9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg am 13. September 2013
Am 13. September 2013 traf der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in der Geschäftsstelle in Potsdam zu seiner 9. Sitzung zusammen.
Der Ausschuss informierte sich über die Bedarfsplanung für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. Die Vorsitzende Frau Amtsdirektorin Lange begrüßte Frau Rettkowski und Herrn Spigiel von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, die zur neuen Bedarfsplanung der KVBB vortrugen. Die Gäste überreichten einige Broschüren des Bedarfsplans 2013, der auch auf den Internetseiten der KVBB eingestellt ist (http://www.kvbb.de/Praxis/Zulassung/Bedarfsplanung/).
Die Kassenärztliche Vereinigung hat den Bedarfsplan 2013 einvernehmlich mit den Krankenkassen und den Ersatzkassen aufgestellt. In dem Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen ist Beschluss gefasst worden über Zulassungssperren sowie über den Umfang von Zulassungsmöglichkeiten in nicht gesperrten Planungsbereichen. Derzeit gibt es in Brandenburg 284 Zulassungsmöglichkeiten für Ärzte.
Seit 1993 hat die Bedarfsplanung bezogen auf das Gebiet von Landkreisen stattfinden müssen. Diese Planung ist starr gewesen, auf regionale Bedürfnisse oder regionale Verflechtungen konnte die Bedarfsplanung nicht ausreichend eingehen. Zum Teil war die Spannbreite der Verhältniszahlen, also der Arzt-Einwohner-Relation, zu groß.
Die neue Bedarfsplanung hat das Ziel, flächendeckend und wohnortnah für eine ärztliche Versorgung die Voraussetzung zu schaffen. Die Planungsräume werden nunmehr je nach Arztgruppe diversifiziert. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten etwas mehr Spielraum, um eine Versorgung vor Ort besser zu steuern. Die KVBB bietet Niederlassungsberatung für Ärzte an, wobei auch die Versorgung vor Ort berücksichtigt wird. Zukünftig gibt es vier verschiedene Planungsbereiche je nach Arztgruppe. Für die verschiedenen Arztgruppen werden Verhältniszahlen unter Berücksichtigung der Demografie oder eines besonderen Leistungsbedarfs der Bevölkerung festgelegt. Bei der neuen Bedarfsplanung werden auch die ermächtigten Ärzte in Krankenhäusern berücksichtigt. Allerdings sind Verträge nach § 116b SGB V in die Bedarfsplanung noch nicht einbezogen.
Herr Spigiel schilderte das Verfahren und die Rechtsgrundlagen zur Aufstellung des neuen Bedarfsplans. So seien die Stellungnahmen beispielsweise der kommunalen Verbände oder anderer Sozialversicherungsträger zu berücksichtigen. Die Kommunen könnten besondere Bedarfe anmelden, Änderungen müssten allerdings justiziabel sein.
Der Raumbezug in der Planung sei bei der hausärztlichen Versorgung der Mittelbereich, bei der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sei Raumbezug der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, bei der spezialisierten fachärztlichen Versorgung eine der fünf Raumordnungsregionen und bei der gesonderten fachärztlichen Versorgung das Land Brandenburg bzw. der Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. Von einer Überversorgung spreche die KV dann, wenn der Versorgungsgrad höher als 110 Prozent ist. In diesem Fall legt die KVBB die Frage dem Landesausschuss zur Entscheidung vor; durch Beschluss wird für den jeweiligen Planungsbereich, der überversorgt ist, der Bereich gesperrt, so dass sich neue Ärzte der jeweiligen Arztgruppe dort nicht niederlassen können. Für die Unterversorgung werde ein neues Verfahren eingeführt, so dass dann, wenn es zu wenig Ärzte einer bestimmten Arztgruppe gibt, der Landesausschuss tätig werden muss. Zwar gäbe es in Brandenburg derzeit weniger Zulassungsmöglichkeiten, als nach der alten Bedarfsplanung. Allerdings müsse auch berücksichtigt werden, dass es nicht einfach ist, neue Ärzte zu gewinnen. In unterversorgten Gebieten könnten hier möglicherweise Fördermöglichkeiten der KVBB, die es auch in der Vergangenheit schon gab, hilfreich sein. Von der Bedarfsplanungsrichtlinie des Bundesausschusses könnten die Bedarfsplanungen in den Ländern abweichen. Allerdings müssten Abweichungen justiziabel sein.
