MITTEILUNGEN 08/2007, Seite 274, Nr. 177

Neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet


Die Bundesregierung hat nach einer Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 27. Juni 2007 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet und dabei den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt. Für das Inkrafttreten bedarf es noch der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die Verordnung tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft (voraussichtlich im Herbst 2007).

In der künftigen Energieeinsparverordnung soll auf Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bezug genommen werden, die Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energieausweisen vorsehen.
Die entsprechenden Bekanntmachungen - zunächst für Wohngebäude - finden sich bereits auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung - BBR - und sind über folgenden Link aufrufbar:
http://www.bbr.bund.de/cln_007/nn_22276/DE/ForschenBeraten/Bauwesen/EnergieKlima/EnergieGebaeude/novellierungEnEV.html

Sie sollen auch im Bundesanzeiger publiziert werden. Die Bekanntmachungen können nach der Mitteilung des Bundesministeriums jetzt schon - also auch vor dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung - im Zusammenhang mit der Übergangsvorschrift des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 der Energieeinsparverordnung in der Fassung des Beschlusses der Bundesregierung vom 25. April 2007 genutzt werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Internetseite des BMVBS verwiesen:
http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.998695/Artikel/dokument.htm

Az: 612-03