Hier heißt es "Hortkinder/Schulsozialarbeiter". Das heißt, aus diesem Betrag wird das Mittagessen für Kinder, die in Horten zu Mittag essen, was in Brandenburg nicht selten ist, durch die Jobcenter oder die kreisfreien Städte und Landkreise finanziert.
Soweit es in der "Erläuterung zur Anhebung der Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft im Bereich des SGB II in § 46 SGB II" vom 21. Februar 2011 "Schulsozialarbeiter" heißt, ist darauf hinzuweisen, dass es keine gesetzliche Verpflichtung von Kommunen gibt, Schulsozialarbeiter zu beschäftigen. Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände im Bundesgebiet zählen Schulsozialarbeiter zu den Aufgaben der Bildungsministerien der Länder. In Brandenburg ist es jedoch so, dass sich bereits vor Jahren das MBJS und Kommunen auf die Lesart verständigt haben, es handele sich bei Schulsozialarbeit um eine Leistung aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Aber auch insoweit wäre die Beschäftigung von Schulsozialarbeitern eine freiwillige Leistung der Kommunen.
Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der zum Teil schwierigen finanziellen Lage in Landkreisen und kreisfreien Städten ist es nicht Sache des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg von diesen zu fordern, einen Teil der Mittel speziell unter dem Stichwort "Schulsozialarbeit" einzusetzen. Vielmehr ist es Sache der kommunalen Entscheidungsträger vor Ort, die Verwendungszwecke festzulegen.
"Gemeinsame Erklärung
der Landesregierung Brandenburg
vertreten
durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
sowie
durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
und
der kommunalen Leistungsträger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
vertreten
durch den Landkreistag Brandenburg
sowie
durch den Städte- und Gemeindebund Brandenburg
zur Förderung der Bildung und Teilhabe von
Kindern und Jugendlichen aus Familien
mit geringen Einkommen
Das Land und die kommunalen Leistungsträger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind sich ihrer Verpflichtung aus Artikel 29 der Verfassung des Landes Brandenburg, der jedem das Recht auf Bildung unabhängig von seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage und seiner politischen Überzeugung gewährleistet, bewusst.
Eine besondere Verantwortung besteht hierbei in Bezug auf die Kinder und Jugendlichen aus Familien, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen. Um auch diesen Kindern ungeachtet ihrer sozialen Situation eine begabungsentsprechende Ausbildung und bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen, stellen Land und Kommunen vielfältige Angebote zur schulischen und vorschulischen Erziehung zur Verfügung. Die außerschulische Bildung und Teilhabe wird durch eine Vielzahl von Angeboten der Kommunen und der freien Träger unterstützt. Soweit bisher aus finanziellen Gründen die Inanspruchnahme dieser Angebote Einschränkungen unterlegen hat, wird die Situation durch die Gewährleistung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach §§ 28 SGB II, 34 SGB XII und 6b BKGG verbessert.
Um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen für Bildung und Teilhabe bestmöglich nutzen und sich dadurch die schulischen und außerschulischen Angebote zur Bildung und Teilhabe erschließen können, bedarf es einer adäquaten Vermittlung des Zugangs zu den Leistungen. Land und Kommunen sehen es als ihre gemeinsame Verpflichtung, Kinder und Jugendliche hierbei zu unterstützen. Als besondere Chance sehen sie hierbei, dass von Seiten des Bundes bis zum Jahr 2013 in Brandenburg jährlich ein Betrag von rund 15 Mio. Euro bereitgestellt wird, der außer zur Finanzierung des Mittagessens von Schülerinnen und Schülern in Horten Zwecken dienen soll, die im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch mit “Schulsozialarbeit“ beschrieben worden sind. Land und Kommunen sind sich darin einig, dass diese Mittel, die dem Land Brandenburg zugewiesen werden, an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeleitet werden sollen. Sie sind sich ferner darin einig, dass diese bis zum Jahr 2013 bereitstehenden Mittel von den Kommunen dazu eingesetzt werden sollen, weitestgehend das Ziel zu erreichen, allen leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Angeboten an Bildung und außerschulischer Teilhabe zu erschließen.
Als besonders geeignet, dieses Ziel zu erreichen, sehen sie folgende Wege an:
- Maßnahmen der Schulsozialarbeit, die an die Fähigkeiten und individuellen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen anknüpfen sowie Zugänge zu außerschulischen Bildungs- und Teilhabeangeboten ermöglichen. Die Bildungs- und Teilhabeangebote sollen individuell mit den jungen Menschen sowie ihren Lehrerinnen und Lehrern und Eltern zielgenau bestimmt werden.
- Maßnahmen zur Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen bei der Überwindung individueller Hindernisse (unter anderem Sprachschwierigkeiten, unzureichende schulische Qualifikation), die der beruflichen Integration im Wege stehen.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotsstruktur
- für Schülerinnen und Schüler im Bereich Versorgung mit Mittagessen,
- für Kinder und Jugendliche im Bereich außerschulischer Bildung und Teilhabe.
Potsdam, den 7. Dezember 2011
Karl-Heinz Schröter
Landkreistag Brandenburg
Karl-Ludwig Böttcher
Städte- und Gemeindebund Brandenburg
Günter Baaske
Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Dr. Martina Münch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport"
Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin
Az: 407-14