Frau Gordes, Frau Müller-Preinesberger und andere Ausschussmitglieder erklärten, die Kassenärztliche Vereinigung müsse in jedem Falle die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Ämter in ihre Planung bzw. in ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von Unterversorgung einbeziehen. Diese wüssten sehr gut, welche Bedarfe der gesundheitlichen Versorgung es vor Ort gäbe, wie viele Kilometer entfernt der nächste Arzt zu erreichen sei oder wo es Möglichkeiten gäbe, einen neuen Arzt anzusiedeln. Frau Rettkowski bekräftigte, eine Zusammenarbeit sei in jedem Falle wichtig. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der Studie „Berufsmonitoring Medizinstudenten 2010“ die in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit durchgeführt worden sei (Hinweis: Die Studie ist auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung www.kbv.de eingestellt.). 38 Prozent der befragten Medizinstudenten habe angegeben, sich vorstellen zu können, als Hausarzt in eigener Praxis tätig zu werden. 75 Prozent hätten als Facharzt in eigener Praxis arbeiten wollen. Auf die Frage, welche Arbeitsorte nicht in Frage kämen, gaben über 54 Prozent an, nicht in einem Ort unter 2.000 Einwohnern arbeiten zu wollen. 46 Prozent wollten nicht in einem Ort bis zu 5.000 Einwohnern und 36 Prozent nicht in einem Ort zwischen 5.000 bis 10.000 Einwohnern arbeiten. Attraktiv seien nach dieser Studie mittelgroße Städte oder Großstädte für die Medizinstudenten. Diese Aussagen seien durchaus beachtenswert. Die Ausschussmitglieder wiesen in der Diskussion auf besondere Anforderungen an die Bedarfsplanung hin, die sich beispielsweise wegen des Flughafens für den südlichen Teil des Landkreises Dahme-Spreewald stellen oder auf die Versorgung der Bäder und Erholungsorte in Brandenburg mit Ärzten.
Frau Lange dankte Frau Rettkowski und Herrn Spigiel ganz herzlich für ihre Teilnahme an der Ausschusssitzung und erklärte, die Städte, Gemeinden und Ämter seien zur intensiven Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung bereit, so dass sie auf eine gute Zusammenarbeit hoffe.
Frau Gordes führte in das Thema „Bekämpfung von Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit als kommunale Aufgabe“ ein und erläuterte, dass insbesondere in den Wintermonaten der Landtag Brandenburg und die Medien mit der Behauptung befasst seien, in Brandenburg gäbe es nicht ausreichend Hilfe für Obdachlose bzw. keine ausreichende Wohnungslosenhilfe. Insbesondere durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe werde der Eindruck erweckt, als gäbe es in Brandenburg keine Strukturen und habe die Wohnungslosenhilfe keinen Stellenwert. Auch die Diakonie und die Caritas erweckten in ihren Pressemitteilungen und Druckerzeugnissen den Eindruck, als lebten in Brandenburg massenweise Menschen ohne Obdach beziehungsweise seien wohnungslos und würden durch die Kommunen nicht versorgt. Es sei zu vermuten, dass diese Verlautbarungen mindestens auch dem Eigeninteresse der Verbände dienten, damit sie mehr Aufträge der öffentlichen Hand erhielten. Seitens der Mitgliedschaft würden höchst selten Anfragen zu dieser kommunalen Aufgabe an die Geschäftsstelle herangetragen. Gleichwohl wolle die Geschäftsstelle verschiedenen Fragen nachgehen. Sie bat um Einschätzung, ob die Kommunen als zuständige Behörden ihren diesbezüglichen Aufgaben gewissenhaft nachgehen, ob es Hinweise dafür gibt, dass Kommunen sich gegenseitig Zuständigkeiten zuschieben bzw. auf Zuständigkeiten anderer Kommunen verweisen, ob es einer Wohnungsnotfallstatistik bedarf, ob ein Fortbildungsbedarf in den Kommunen besteht und ob es Hinweise zum Entwurf der Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern gibt.
