Stellungnahme des StGB

Landtag verabschiedet Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (WGT-LVG)


Am 31. März 2004 hat der Landtag Brandenburg in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (WGT-LVG) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet. Das Gesetz sieht eine Auflösung des bisherigen unselbständigen Sondervermögens „Grundstücksfonds Brandenburg“ und seine Überführung in den Landeshaushalt zum 31. Dezember 2004 vor. Die bisher dem Sondervermögen – Teil: WGT-Liegenschaften – zuzurechnende Vermögensmasse wird in der Titelgruppe 65 „ WGT-Liegenschaftsvermögen im AGV“ im Kapitel 20 630 ausgewiesen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde aus dem Regierungsentwurf nicht nur die Brandenburgische Boden Gesellschaft als Geschäftsbesorgerin des Landes sondern auch das Gebot, die Liegenschaften durch eine Gesellschaft des privaten Rechts zu verwerten, entwickeln und zu verwalten gestrichen. Damit wird jetzt die Verwertung oder Verwaltung auch durch eine Behörde ermöglicht. Nach seinem Artikel 2 tritt das Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2005 in Kraft.

Seit Dezember 2002 beriet der Landtag Brandenburg über die von der Landesregierung vorgeschlagene Änderung des WGT-Gesetzes. Im vergangenen Jahr wurde dazu eine Anhörung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages durchgeführt. Innerhalb der Koalition war umstritten, ob das Sondervermögen durch eine Landesgesellschaft verwertet oder entwickelt werden sollte. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte sich mehrfach deutlich gegen eine Auflösung des Sondervermögens „Grundstücksfonds Brandenburg“ und seine Überführung in das Allgemeine Grundvermögens des Landes ausgesprochen. In seinen Stellungnahmen hatte sich der Städte- und Gemeindebund Brandenburg auch befürwortet, die Aufgabenerledigung durch eine privatwirtschaftlich organisierte Gesellschaft weiterhin im WGT-Gesetz zu verankern. Dies ist jetzt aufgegeben worden.

Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg ist es bedauerlich, dass der Gesetzentwurf, nachdem er über 15 Monate im Landtag behandelt wurde, kurz vor Ende der Wahlperiode noch verabschiedet wurde. Seit der Einbringung im Dezember 2002 hatte sich die Sachlage grundlegend verändert. Das Ministerium der Finanzen hat zwischenzeitlich auch einen Stufenplan zur Verwertung der Liegenschaften aufgestellt. Auch die Bodengesellschaft konnte – entgegen den früheren Prognosen des Ministeriums der Finanzen - auch im vergangenen Jahr ein positives Ergebnis erwirtschaften. Der revolvierende Fonds funktioniert weiter.

Am 22. März 2004 hatte der Beirat zur Beratung der Ministerin der Finanzen in Fragen des Sondervermögens auf Antrag des Vertreters des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg folgenden Beschluss gefasst:

Der Beirat empfiehlt der Ministerin der Finanzen, sich im Landtag Brandenburg dafür einzusetzen, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (WGT-LVG) in dieser Wahlperiode nicht weiter verfolgt wird.

Zuvor hatte der Städte- und Gemeindebund nach Bekannt werden des Änderungsantrages der Koalition bereits an die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und PDS appelliert, das Gesetzgebungsverfahren nicht fortzuführen. Damit hätte das Sondervermögen über das Jahr 2004 hinaus fortbestehen können. Gleichwohl hatte der Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 23. März 2004 mit den Stimmen der Koalition den Antrag zur Änderung des Regierungsentwurfs angenommen. Diesem Votum ist der Landtag jetzt gefolgt.