Stellungnahme des StGB zur Konversion vom 09. Oktober 2003

Begleitung der von der Strukturreform der Bundeswehr betroffenen Standortgemeinden durch den Städte- und Gemeindebund Beitrag zur Veranstaltung "Gestern Garnison – heute Konversion, eine strukturpolitische Herausforderung – nicht nur für brandenburgische Kommunen" am 9. Oktober 2003 in der Fontanestadt Neuruppin


Jens Graf Städte- und Gemeindebund Brandenburg

1. Neue Brisanz durch „Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr“ vom 1. Oktober 2003


Die Debatte um Schließung von Bundeswehrstandorten hat in den letzten Tagen neue Brisanz gewonnen. Am 1. Oktober 2003 erließ der Bundesminister der Verteidigung die Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr. Damit wird die Reform der Bundeswehr fortgeführt. Nach Medienberichten sind rund 130 der jetzt noch 530 Standorte gefährdet .

In den verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) vom Mai 2003 war die Aufgabe der Bundeswehr neu definiert worden. Für sie werden danach künftig Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung im Mittelpunkt stehen. Die herkömmliche Landesverteidigung wird – davon gehen die VPR aus - nicht mehr vorrangig die Strukturen und Fähigkeiten der Bundeswehr bestimmen. Eine Gefährdung deutschen Territoriums durch einen Angriff mit konventionellen Streitkräften sei derzeit und auf absehbare Zeit nicht mehr geben.

Die Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr sieht nunmehr vor, den Personalumfang der Bundeswehr bis zum Jahr 2010 auf 250.000 militärisches Personal und 75.000 ziviles Personal zu verringern . Die Reduzierung des Personalbestandes setzt sich damit weiter fort. Waren im Jahre 1990 noch insgesamt rund 330.000 Zivilpersonen bei der Bundeswehr beschäftigt, sind es im August 2003 noch etwa 127.000. Davon wird jede dritte Stelle künftig wegfallen. Weniger drastisch, gleichwohl spürbar, sind auch die Rückführungen der Soldatenstellen zu bezeichnen. Auch hier wird nochmals ein Abbau von heute rund 280.000 Soldaten um mehr als 10 % angekündigt. 1990 verfügten die Streitkräfte noch über mehr als 500.000 Soldaten .

Naturgemäß kann dies nicht ohne Auswirkungen auf die Zahl der Standorte der Bundeswehr bleiben.

Die neue Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr berücksichtigt nicht mehr strukturpolitische Aspekte. Sie unterscheidet sich damit von früheren Papieren des Bundesverteidigungsministeriums. Im bereits sehr umstrittenen Ressortkonzept Stationierung aus dem Jahre 2001 war es noch ein wichtiges Entscheidungskriterium, die Präsenz der Streitkräfte in der Fläche zu erhalten. Die flächendeckende Stationierung wurde als wesentliche Voraussetzung für die Nachwuchsgewinnung bezeichnet. Die Präsenz in der Fläche stelle darüber hinaus die räumliche Nähe von Truppe zu Lehr- und Ausbildungseinrichtungen sicher. Zwar wurde grundsätzlich militärischen Erfordernissen Vorrang vor strukturpolitischen Erwägungen eingeräumt. Gleichwohl wurde Rücksicht auf die Vorstellungen der Bundesländer, Landkreise und Kommunen genommen. Wirtschaftskraft und Arbeitsmarkt in den Regionen spielten eine wichtige Rolle. Dies hat sich nun völlig geändert.

Im Tagesbefehl vom 1. Oktober 2003 heißt es wörtlich:

           "Die Stationierung der Bundeswehr wird stärker als bislang nach militärischen und             betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtet."

Der Bundesminister der Verteidigung hat in seinen Erläuterungen der Eckpunkte seiner Weisung erklärt, das gültige Stationierungskonzept sei nicht mehr aufrechtzuerhalten. Es müsse ausschließlich nach militärischen und betriebswirtschaftlichen Kriterien geändert werden. Nur so werde eine den neuen Aufgaben entsprechende Infrastruktur gesichert.

Der Generalinspekteur wurde von ihm beauftragt, ein Stationierungskonzept vorzulegen, das „nur militärischen und wirtschaftlichen Grundsätzen folgt“.

