Stellungnahme vom 03.11.2003
Entschließung des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 3. November 2003
a) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg anerkennt die bisherigen Anstrengungen von Bürgern, Land und Kommunen zum Schutz und zur Pflege von Denkmalen. Er begrüßt weiterhin die Absicht der Landesregierung, das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz mit dem Ziel der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung sowie der Entlastung der Bürger und Kommunen zu novellieren.
b) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erwartet von der Novellierung auch die Zielstellung, verstärkt bürgerschaftliches Engagement sowie Mitverantwortung für Denkmalschutz und Denkmalpflege zu wecken. Sie muss einen Beitrag leisten, private Initiativen zum Schutz und zur Pflege von Denkmalen zu wecken.
c) Das bisherige konstitutive Eintragungsverfahren bei Baudenkmalen ist beizubehalten. Die Einführung eines nachrichtlichen Verfahrens wird abgelehnt.
d) Eine Zumutbarkeitsgrenze für den von Gemeinden zu tragenden Kostenmehraufwand ist auch für Gemeinden entsprechend der für Private geltenden Regelung im Gesetz zu bestimmen. Bauherren und Kommunen sind – auch als eine Maßnahme zur Entlastung von pflichtigen Aufgaben - von den Kosten des Bodendenkmalschutzes freizustellen.
e) Die Übertragung von bislang von Kommunen erfüllten Vollzugsaufgaben, speziell des Unter-schutzstellungsverfahrens und der Führung der Denkmalliste, auf Landesbehörden wird abgelehnt. Kommunale Denkmalschutzbehörden sollen ohne Herstellung eines Einvernehmens mit Landesbehörden entscheiden können.
f) Kommunen sind im Unterschutzstellungsverfahren frühzeitig zu beteiligen.
g) Im Gesetz verankerte Anforderungen an die mit dem Vollzug des Gesetzes befassten Mitarbeiter der Kommunen werden abgelehnt.
h) Der Vollzug des strikten Konnexitätsprinzips wird erwartet.
i) Im Übrigen wird der Stellungnahme vom 6. Juni 2003 zugestimmt.