Kommunale Verfassungsbeschwerde der kreisfreien Städte gegen das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes erfolgreich
Die Finanzierung der besseren Personalausstattung in den Kindertagesstätten in Brandenburg verstößt seit dem Jahr 2010 gegen die Verfassung des Landes Brandenburg. Die Regelung über die Personalkostenzuschüsse, die die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten, wurde vom Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in einem Urteil vom 30. April 2013 für verfassungswidrig erklärt.
Das Gericht gab damit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam gegen eine Regelung im Kindertagesstättengesetz statt. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte die kommunale Verfassungsbeschwerde unterstützt (siehe "Mitteilungen", Ausgabe 10/11-2011).
Der Gesetzgeber muss nun spätestens mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2014 eine den Anforderungen der Landesverfassung gerecht werdende Kostenausgleichsregelung treffen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg wird zeitnah entsprechende Verhandlungen mit der Landesregierung führen.
Urteil des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg vom 30. April 2013
Pressemitteilung des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg vom 30. April 2013
Am 30. September 2011 hatten die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und die Landeshauptstadt Potsdam eine kommunale Verfassungsbeschwerde gegen das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes beim Landesverfassungsgericht Brandenburg erhoben.
Das Anliegen ist durch Vertreter der kreisfreien Städte, insbesondere Frau Oberbürgermeisterin Dr. Tiemann (Brandenburg an der Havel), Frau Sozialbeigeordnete Elona Müller-Preinesberger (Landeshauptstadt Potsdam), Herrn Sozialdezernenten Berndt Weiße (Cottbus) sowie Herrn Rechtsamtsleiter Eyke Beckmann (Frankfurt (Oder)), sowie Herrn Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher in einem Pressegespräch am 21. November 2011 erläutert worden.
Im Kern wandten sich die Städte gegen die erhebliche Unterfinanzierung der Verbesserung des Personalschlüssels in den Kindertageseinrichtungen, die mangelnde Berücksichtigung der regionalen Betreuungsquoten bei der Verteilung der (zusätzlichen) Landesmittel sowie das mangelnde Engagement des Landes bezüglich der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes / Rechtsanspruches für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr ab 2013.
Weitere Einzelheiten können dem Beitrag aus der Verbandszeitschrift "Mitteilungen", Ausgabe 10/11-2011, entnommen werden.