Die Beweggründe des Ministers sind offensichtlich. Die Schließung von Garnisonen soll neue Finanzmittel freimachen, die mit der Reform eingesparten Finanzmittel dauerhaft im Verteidigungshaushalt bleiben und einen Beitrag zur Finanzierung von Investitionen leisten.

Welche Konsequenzen das neue Bundeswehrkonzept für die jeweiligen Städte und Gemeinden haben wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht prognostizieren. Der Bundesminister der Verteidigung hat erklärt , es sei offen, wie viele und welche Standorte geschlossen werden müssten. Das neue Stationierungskonzept soll Ende 2004 fertig sein.

2. Wie kann ein kommunaler Spitzenverband seine Mitgliedskörperschaften im Rahmen des Strukturwandels begleiten?


a) Die Städte und Gemeinden haben sich auf Bundes- und Länderebene in kommunalen Spitzenverbänden organisiert. Diese sind regelmäßig freiwillige Zusammenschlüsse. In Westdeutschland trifft man auf eine traditionelle Unterteilung: Zum einen die Städtetage oder Städtebünde mit dem Deutschen Städtetag auf Bundesebene, in denen sich alle 116 kreisfreien, aber auch weitere 119 größere kreisangehörige Städte unmittelbar zusammengeschlossen haben. Der Deutsche Städtetag vertritt mit seinen Mitgliedsverbänden insgesamt 5700 Städte mit insgesamt über 50 Mio. Einwohnern. Zum anderen bestehen in den Länden Städte- und Gemeindebünde, in denen sich im Wesentlichen kreisangehörige Städte und Gemeinden verbunden haben. Dem Deutschen Städte- und Gemeindebund gehören 16 Landesverbände an. Er vertritt durch seine Mitgliedsverbände rund 13.000 Städte und Gemeinden mit rund 43 Mio. Einwohnern. In den ostdeutschen Ländern wurde die Trennung zwischen Städtetagen und Gemeindebünden von Anfang an aufgegeben. Nach 1990 wurden in allen ostdeutschen Bundesländern so genannte Einheitsverbände gegründet. Es handelt sich dabei um den Städte- und Gemeindebund Mecklenburg-Vorpommern, den Sächsischen Städte- und Gemeindetag, den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, den Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie den Städte- und Gemeindebund Brandenburg. Diese vereinigen die kreisangehörige Städte und Gemeinden, kreisfreie Städte sowie auch Ämter bzw. Verwaltungsgemeinschaften ihrer Länder.

b) Einheitsverbände besitzen den Vorteil der Bündelung knapper Ressourcen wie auch eines einheitlichen Auftretens der Städte und Gemeinden gegenüber Landesregierung und Landtag. Andererseits müssen diese Verbände jedoch auch stärkere Konflikte innerhalb ihrer Mitgliedschaft austragen. Die ostdeutschen Landesverbände gehören sowohl dem Deutschen Städtetag als auch dem Deutschen Städte- und Gemeindebund als Mitglieder an.

c) Die Willensbildung in kommunalen Spitzenverbänden erfolgt regelmäßig über die Präsidien und Ausschüsse. Daneben bestehen Kreisverbände bzw. Kreisarbeitsgemeinschaften und weitere Arbeitsgremien.

d) Die kommunalen Spitzenverbände nehmen Einfluss auf die Gesetzgebung, nicht nur durch Stellungnahmen, sondern auch durch Gespräche und Öffentlichkeitsarbeit. Die Bedeutung der kommunalen Spitzenverbände folgt nicht nur aus ihrem Gewicht in der politischen Auseinandersetzung. Sie repräsentieren die dritte staatliche Ebene. Sie sind mithin keine Lobby- oder Interessenverbände sondern orientieren sich vielmehr am Wohl der Bürgerinnen und Bürger ihrer Mitglieder.

e) In einigen Ländern sind den kommunalen Spitzenverbänden durch die Landesverfassung oder die Geschäftsordnungen von Landtag oder Landesregierung spezielle Anhörungsrechte eingeräumt worden. Im Land Brandenburg ist dies Artikel 97 Abs. 4 Landesverfassung. Dieser lautet:

     (4) Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind in Gestalt ihrer kommunalen Spitzenverbände      rechtzeitig zu hören, bevor durch Gesetz oder Rechtsverordnung allgemeine Fragen geregelt werden,      die sie unmittelbar berühren.

