Bericht über die 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg am 10. November 2017

Am 10. November 2017 trafen die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu ihrer 17. Sitzung zusammen.

Der Vorsitzende, Herr Amtsdirektor Kleine, begrüßte Herrn Amtsdirektor Riecke, Amt Scharmützelsee, der als neues Mitglied für den Ausschuss durch das Präsidium benannt wurde. Außerdem nahm Frau Dieckmann teil, Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit in der Stadt Cottbus, die dem bisherigen Mitglied, Herrn Weiße, nachfolgt.

Zu dieser Sitzung waren die sozialpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE, Bürgerbündnis/Die Grünen des Landtages Brandenburg eingeladen. Bereits mehrfach hatte der Ausschuss für sich den Befund festgestellt, dass sich die kommunale Familie im Bereich Soziales nicht gesehen fühlt. Durch die unterschiedlichen Maßnahmepakete der Landesregierung wird eine Erwartungshaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern geschaffen, die von kommunaler Seite regelmäßig nicht erfüllt werden kann. Als  Beispiel hatte sich der Ausschuss in seiner Frühjahrssitzung auf das Essen in Kindertagesstätten verständigt, hier wird durch die Landespolitik eine hochwertige Qualität verlangt, die durch die Städte und Gemeinden jedoch selten finanziert werden kann, auch weil es an rechtlich handhabbaren Regelungen zur Beteiligung der Eltern an den Ausgaben fehlt. Die Konflikte und Diskussionen mit den Eltern um den Essensgeldbeitrag müssen die Kommunen führen. Frau Referatsleiterin Petereit erläuterte die Position des Verbandes zum Essensgeld, dass der Begriff „ersparte Eigenaufwendungen“ in § 17 KitaG geändert werden solle. Antritt des Verbandes sei, hier dieselbe Regelung wie im Schulgesetz vorzusehen.

Herr Vorsitzender Kleine begrüßte Frau Bader, MdL, Fraktion DIE LINKE, und ihre Referentin, Frau Waskowski, sowie Frau Peterson-Quander, Referentin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für die Fraktion der CDU nahm Frau Schier, MdL, als deren sozialpolitische Sprecherin teil. Die Vertreterin der SPD musste sich leider entschuldigen.

Herr Kleine bedankte sich, dass die Einladung von den Vertreterinnen der drei Fraktionen angenommen wurde. Er führte aus, der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sowie die Geschäftsstelle würden sich vielfach mit unterschiedlichen Maßnahmepaketen der Landesregierung befassen, zuletzt habe man sich mit dem Familien- und Kinderpolitischen Programm auseinandergesetzt, im vergangenen Jahr das Behindertenpolitische Maßnahmepaket beleuchtet und hierzu Stellungnahmen abgegeben. In diesen Maßnahmepaketen, aber auch durch die Schaffung zentraler Beratungsstellen auf Landesebene, würden Ziele und Vorstellungen formuliert durch das Land, die auf kommunaler Ebene umzusetzen und zu realisieren wären. Das Land bediene Einzelinteressen von Gruppierungen von Bürgern bzw. formuliere Standards, von deren Einhaltung Bürger profitieren sollten. Beispielsweise werde bei Eltern eine Anspruchshaltung geweckt, in allen Kindertagesstätten ein gesundes qualitativ hochwertiges Essen für die Kinder zu erhalten. Dieses Ziel müsse letztlich von den Kommunen erfüllt werden. Dabei entstünden auf kommunaler Ebene die Probleme, wenn Städte und Gemeinden sich mit Eltern über das Essensgeld auseinandersetzen müssten oder ein kostenloses Essen eingefordert werde. Ziele zu formulieren, sei Aufgabe von Politik, allerdings solle Politik dann auch mit denjenigen sprechen, die die Ziele umsetzen müssten.

Herr Wöller-Beetz wies darauf hin, dass die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für Schulessen schon längst umgesetzt würden in Prenzlau. Aufgrund der Rechtsprechung zum Essensgeld und aufgrund der Formulierungen im Kindertagesstättengesetz sei eine unhaltbare Lage entstanden. Die Stadt Prenzlau zahle pro Jahr über 300.000 Euro für das Essen in Kindertagesstätten. Das Land solle endlich definieren, was es unter durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen verstehe. Herr Amtsdirektor Lieske ergänzte, im Schulgesetz befände sich eine einfache Regelung, die in das Kita-Gesetz übertragen werden könne. Er wies darauf hin, dass sich die zuständigen Mitarbeiter in einer kleinen Verwaltung im Moment nur noch mit der Satzung beschäftigen und mit dem Begriff der häuslichen Ersparnis kämpfen, um Lösungen zu finden und Eltern die Thematik verständlich zu machen. Für ein Befassen mit Standards und Qualität in Kindertagesstätten sei gar kein Raum mehr. Die diesbezügliche Forderung der Städte und Gemeinden und des Städte- und Gemeindebundes, § 17 Abs. 3 KitaG zu ändern, verhalle jedoch ungehört im Raum. Dabei sei es aus landespolitischer Sicht ohne Aufwand und sehr schnell zu regeln. Bürgermeister Lück schlug vor, wenn schon § 17 Abs. 3 KitaG nicht analog des Schulgesetzes geändert werde, solle der Landtag wenigstens einen Betrag festlegen, der dem Begriff der häuslichen Ersparnis entspreche. Bereits eine solche Regelung werde helfen.

Herr Vorsitzender Kleine hob hervor, dass es sich bei dem Essensgeldthema nur um ein Beispiel handele. Die sozialpolitischen Sprecherinnen seien eingeladen, um eine bessere Kommunikation zu erreichen und ihnen kommunale Problemlagen zu verdeutlichen. Für ihn stelle sich die Frage, ob insoweit ein Problembewusstsein bei den Mitgliedern des Landtages vorhanden sei und ob es in der Landespolitik diesbezüglich einen Weg nach vorne geben könne.

