Positionspapier des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 15. März 2012
In den zurückliegenden Jahren haben sich die verschiedenen Fachausschüsse sowie das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg verschiedentlich mit Fragen der Barrierefreiheit, mit Fragen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmepaket der Landesregierung, unterschiedlichen Entwürfen des Gesetzes zur Änderung des brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes sowie mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention befasst. Hierüber haben wir regelmäßig in unseren mitteilungen berichtet.
Zuletzt hat sich der Landesausschuss des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in einer Klausurtagung am 15. und 16. März 2012 in Templin mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Behindertengleichstellungsgesetz auseinandergesetzt und in Arbeitsgruppen vertiefend zu einzelnen Fragestellungen diskutiert. Der Verlauf der Klausurtagung sowie die einzelnen Diskussionsbeiträge sind in unseren mitteilungen 07/2012 abgedruckt.
Die Diskussionen im Landesausschuss des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sind in ein Positionspapier zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gemündet. Dieses Positionspapier stellt eine Standortbestimmung für die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg dar; in dem Positionspapier haben die vielfachen Beratungen und Aussprachen in den verschiedenen Fachausschüssen und im Präsidium des Verbandes ein Ergebnis erreicht, das die Städte, Gemeinden und Ämter in ihrer Arbeit unterstützen soll.
In allen Diskussionen war es uns und unseren Mitgliedern wichtig darzustellen, dass die Städte- und Gemeinden in Brandenburg sich seit jeher dafür engagieren, dass Menschen mit Behinderungen ebenso wie Menschen ohne Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Die enormen Anstrengungen, die Städte, Gemeinden und Ämter in den zurückliegenden Jahren unternommen haben, um Barrierefreiheit herzustellen oder Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, sind herauszustellen und anerkennend zu würdigen.
Angesichts der Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Haushalte und angesichts der vielfachen Anforderungen der unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen an die Infrastruktur und die Leistungen von Städten und Gemeinden gilt, dass weiterführende oder fortsetzende Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in jedem Falle nur schrittweise in Angriff genommen werden können, weshalb durch die Städte und Gemeinden jeweils eigene Prioritäten zu setzen sind.