Frau Lange berichtete, dass das Amt Meyenburg ebenso wie zwei Städte seit langer Zeit einen freien Träger beauftragt habe, der eine Obdachlosenunterkunft betreibe und präventive Hilfen und Beratungsleistungen erbringe. Das Amt sei mit der Zusammenarbeit und den erbrachten Leistungen zufrieden, die Kommunen kämen mit dieser gemeindeübergreifenden Einrichtung ihren Verpflichtungen nach. Herr Böttner schloss an, die Stadt Calau verfüge über eine eigene Unterkunft, die durch einen Verein betrieben werde. Die Stadt erhalte regelmäßig die Rundschreiben der BAG W. Herr Ullrich betrachtete den Hinweis des Ministeriums des Innern, die Stadt Frankfurt (Oder) solle im Bereich der Wohnungslosenhilfe mit der Stadt Eisenhüttenstadt zusammenarbeiten, kritisch und verwies auf den in den Städten jeweils bestehenden Bedarf. In der Stadt Bad Belzig, so Herr Friese, sei die vorhandene Notwohnung eher selten belegt, der Bedarf werde als gering eingeschätzt.
Herr Weiße berichtete über die Fachstelle, die es in der Stadt Cottbus seit 1997 gibt und in der eine Reihe kommunaler Zuständigkeiten zusammengeführt seien. Problematisch sei, dass in dem Haus der Wohnhilfe eine gewisse Stammbelegschaft vorhanden sei. Schreiben und Pressemitteilungen der BAG W seien äußerst kritisch zu betrachten, da deren Inhalte regelmäßig nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmten. Insoweit habe die Stadt Cottbus ihre Auffassung gegenüber der BAG W schriftlich dargelegt. Er spreche sich dafür aus, dass Grundstatistiken in diesem Bereich geführt würden, damit Trends erfasst werden könnten. Schulungen der Mitarbeiter seien nicht notwendig, insoweit würden die bereits bei kommerziellen Anbietern vorhandenen Angebote genutzt. Bestätigen könne er, dass ein gewisser „Tourismus“ von Fällen stattfände. Seiner Einschätzung nach seien die Zuständigkeiten innerhalb von Landkreisen nicht klar, auch müsse die Frage der Zusammenarbeit in Landkreisen bzw. innerhalb der Landkreisverwaltung beantwortet werden.
Für eine Statistik sprach sich auch Frau Müller-Preinesberger aus. In der Stadt gibt es verschiedene Unterkünfte und hohe Belegungszahlen. Auch in Potsdam gäbe es Dauerbewohner in Einrichtungen. Bezüglich der Bewohner, die über eine Pflegestufe nach SGB XI verfügten, wolle die Stadt nachjustieren. Mit den Wohnungsunternehmen gäbe es Absprachen, dass diese sich frühzeitig meldeten, damit präventive Maßnahmen durchgeführt werden könnten. Die Zahl der angesetzten Zwangsräumungen sei konstant geblieben. Da die betroffenen Menschen für eine Reintegration eine Bescheinigung, dass sie miet- und schuldenfrei seien, benötigten, müsse die Stadt häufig in eine so genannte Mietgarantie gehen. Maßnahmen der Fortbildung seien nicht notwendig. Wichtig sei, dass alle Maßnahmen dokumentiert würden. Sie wies darauf hin, dass niemand zur Annahme von Hilfen gezwungen werden könne.
Frau Siems berichtete, die Gemeinde Rangsdorf bevorrate eine Wohnung für Notfälle. Es bestehe der Kontakt zu den Wohnungsunternehmen und die Gemeinde erhalte Meldungen über anstehende Zwangsräumungen. Die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter funktioniere. Eine Mietgarantie übernehme die Gemeinde nicht; hier müsse das Jobcenter seinen Aufgaben nachkommen. In Prenzlau gibt es eine stadteigene Einrichtung, die durch einen freien Träger betrieben wird. Auch hier gibt es zwischen vierzehn und sechzehn Personen, die dauerhaft in der Einrichtung wohnen. Ca. vier bis fünf Fälle pro Jahr nutzten die Einrichtung temporär. Die Stadtverwaltung gebe einmal im Jahr einen Bericht über die Entwicklung ab. Es würde mit der eigenen Wohnungsgesellschaft zusammengearbeitet. Die Ortsbürgermeister hätten in ihrem Gebiet ein Auge darauf, ob Wohnungslosenhilfe notwendig wäre. Sollte dies der Fall sein, meldeten sie dies der Stadtverwaltung. Nach Einschätzung von Herrn Wöller-Beetz geht der Trend eher nach unten. Die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter funktioniere.