Die Einhaltung der Beachtung wird vom Landesverfassungsgericht in Verfahren über kommunale Verfassungsbeschwerden geprüft.
Auch die Gemeindeordnung für das Land Brandenburg fordert von der Landesregierung Kooperation: § 7 Abs. 2 GO verpflichtet die Landesregierung die Verbindung zu den Vereinigungen der Kommunen zu wahren und bei der Vorbereitung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die unmittelbar die Belande der Gemeinden berühren, mit ihnen zusammenzuarbeiten.
Die verankerten Anhörungsrechte verschaffen die Möglichkeit, gemeindliche Belange in Rechtssetzungsverfahren einzubringen und gegenüber Landesregierung und Landtag zu vertreten.
An dieser Stelle ist etwa an die zunächst von der Ministerin der Finanzen im Land Brandenburg vorgesehene vorzeitige Auflösung des aus den ehemals von der Westgruppe der sowjetischen Truppen genutzten Liegenschaften (WGT-Sondervermögen) zu erinnern. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat hier die Interessen der betroffenen Gemeinden nicht nur in Anhörungen zum Haushaltsstrukturgesetz oder dem Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (WGT-LVG) gegenüber dem Ministerium der Finanzen und dem Landtag vorgetragen. Vielmehr hat er auch das Gespräch mit den Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen und anderen Parlamentariern gesucht und in der Öffentlichkeit klar Stellung bezogen. Zudem konnten im Beirat zur Beratung der Ministerin der Finanzen in Fragen des Sondervermögens vom Vertreter des Verbandes Beschlüsse gegen eine vorzeitige Auflösung des Sondervermögens erreicht werden. Insgesamt konnte ein Beitrag zur Verschiebung der Auflösung des Sondervermögens geleistet werden. Eine Stärke eines kommunalen Spitzenverbandes liegt darin, dass dieser als Sachwalter der kommunalen Belange ständig im Dialog mit der Öffentlichkeit, Landesregierung und Landtag steht. Er kann damit auch frühzeitig auf sich abzeichnende Entwicklungen reagieren.
Auch in der Debatte um das Stationierungskonzept 2001 haben die kommunalen Spitzenverbände die gemeindlichen Positionen formuliert und an die Landes- und Bundesregierungen herangetragen. Zu erinnern ist besonders an die Eckpunkte des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Bundeswehrverbandes zu den Bundeswehr-Standortschließungen vom 29. Januar 2001 :

Standortschließungen strukturpolitisch und sozialverträglich gestalten

1. Die Standortentscheidungen müssen strukturpolitisch verträglich sein. Standorte in wirtschaftsschwachen oder von hoher Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen müssen erhalten bleiben. Eine einseitig betriebswirtschaftlich orientierte "Optimierung" der Stationierung wird abgelehnt. Ein demographischer Faktor, mit dem auch die Chancen der Nachwuchsgewinnung vor Ort berücksichtigt werden soll, ist im bevölkerungsarmen ländlichen Raum nur bedingt geeignet.

2. Die Präsenz der Bundeswehr in der Fläche muss auch weiterhin gewährleistet sein. Diese ist für die Verankerung der Streitkräfte in der Gesellschaft von essentieller Bedeutung. Bei der Stationierungsentscheidung ist zu berücksichtigen, dass sowohl eine attraktive Infrastruktur im Umfeld des Standortes für Soldaten als auch unbestrittene Übungsmöglichkeiten für die Truppe gewährleistet sind.

3. Entscheidungen zu Standortschließungen oder zur Umorganisierung der Stationierung müssen den kommunalen Verantwortungsträgern der betroffenen Städte und Gemeinden, den kommunalen Spitzenverbänden, den Kommandeuren vor Ort sowie den Soldaten und ihren Familien vor der Veröffentlichung in der Presse mitgeteilt werden.

4. Die Soldaten und ihre Angehörigen erheben Anspruch auf zuverlässige Perspektiven. Die anstehende Stationierungsentscheidung muss deshalb einen hohen Grad an Bestandskraft besitzen. Weitere durch "Nachsteuerungen" verursachte Umzüge sind für Soldaten und ihre Familien nicht mehr zumutbar. Die für die Soldaten und ihre Familien entstehenden Belastungen müssen durch wirksame soziale Maßnahmen begleitet werden. Dazu gehören eine Modifizierung des Umzugs- und Sonderurlaubsrechts.

