Unterschiedliche Positionen im politischen Raum
Positionen SPD
28.01.2016: Pressemitteilung - SPD-Fraktion stellt Weichen für Leitbild zur Strukturreform
27.01.2016: Positionspapier Verwaltungsstrukturreform
Positionen CDU
03.06.2016: Beschluss des Landesparteitages "Meine Heimat Brandenburg"
12.01.2016 CDU Zusammenfassung Strategiepapier "Verwaltung zukunftsfest und bürgernah gestalten"
12.01.2016 CDU Strategiepapier "Verwaltung zukunftsfest und bürgernah gestalten"
Positionen DIE LINKE
Position der Fraktion im Landtag Brandenburg: Kommunalpolitik - Starke Kommunen
21.06.2016, Pressemitteilung: Linke beschließt Änderungen zum Leitbildentwurf
18.06.2016 moz-online: "Dann wäre die Koalition am Ende"
Positionen Bündnis 90/Die Grünen
Positionen der Fraktion im Landtag Brandenburg
16.06.2016 Pressemitteilung: Leitbild ohne Amtsgemeindemodell für uns nicht zustimmungsfähig
17.07.2015 Verwaltungsstrukturreform: Leitbildentwurf der Landesregierung
09.05.2015 Brandenburgs Herausforderungen anpacken!
Positionen FDP
19.03.2016: Beschluss des ordentlichen Landesparteitages zur Kommunalreform
Positionen BVB/Freie Wähler Gruppe
06.01.2016 Gebt Zwangsfusionen auf
In ihrem Koalitionsvertrag für die 5. Wahlperiode 2014-2019 haben SPD und DIE LINKE eine umfassende Verwaltungsstrukturreform vereinbart. Unter 5.1 wird im Koalitionsvertrag u.a. ausgeführt:
„(…) Eine umfassende Verwaltungsstrukturreform ist nötig, um eine leistungsfähige Selbstverwaltung auch in Orten mit Bevölkerungsrückgang aufrechtzuerhalten. Leistungen der Verwaltungen sollen deshalb nicht nur am Behördensitz, sondern auch in Servicestellen, über mobile Angebote und verstärkt über elektronische Dienste angeboten werden.
Die Empfehlungen der Enquete-Kommission 5/2 „Kommunal- und Landesverwaltung – bürgernah, effektiv und zukunftsfest – Brandenburg 2020“ bilden eine gute Grundlage für eine Verwaltungs- und Funktionalreform.
Die Kreisebene wollen wir durch eine Kreisgebietsreform und die Einkreisung von kreisfreien Städten stärken.
Wir halten grundsätzlich maximal zehn Kreisverwaltungen für ausreichend, auf die derzeit vom Land wahrgenommene Aufgaben übertragen werden. Wir werden dabei einen vollen finanziellen Ausgleich vornehmen und gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, ob es zur dauerhaften Gewährleistung des Kostenausgleichsprinzips (Art. 97 Abs. 3) eines gesonderten „Konnexitätsgesetzes“ bedarf.
Vor den zu treffenden Entscheidungen werden wir ein Leitbild entwickeln, das neben den regionalen Besonderheiten in unserem Land die Beachtung der Wahrung und Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung und die demokratische Teilhabe einbezieht.
Die zukünftigen kreisangehörigen Städte sollen als Oberzentren gestärkt werden. Dies geschieht ggf. durch eine Teilentschuldung, durch die Entlastung von bestimmten Aufgaben und durch eine stärkere finanzielle Unterstützung ihrer Aufgaben aus Landes- und Finanzausgleichsmitteln. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, auch künftig diejenigen kreislichen Verwaltungsaufgaben in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen, die bürgernah erbracht werden sollen und prägend für das urbane Leben sind.
Die kommunalaufsichtliche Anbindung der zukünftigen kreisangehörigen Städte wird geprüft.
Aus den Landesbehörden werden weitere Aufgaben auf die Kommunen übertragen, um sie bürgernäher und wirtschaftlicher erfüllen zu können. Der Aufgabenkatalog der Enquete-Kommission bildet dafür die Grundlage.
Es wird keine erneute landesweite Gemeindegebietsreform geben. Ziel ist aber die Schaffung einer starken kommunalen Verwaltung für in der Regel 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Koalition wird deshalb freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Ämtern fördern und hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern. In diesem Zusammenhang wird die Koalition das Modell des zur Amtsgemeinde weiterentwickelten Amtes in die Kommunalverfassung aufnehmen. Sie wird zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sich Gemeinden und Ämter für ihre Verwaltungsaufgaben eines leistungsfähigeren Amtes bedienen oder sie von einer anderen Gemeindeverwaltung dauerhaft erfüllen lassen können. Die Koalition setzt auf einen breiten Dialog zur Bewältigung der Herausforderungen durch eine Weiterentwicklung kommunaler Strukturen.
Durch eine Fortentwicklung der Kommunalverfassung wird die Koalition sicherstellen, dass in den Gemeinden die bürgerschaftliche Mitwirkung gestärkt und die Identität der gewachsenen Gemeindeteile erhalten bleibt. Ortsteile sollen deshalb künftig mehr Freiräume bei der eigenverantwortlichen Entscheidung über ihre Angelegenheiten erhalten können. In Ortsteilen mit mehr als 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollen künftig auch hauptamtliche Ortsvorsteher („Ortsbürgermeister“) wirken können.
Die Kommunalverfassung wird evaluiert. Wir wollen die bürgerschaftliche Beteiligung verbessern.
(…)“