Frau Schöbe sah die Situation eher kritisch. Sowohl das Obdachlosenhaus in Brandenburg an der Havel als auch die vorhandenen 20 Wohnungen würden mit steigender Tendenz belegt. Es gäbe sechs Sozialarbeiter, die sich nur mit der Frage der Wohnungslosenhilfe befassten. Viele Familien benötigten Wohnungslosenhilfe, diese erhielten eine durch die Stadt angemietete Wohnung. Immer wieder problematisch sei es, das Hausrecht im Obdachlosenheim auszuüben, wenn sich Bewohner unflätig benähmen. Auch habe die Stadt beobachten können, dass aus kreisangehörigen Städten und Gemeinden Obdachlose in Brandenburg unterkommen wollten.
Frau Schöbe und Frau Müller-Preinesberger berichteten über besondere Personengruppen, die besonderer Hilfe bedürften. Beispielsweise zählen hierzu nasse Alkoholiker, die pflegebedürftig sind, oder Familien von Asylbewerbern, die in einer Wohnung untergebracht gewesen wären, dort aber gekündigt wurden und infolge dessen dem Grunde nach in die Obdachlosenunterkunft eingewiesen werden müssten.
Die Hinweise aus der Praxis zeigten auf, dass brandenburgische Kommunen die Bekämpfung von Obdachlosigkeit und Hilfe bei Wohnungslosigkeit als kommunale Aufgabe wahrnehmen und die kritischen Hinweise der BAG W überzogen und vielfach unrichtig sind. Gleichwohl dürfen Kommunen in ihren Bemühungen nicht nachlassen und müssen den in Notlagen geratenen Mitmenschen nach Kräften helfen; hierbei können die Papiere der BAG W Anregungen geben.
Weiterer Tagesordnungspunkt war die Unterbringung von Asylbewerbern in den Städten und Gemeinden und hier insbesondere die Zusammenarbeit von Landkreisen und kreisangehörigen Städten, Gemeinden oder Ämtern bei der Unterbringung von Asylbewerbern.
Frau Gordes berichtete über die Diskussionen, die auf Landesebene geführt wurden. Zuletzt habe die Landesregierung einen Bericht „Unterbringungskonzeption des Landes Brandenburg“ verabschiedet; die Unterbringungskonzeption sähe eine Unterbringung von Asylbewerbern vorzugsweise in Wohnungen vor. Die Geschäftsstelle und die vier kreisfreien Städte hätten sich vielfach in Diskussionen mit dem Ministerium eingebracht, viele fachliche Hinweise aus der Praxis seien aber nicht berücksichtigt worden, so dass letztlich eine sehr kritische Stellungnahme abgegeben wurde. In der Ausschusssitzung sollte der Frage nachgegangen werden, wie die Kommunen mit der Unterbringung von Asylbewerbern umgehen und welche Probleme es hierbei gäbe, die einer Klärung durch die Landesregierung bedürften. Frau Müller-Preinesberger berichtete über die Situation in Potsdam, die Landeshauptstadt könne zurzeit ihre Zuweisungsquoten nicht erfüllen. Eine Unterbringung der Asylbewerber in Gebäuden der Systembauweise oder an den vorgeschlagenen Orten in Potsdam lehne die Politik ab. Falls die Stadt neu bauen müsse, reiche die durch das Land ausgereichte Investitionspauschale in keiner Weise. Auch bei einer Unterbringung in Wohnungen entstünden Kosten, die durch das Land nicht berücksichtigt würden. Wenn das Land eine Willkommenskultur in den Kommunen etablieren wolle, müsse das Land selbst auch bereit sein, die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Es deutete sich eine Zusammenarbeit zwischen der Stadt Frankfurt (Oder) und der Landeshauptstadt an. In Cottbus gibt es keine Wohnungsknappheit, so dass das Problem nicht in der Unterbringung liegt. Auch Herr Weiße sah das größte Hindernis darin, dass das Land nur in geringem Umfang seiner Konnexitätspflicht nachkommt und den Kommunen keine ausreichenden Finanzen zur Verfügung stellt.
