Planungs- und Bauausschuss wertet Stadt-Umland-Wettbewerb aus und plädiert für größere Verbindlichkeit von in Lärmaktionsplänen festgesetzten Maßnahmen
Das Verbot, Straßenbaubeiträge zu erheben, eine Bewertung des sog. Stadt-Umland-Wettbewerbes, der Entwurf einer Schulbaurichtlinie und die Verbesserung der Wirksamkeit der Lärmaktionsplanung erörterte der Planungs- und Bauausschuss des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg bei seiner letzten Sitzung in Wiesenburg/Mark.
Im Rahmen der Debatte um die Finanzierung des Straßenwesens hatte das vom Städte- und Gemeindebund beauftragte Deutsche Institut für Urbanistik festgestellt, dass das gemeindliche Straßennetz in Brandenburg massiv unterfinanziert ist und „auf Verschleiß gefahren“ wird (vgl. Mitt. StGB Bbg. 01-02/2019, S. 21). Mit dem nun von einer Volksinitiative und mehreren Parteien geforderten Wegfall der Straßenbaubeiträge werde die Unterfinanzierung zunehmend prekärer. Das bisherige System der Beteiligung von Grundstückseigentümern an den Kosten der Verbesserung, Erneuerung oder Erweiterung habe die Grundlage für den verbesserten Zustand des gemeindlichen Straßennetzes gelegt, hob Helmut Wenzel, Vorsitzender des Planungs- und Bauausschusses, hervor. Die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses fordern aus diesem Grund, dass die Landesregierung ein tragfähiges Umsetzungskonzept vorlegen müsse, welches die vollständige Kompensation der wegfallenden Anliegerbeiträge durch das Land Brandenburg gesetzlich verankere. In der Aussprache wurden zahlreiche Detailfragen erörtert. Es sei damit zu rechnen, dass bisher geleistete Zahlungen nicht mehr akzeptiert würden. Auch die Trennung zwischen der Anwendung des Erschließungs- und des Straßenbaubeitragsrechts dürfte bei vorhandenen Straßen bei Eigentümern auf Akzeptanzschwierigkeiten stoßen. Nach Abschaffung der Beiträge dürften auch die bisherigen Ausbauprioritäten zu überprüfen sein. Viele Gemeinden gingen davon aus, künftig Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung zu priorisieren. Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes wurde somit von den Mitgliedern unterstützt.
Bei der Bewertung der Abstufung von Landesstraßen herrschte unter den Mitgliedern Konsens. Sobald Landesstraßen zu Kreisstraßen abgestuft werden, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis diese weiter zu Gemeindestraßen abgestuft werden. Es sei eine massive Verschiebung von Unterhaltungslasten vom Land auf die Kommunen zu erwarten.
Kaum Mittelabfluss, jahrelange Verzögerungen wegen nachlaufender Richtlinien und überbordende Förderbürokratie, aber auch zusätzliche Anstöße interkommunaler Kooperationen waren zentrale Bewertungen von mit dem sog. Stadt- Umland-Wettbewerb gesammelten Erfahrungen. Sie fanden Eingang in den Vorschlag eines Positionspapiers des Verbandes. Kritisch angemerkt wurde, dass auch die Förderung von überall notwendigen Infrastrukturprojekten an eine erfolgreiche Wettbewerbsteilnahme geknüpft wurde. Die übrigen Teilnehmer, die bereits Zeit und Geldmittel für ihre Projekte im Rahmen des Wettbewerbs investiert haben, gingen somit leer aus. Die lange Laufzeit des Wettbewerbs führte außerdem dazu, dass die Kalkulationen an Aktualität verlieren und die Kosten im Laufe der Zeit variierten. Ein weiteres Problem stelle die Vielzahl an Durchläufen des Auswahlverfahrens dar. Positiv am Wettbewerb hingegen sei eine zusätzliche Weckung der interkommunalen Kooperation. Ein derartiger Wettbewerb mache nur dann Sinn, wenn von Anfang an festgelegte und transparente Kriterien für die Fördermittelvergabe feststehen.
