Stellungnahme des StGB Brandenburg vom 24. November 2006
Orientierungshilfe „Datenschutz bei Dokumentenmanagementsystemen“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder veröffentlichte Orientierungshilfe „Datenschutz bei Dokumentenmanagementsystemen“ stellt die datenschutzrechtlichen und - technischen Anforderungen, die zu beachtenden Sicherheitsaspekte und Architektur von Dokumentenmanagementsystemen (DMS) als Basiskomponenten des eGovernment vor. Sie soll alle diejenigen erreichen, die in den Verwaltungen an zentraler Stelle als Verwaltungschefs, als Organisatoren, als Verfahrensentwickler, als IT-Verantwortliche, als interne Datenschutzbeauftragte oder als Personalvertretungen den Weg ins eGovernment vorbereiten oder schon umsetzen. Die Orientierungshilfe wendet sich auch an alle, die in den Verwaltungen mit eGovernment-Anwendungen aktuell oder künftig arbeiten sowie an die Bürgerinnen und Bürger wie auch an die Wirtschaftsunternehmen.
Die Orientierungshilfe will dazu beitragen, dass bei der Entwicklung und dem Einsatz eines DMS die Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit im Blick bleiben, und praktische Hinweise dafür geben, wie diese Anforderungen in datenschutzgerechte und datenschutzfreundliche Anwendungen umgesetzt werden können.
Die Orientierungshilfe liegt ausschließlich in elektronischer Form vor. Der Text ist im Internet unter der Adresse www.bfdi.bund.de unter Themen / technologischer Datenschutz / technologische Orientierungshilfen als Download verfügbar.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Böttcher
Az: 065-06