Als größtes Problem bei der Unterbringung von Asylbewerbern sprachen die Mitglieder des Ausschusses an, dass zum einen Dolmetscher fehlen, zum Teil übernähmen die Kinder der Flüchtlinge die Sprachvermittlung. Selbst wenn es ausreichend Dolmetscher gäbe, sei weiteres Problem deren Finanzierung.
Zum anderen liegt ein großes Problem in der Beschulung der Kinder der Asylbewerber. An den Schulen fehlen Lehrer, die Deutsch als Fremdsprache unterrichten. Die Kinder würden ohne jegliche Deutschkenntnisse den Schulen zugewiesen. Dort könnten sie mit dem Unterricht allerdings nichts anfangen, da sie die Sprache nicht verstehen. Hier habe das Land die Entwicklung verschlafen. Es könne nicht sein, dass in einer Grundschule 34 Kinder aus zwölf Nationen beschult würden, ohne dass hierfür entsprechende Lehrer und eine sozialpädagogische Begleitung zur Verfügung gestellt werden würden. Dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport müsse die Frage gestellt werden, wie es den Zugang zur Schule und eine bedarfsgerechte Beschulung steuern wolle. So müssten beispielsweise in den 1. und 7. Klassen oder in allen Klassen Plätze freigehalten werden, damit für Kinder, die im Laufe eines Schuljahres zuwandern, ein Einstiegsplatz vorhanden ist. Insofern müsse es für Kinder von Asylbewerbern Sonderregelungen geben. Zu befürworten sei, wenn die Kinder nur bestimmten Schulen zugewiesen würden, da nicht an allen Schulen die Voraussetzungen geschaffen werden könnten. Außerdem müsse ein Verfahren eingeführt werden, mit dem die Kinder ihrem Lernstand entsprechend Klassen zugeordnet werden könnten. Es könne nicht sein, dass die Heimleiterin das Alter des Kindes schätze, dieses dann der altersgemäßen Klasse zugewiesen werde und erst ein halbes Jahr später der tatsächliche Lernstand des Kindes herausgefunden werde. Ähnliche Probleme gibt es in Kindertagesstätten und Horten.
Kritisch betrachtet wurde, dass erwachsene Asylbewerber in der ersten Zeit keinen Anspruch auf Teilnahme an Deutschkursen haben. Dies führt dazu, dass die kreisfreien Städte, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule, selbst finanzielle Mittel hierfür zur Verfügung stellen müssen.
Die Geschäftsstelle hat die mit der Beschulung von Kindern von Asylbewerbern einhergehenden Probleme mittlerweile an das Bildungsministerium herangetragen.
Zuletzt hat sich der Ausschuss mit Fragen zur Qualifizierung von Personal in Integrationskindertagesstätten befasst. Eine kleine Arbeitsgruppe der Brandenburger Kommission, in der Vertreter der freien Wohlfahrtspflege und der Sozialämter von Kommunen mitarbeiten, befasse sich mit Personalstandards in Integrationskindertagesstätten.
Die Ausschussmitglieder waren sich darin einig, dass Kinder mit Förderbedarfen in den I-Kitas und in den Regelkindertagesstätten von gut ausgebildeten Fachkräften, die sowohl den kindspezifischen als auch den heilpädagogischen Erfordernissen gerecht werden, gefördert und betreut werden. Sie wiesen darauf hin, Heilerziehungspfleger gäbe es in Brandenburg durchaus, diese würden allerdings nur zum Teil anerkannt. Gewünscht seien für die Einrichtungen Heilpädagogen, diese seien jedoch nicht häufig zu finden oder wanderten in andere Bundesländer ab. Insofern seien konkrete Fortbildungsangebote für die Heilerziehungspfleger zu schaffen. Die Geschäftsstelle wird die Diskussion in der Arbeitsgruppe weiter begleiten.
Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin
Az: 004-10