Den Entwurf neuer Raumprogrammempfehlungen für Schulen erörterte der Ausschuss mit Vertretern des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Anstoß für die Überarbeitung hätten neben den veränderten baurechtlichen Grundlagen (neue Brandenburgische Bauordnung; Musterschulbaurichtlinie) insbesondere die veränderten Rahmenbedingungen des Schulwesens und des Wandels pädagogischer Leitbilder gegeben. Das Ziel des neuen Musterflächenprogramms sei zwar die Schaffung eines modernen und flexiblen Planungsrahmens. Dies sei aber mit erheblichen Flächenausweitungen von bis zu einem zusätzlichen Drittel verbunden.
Der Planungs- und Bauausschuss wies auf die Notwendigkeit einer grundsätzlich wünschenswerten Doppelnutzung von Flächen oder Räumen hin: Man müsse beispielsweise überlegen, wie Unterrichtsräume zusätzlich als Hort genutzt werden könnten. Die Anwendung der neuen Richtlinien bei Sanierung oder Umbau von Schulen sei schwierig zu realisieren. Dementsprechend lassen sich die geplanten Richtlinien eher beim Neubau von Schulen umsetzen. Ein weiteres Problem ist die fehlende Nachhaltigkeit: Schulen, die nach den neuen Richtlinien gebaut bzw. umgebaut werden, verfügten über erheblich weniger Schülerkapazitäten als bestehende Schulen. Ein Umstand, der im Gegensatz zur steigenden Zahl der Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg steht.
Die Verbesserung der Wirksamkeit der Lärmaktionsplanung erörterte der Ausschuss mit dem Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft. Dieses bereitet einen Leitfaden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen vor. Darin soll aufgezeigt werden, wie es gelingen kann, die Pläne mit einer höheren Verbindlichkeit auszugestalten. Besonders in den Blick zu nehmen seien die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen.
Der Lärmaktionsplan sei dabei dem Recht auf kommunaler Selbstverwaltung und ist somit dem verfassungsrechtlich geschützten Bereich der kommunalen Planungshoheit zuzuordnen. Umstritten sei, inwieweit Festsetzungen der Lärmaktionsplanung zwingend umgesetzt werden müssen. Seitens des Planungs- und Bauausschusses besteht grundsätzlich ein Interesse an der Lärmaktionsplanung. Der Hauptkritikpunkt besteht jedoch darin, dass die Hauptlärmquellen nicht im Einfluss der kommunalen Selbstverwaltung liegen. Viele Störungen gingen in der Regel von Landes- und Bundesstraßen aus. Die Verkehrsbehörden zweifelten aber die Verbindlichkeit der Lärmaktionspläne an.
Carsten Henkel, Geschäftsbereichsleiter und allg. Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Senftenberg machte auf den schlechten Zustand von Sportstätten aufmerksam. Mittlerweile sei umfangreicher Sanierungsbedarf aufgelaufen. Bei den bereitgestellten finanziellen Mitteln hinke Brandenburg mit einem Budget von 5,8 Mio. € im Ländervergleich allerdings hinterher. Zum Vergleich: NRW plane ein 300 Mio. € Programm zur Modernisierung von Sportstätten und Schwimmbädern. Carsten Henkel befürwortete deshalb eine kontinuierliche Bereitstellung von Mitteln, die Einrichtung eines Zugangs für Kommunen als Zuwendungsempfänger (alternativ Zugang für Mieter, Pächter und vertr. Nutzer von Sportstätten) sowie eine deutliche Aufstockung des Budgets. Zusätzlich fordert er ein Förderprogramm für die Instandsetzung und Modernisierung von Hallenbädern. Der Planungs- und Bauausschuss unterstützte die Bemühungen, diesem Thema in Zukunft mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.
Viele Projekte können Städte und Gemeinden auch beim Thema Insektenschutz vorweisen. Als eine zentrale Ursache des in der Öffentlichkeit diskutierten Insektensterbens wurde der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft identifiziert. Viele Gemeinden haben bereits seit Jahren spezielle Projekte zum Insektenschutz umgesetzt (beispielsweise der Verzicht von Pestiziden bei der Grünanlagenpflege, die Etablierung von Blühwiesen sowie reduziertes Mähen). Vor zusätzlichen Vorschriften wurde allerdings gewarnt. Einen Finanzierungsvorschlag zum Insektenschutz lieferte Wiesenburgs Bürgermeister Marco Beckendorf: Er schlägt die Verwendung von Geldern aus dem Naturschutzfonds vor.