5. Auch die Standortgemeinden haben ein Anrecht auf Zukunftssicherheit der Standortentscheidung, Planungssicherheit ist notwendige Voraussetzung für Schaffung und Erhaltung sozialer, schulischer und kultureller Angebote und sonstiger Infrastruktureinrichtungen.

6. Die einschneidenden wirtschafts- und sozial politischen Auswirkungen von Standortschließungen auf die Kommunen müssen im Rahmen spezieller Konversionshilfen abgemildert werden. Hierfür ist die Einrichtung eines "Härtefonds" unverzichtbar.

7. Es muss ein verbindlicher Zeitplan für die Auflösung von Standorten sowie deren mögliche Umorganisation vorgelegt und eingehalten werden, um die Standortgemeinden in die Lage zu versetzen, Umnutzungskonzepte zu entwickeln und wirtschafts- sowie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu planen.

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass im Rahmen anderer Beteiligungsverfahren zu Gesetzen oder Rechtsverordnungen ressortübergreifend die Belange der Konversion bzw. der Stationierungsgemeinden eingebracht werden können. Die betrifft z.B. die Landesplanung.

f) Weiterhin gehören Beratung und Information sowie die Organisation des Erfahrungsaustausches zu den zentralen Aufgaben kommunaler Spitzenverbände. An dieser Stelle ist der Arbeitskreis Garnison des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu nennen, in dem seit vielen Jahren nicht nur ein fachlicher Austausch der Bürgermeister der Garnisonsgemeinden aller Bundesländer durchgeführt wird, sondern auch die Verbandsentscheidungen vorbereitet werden. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg war in dem Arbeitskreis viele Jahre lang durch Bürgermeister Rüdiger, Stadt Jüterbog, vertreten. Unlängst wurde der Bürgermeister der Stadt Strausberg, Thierfeld, als Vertreter entsandt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bereitet gegenwärtig eine Neustrukturierung seiner Gremien vor. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg wird sich dafür einsetzen, dass auch Ebene des Bundesverbandes ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch vorgehalten wird.

Auch auf Landesebene wurden zum Teil Arbeitsgemeinschaften von Standortkommunen etabliert. Hervorzuheben ist hier das Land Baden-Württemberg. Unter dem Dach des dortigen Gemeindetages arbeitet seit mehr als 30 Jahren eine Landesarbeitsgemeinschaft für Garnisonen. Im Städte- und Gemeindebund Brandenburg waren Konversionsfragen wiederholt Gegenstand der Beratungen der Präsidiums, des Landesausschusses oder der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister großer und mittlerer Städte.

Im Zusammenhang mit dem Stationierungskonzept 2001 hatte der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen am 14. Februar 2001 eine von mehr als 160 Teilnehmern aus etwa 60 betroffenen Kommunen besuchte Konferenz zum Thema "Kommunen und Bundeswehr - Standortschließungen – Folgen – Konversionslösungen" in Rheine durchgeführt. Neben dem Vorsitzenden des Bundeswehrverbandes, Oberst Bernhard Gertz, sprachen der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung Walter Kolbow sowie der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Jörg Birkenbach. Auf der Veranstaltung konnten den betroffenen Gemeinden Erfahrungsaustausch und Perspektiven vermittelt werden. Einer Nummer der Verbandszeitschrift „Stadt und Gemeinde“ war dem Thema Bundeswehrreform gewidmet.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg sieht es als seine Aufgabe an, Konversion auch als Chance für eine Stadt- oder Gemeindeentwicklung zu vermitteln. Städte und Gemeinden bleiben dabei allerdings regelmäßig auf Unterstützung angewiesen. Die Beseitigung der militärischen Hinterlassenschaften muss eine gesamtstaatliche Aufgabe sein.

3. Konsequenzen der Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr für Städte und Gemeinden


Was die jetzt vorgelegten neuen Überlegungen zur Standortstruktur der Bundeswehr betrifft, so werden diese nach meiner Auffassung in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände zu erörtern sein. Ob hier erneut spezielle Härtefallfonds einzufordern sind oder lediglich die bisherigen Programme stärker den Anforderungen der Konversion anzupassen sind, ist zu prüfen und lässt sich heute noch nicht beantworten.

