Stellungnahme des StGB zur Städtebauförderung vom 29. Oktober 2003
Zu den Ergebnissen der Konferenz der Bauminister der ostdeutschen Länder in Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Einladung des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg haben sich am 29. Oktober 2003 die Bauminister der ostdeutschen Länder in Potsdam getroffen und sich u.a. mit Fragen der Städtebauförderung und des Stadtumbaus befasst. Die dabei von den Ostbauministern erhobene Forderung nach einer Verstetigung der Städtebauförderung und ihre Ablehnung einer Aufstockung der Städtebauförderung-West zu Lasten der ostdeutschen Länder hat der Städte- und Gemeindebund Brandenburg in einer ersten Stellungnahme begrüßt. Die Minister haben mit diesen Verabredungen frühere Positionen korrigiert und Initiativen der Kommunen des Landes Brandenburg aufgegriffen. Bekanntlich war noch vor kurzen eine Rückführung der Städtebauförderungsmittel angekündigt worden. Der Städte- und Gemeindebund begrüßt ferner die Forderungen nach einer vollständigen Entlastung von Altschulden bei abgerissenen Wohnungen und einer Umorientierung der Eigentumsförderung vom Wohnungsneubau in die vorhandenen Bestände.
Nachfolgend geben wir Auszüge der Mitteilung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 29. Oktober 2003 über die Ergebnisse des Treffens zur Kenntnis:
„Die Ergebnisse des Treffens im Einzelnen:
Altschuldenhilfe
Die Altschuldenhilfe ist als gesamtstaatliche Aufgabe durch den Bund zu leisten. Die Minister begrüßen deshalb die im Beschluss des Bundestagsausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 22.10.2003 zum Ausdruck gebrachte Absicht, die Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen aufzustocken als Schritt in die richtige Richtung. Bereits im Oktober 2001 hatten die Ost-Ministerpräsidenten gefordert, dass der Bund eine Altschuldenentlastung für alle abgerissenen Wohnungen vornimmt. Die Minister erwarten, dass auch der Haushaltsausschuss des Bundestages insoweit dieses Ergebnis mitträgt und die Regelungen im Bundeshaushalt beschlossen werden. Nur mit der weiteren Altschuldenentlastung können sich die ostdeutschen Wohnungsunternehmen weiterhin am Stadtumbau beteiligen und damit den Fortgang des Stadtumbaus sichern.
Eigenheimzulage
Die Ostbauminister begrüßen strukturelle Veränderungen bei der Eigenheimzulage, die die Mittel stärker in bestehende Wohnquartiere lenken sollen. Die bisher bestehende bevorzugte Förderung des Wohnungsneubaus auf der grünen Wiese durch die Eigenheimzulage soll zu Gunsten des Stadtumbaus in Ostdeutschland aufgegeben werden und verstärkt in den Gebäudebestand fließen.
Städtebauförderung
Die Ostbauminister erwarten vom Bund auch in den kommenden Programmjahren eine Verstetigung der Städtebauförderung, um den noch immer bestehenden Rückstand bei der Stadtentwicklung in Ostdeutschland aufholen zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Leerstandsproblematik ist die Städtebauförderung zum Gelingen des Stadtumbauprogramms notwendig. Die Ostbauminister erkennen an, dass in Westdeutschland ebenfalls ein erhöhter Bedarf an Städtebauförderung besteht. Eine Aufstockung der Städtebauförderung-West darf aber nicht zu Lasten der ostdeutschen Länder gehen.
EU-Förderung nach 2006
Die Ostbauminister fordern, dass auch in der EU-Förderperiode nach 2006 Mittel nach Ostdeutschland fließen müssen, um die Stadtentwicklung und den Stadtumbau weiter fördern zu können. Hintergrund sind derzeit auf EU-Ebene laufende Gespräche zur Gestaltung der Strukturpolitik nach 2006. Gleichzeitig fordern die Ostbauminister von der EU, einen flexibleren Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel zu ermöglichen und eine zügige Verfahrensabwicklung sicher zu stellen.
Wohngeld
Die Ostbauminister fordern, bei der Reform der Sozialsysteme die von den Baupolitikern von Bund und Ländern geforderten Vereinfachungen für die Länder beim Wohngeldgesetz vorzusehen. Bisher gehen 30-70 Prozent der Wohngeldzahlungen als Erstattungsleistungen an andere Behörden. Hier sehen die Ostbauminister erhebliches Potenzial für Vereinfachungen durch klarere Zuständigkeiten.
Reform der Gemeindefinanzierung
Die Ostbauminister fordern die Bundesregierung auf, im Rahmen der Gemeindefinanzreform die Interessen der Wohnungswirtschaft hinsichtlich
• der Regelung zur erweiterten Kürzung und
• der Auswirkungen der Gesellschafterfremdfinanzierung
angemessen zu berücksichtigen.
Entwurf des Investitionszulagengesetzes
Die Bauminister der neuen Länder nehmen bedauernd davon Kenntnis, dass der Gesetzentwurf nach der Empfehlung des federführenden Finanzausschusses des Bundesrates zunächst nur auf Investitionszulagen für betriebliche Investitionen konzentriert wird. Die Bauminister sehen weiter die Notwendigkeit, die Investitionszulagen für Modernisierungen an Mietwohngebäuden über das Jahr 2004 hinaus zu verlängern. Sie erwarten, dass die vom BMVBW in Auftrag gegebene Wirkungsanalyse so zügig erstellt und ausgewertet wird, dass rechtzeitig vor Auslaufen der Investitionszulagen für Mietwohngebäude über die Anschlussförderung beschlossen werden kann.“
Den vollständigen Text finden Sie im Internetangebot des Ministeriums.
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erwartet von der Landesregierung, weiterhin die Kofinanzierung der vom Bund angebotenen Mittel sicherzustellen und aktiv für die Beibehaltung der Förderung auf bisherigem Niveau einzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Böttcher
Az: 600-00