Mitteilungen 12/2011, Seite 391, Nr. 222
Städte, Gemeinden und Ämter bereiten sich auf die Umsetzung des Brandenburgischen Vergabegesetzes vor - mehr als 370 Teilnehmer bei drei zentralen Schulungsveranstaltungen
Das Brandenburgische Vergabegesetz wird am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Unternehmer, die sich um öffentliche Aufträge der Kommunen bewerben, grundsätzlich verpflichten, jedenfalls eine Lohnuntergrenze von 8 Euro einzuhalten. Eine weitere Verpflichtung der Unternehmen besteht darin, den öffentlichen Auftraggebern vertraglich weitgehende Kontrollmöglichkeiten einzuräumen. Unternehmen müssen sich verpflichten, Einblick in Lohnunterlagen zu gewähren, die Befragung von Beschäftigten und das Betreten ihrer Geschäftsräume zu Kontrollzwecken zu ermöglichen. Beim Kommunalen Vergaberechtsforum Brandenburg 2011 appellierte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Werner Große, an die Unternehmen, an der Umsetzung des Vergabegesetzes konstruktiv mitzuwirken.
Mehr als 250 Mitarbeiter der Kommunen hatten bereits an zwei vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg in Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und den Mitgliedsstädten Frankfurt (Oder) und Falkenberg (Elster) organisierten speziellen Schulungsveranstaltungen zum Brandenburgischen Vergabegesetz teilgenommen. In Frankfurt (Oder) wurden die Teilnehmer von Markus Derling, Beigeordneter der Stadt Frankfurt (Oder) und in Falkenberg (Elster) von Bürgermeister Herold Quick begrüßt. Das Vergabegesetz stellte auch einen Schwerpunkt des in Kooperation mit der Stadt Werder (Havel) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund zum dritten Mal durchgeführten Kommunalen Vergaberechtsforums Brandenburg 2011 dar. Die Veranstaltungen wurden vom Verfasser geleitet.
Regierungsdirektor Roland Acker, Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, erläuterte auf allen drei Veranstaltung Einzelheiten des Gesetzes und der Umsetzung in der Vergabepraxis. Das Ministerium hat bereits Anwendungshinweise auf der Internetseite www.vergabe.brandenburg.de veröffentlicht.
Jens Graf, Referatsleiter
Az: 601-00