In der Debatte um das Stationierungskonzept 2001 hatten sich zwar sowohl der Deutsche Städte- und Gemeindebund als auch viele Landesverbände für spezielle Hilfen ausgesprochen. Gegenwärtig haben die Kommunen jedoch mit einer ungekannten strukturellen Finanzkrise zu kämpfen. Sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene konzentrieren sich die Kräfte gegenwärtig darauf, hier zu einer auskömmlichen Lösung zu gelangen.

Inwieweit daneben Raum für Forderungen nach einem besonderen Bundeskonversionsprogramm besteht, kann gegenwärtig vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg nicht prognostiziert werden.

Auf Landesebene hat sich der Städte- und Gemeindebund Brandenburg allerdings entschieden für eine Fortführung der WGT-Konversion eingesetzt. Er tritt gegen eine vorzeitige Auflösung des Sondervermögens ein. Dort, wo Gemeinden von Schließungen von Bundeswehrstandorten besonders betroffen sein sollten, sind sicherlich auch Landeshilfen zur Abfederung erforderlich. Für die Gemeinden dürfte es dabei weniger eine Rolle spielen, ob es hierfür spezielle neue Programme gibt oder, ob die Problemlagen mit einer Anpassung der bisherigen Instrumente zu bewältigen sind. Wichtig sind ressortübergreifende Ansätze.

Allerdings muss auch insoweit festgestellt werden, dass die Spielräume des Landes Brandenburg sich in der Vergangenheit weiter eingeengt haben. Zu erinnern ist nur an die Debatte um die Fortführung der Städtebauförderung, in der das Land sogar angebotene Bundesmittel nicht annehmen wollte.

In der Frage der Aufgabenstellung der Bundeswehr sollten sich Städte und Gemeinden und ihre Verbände sicherlich grundsätzlich zurückhaltend positionieren. Die Entscheidungen sind von den dafür zuständigen staatlichen Ebenen zu treffen. Die Bestimmung von Behördenstandorten ist aber regelmäßig ein Element der staatlichen Strukturpolitik. Für die Bundeswehr kann insoweit nichts anderes gelten als z.B. für die Entscheidung, ein gemeinsames Finanzgericht der Länder Berlin und Brandenburg nicht in Berlin, sondern in der Stadt Cottbus anzusiedeln.

Noch in den Jahren 2000 und 2001 wurde in zahlreichen Ländern das Stationierungskonzept des Verteidigungsministeriums kritisch debattiert. In den besonders betroffenen Ländern nahmen sich die Landesregierungen und Landtage der Konsequenzen des Standortabbaus engagiert an. Zu erinnern ist z.B. an die Plenardebatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages am 21. Februar 2001 oder des Landtages von Baden-Württemberg am 20. Juli 2000. Es ist verwunderlich, dass der jetzt vorgenommenen Paradigmenwechsel nunmehr kaum Landespolitiker zu Stellungnahme bewegt. Es ist bedauerlich, dass sich die Landesregierung des Landes Brandenburg noch nicht zu der Umorientierung des Bundes geäußert hat.

Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg wird es in der gegenwärtigen Situation daher zunächst darauf ankommen, den strukturpolitischen Gesichtspunkten bei der Frage der Standortentscheidungen überhaupt wieder ein Gewicht einzuräumen. Der Bundesminister der Verteidigung geht fehl, wenn er meint, Entscheidungen nur noch nach „wirtschaftlichen“ oder „militärischen“ Kriterien treffen zu können. Der Auftrag der Streitkräfte ist kein Gut, dass sich z.B. wie ein öffentlich ausgeschriebener Dienstleistungsauftrag auf solche Kriterien reduzieren lassen könnte. Auch und gerade vor dem Hintergrund ihrer neuen Aufgaben bleibt die Bundeswehr auf eine breite Verankerung in der Gesellschaft angewiesen. Dies kann nur dann erreicht werden, wenn die Bundeswehr in der Fläche präsent und für die Menschen sichtbar bleibt.

Unabhängig davon wird der Städte- und Gemeindebund Brandenburg seine von künftigen nicht abwendbaren Standortschließungen betroffenen Mitglieder bei Bedarf weiter begleiten und sich für ein Gewicht der Konversionsaufgaben in der Landespolitik einsetzen.



Weitere Informationen zu Positionen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zur Konversion finden sich unter Pressemitteilungen.

Az: 705-02