Frau Bader, die seit 2014 Mitglied im Landtag ist, stellte sich kurz vor und bestätigte, dass für ihre Fraktion ein qualitativ gutes Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen ein wichtiges Thema sei. Für das Thema Kindertagesstätten sei sie selbst nicht zuständig, allerdings nehme sie die Diskussion im Ausschuss mit. Sie sprach an, dass derzeit Mittel bereit stünden, damit Schulen Schulobst einkaufen könnten, allerdings werde dieses Geld nur wenig abgerufen. Für das Behindertenpolitische Maßnahmepaket warb sie um Verständnis, Barrierefreiheit sei wichtig. Sie selbst habe bei Einrichtung ihres Bürgerbüros auf Barrierefreiheit geachtet, auch wenn dies nicht einfach gewesen sei. So sei die Barrierefreiheit von Wahlbüros bei Wahlen dringend notwendig. Als gutes Beispiel, auf kommunaler Ebene im eher ländlichen Raum Barrierefreiheit umzusetzen, nannte sie Schlieben.

Frau Schier, die gleichzeitig Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Lübbenau sowie des Kreistages Oberspreewald-Lausitz ist, erwähnte, dass ausgerechnet in Lübbenau das Essen in Kindertagesstätten kostenlos für die Eltern ist. Sie habe das Grundprinzip im Anliegen des Ausschusses verstanden, dass der Landtag das beschließen solle, was Kommunen auch wollten. Als CDU-Fraktion im Landtag würden sie Kreistagsfraktionen einbeziehen, um die kommunale Auffassung in Erfahrung zu bringen, regelmäßig erfolge die Antwort jedoch erst dann, wenn es bereits zu spät sei. Sie wolle das Gespräch im Ausschuss zum Anlass nehmen, in Zukunft auf den Ausschuss bzw. den Städte- und Gemeindebund zuzukommen und fragte, ob dies ein Weg sein könne, unterschiedliche Auffassungen in Erfahrung zu bringen. Dies traf im Ausschuss auf Zustimmung.

Frau Schöbe kam zur Erläuterung der kommunalen Situation auf das Programm Kiez-Kita zu sprechen, wonach für die Stadt Brandenburg an der Havel 180.000 Euro bereitstünden. Das Programm selbst sei zu begrüßen und der inhaltliche Ansatz durchaus richtig. Allerdings bestehe die Schwierigkeit, die Mittel in Anspruch zu nehmen, darin, dass ein immenser Verwaltungsaufwand in der Umsetzung des Programms entstünde.

Zunächst müsse die Stadt ein Konzept schreiben, dieses sei beim Land einzureichen, sodann werde eine Bestätigung erteilt, sodann könne die Stadt eine Ausschreibung unter Trägern vollziehen, diese werde dann wiederum durch die Kommune geprüft, es gäbe einen Zuwendungsbescheid und am Ende müsse ein Verwendungsnachweis erstellt werden und vieles mehr. Fazit sei, das Programm werde in Brandenburg an der Havel nicht umgesetzt, dies wiederum zöge den Unmut der freien Träger nach sich. Soweit im Bildungsministerium die Vorstellung vorherrsche, in den Kommunen gäbe es Mitarbeiter, die nur für das Stellen von Förderanträgen zuständig seien, sei dies fehlgehend. Sie plädierte dafür, dass das Land besser von den Mitteln Geld für eine halbe Stelle in der Verwaltung bereitstellte, damit die weiteren Mittel auch umgesetzt werden könnten.

Herr Lieske, Frau Kramer, Herr Kleine und Herr Wöller-Beetz kritisierten das Programm Kiez-Kita aus verschiedenen Blickwinkeln. Herr Lieske erklärte, dass er Projekte oder Förderungen, bei denen ein Konzept zu erstellen sei, gar nicht mehr anfasse. Gleiches gelte für Programme, bei denen zuvor Wettbewerbe durchgeführt werden müssten. Um die zahlreichen Voraussetzungen zu erfüllen, sei in kleinen Kommunalverwaltungen weder die Zeit noch das notwendige Personal vorhanden. Frau Bürgermeisterin Kramer bestätigte diese Aussage. Zum Beispiel sei für das Schulobstprogramm weder in den Schulen noch in der Gemeindeverwaltung das Personal vorhanden, um Anträge zu stellen. Da die Kinder ohnehin mit Obst versorgt seien, sei der Verlust nicht so groß. Die Enttäuschung bei den Bürgern hingegen sei groß und dies wiederum falle auf die Kommune zurück. Als positives Beispiel wies Herr Amtsdirektor Lieske auf ein Förderprogramm des Ministeriums für Bildung hin, wonach unproblematisch Mittel für kleinere sportliche Einrichtungen beantragt werden könnten, dies laufe nach dem Windhundprinzip. Er ergänzte, dass es in der Diskussion auch nicht vordergründig nur um das Monetäre gehe. Wenn in den Kommunalverwaltungen beispielsweise eine Zeitersparnis entstehe, weil eine Frage geklärt sei, sei dies ebenso hilfreich. Beispielsweise sei das Essensgeld in Schulen im Schulgesetz klar definiert, wohingegen die Gemeinden seit über drei Jahren mit dem Problem des Essengeldes in der Kindertagesstätte zu kämpfen hätten und sich die Landespolitik nicht um eine Lösung dieses Problems kümmere.
Herr Beigeordneter Wöller-Beetz ergänzte zum Kiez-Kita-Programm, dass dieses außerordentlich aufwendig sei. Für ihn sei unverständlich, dass die Landkreise mit den Jugendämtern zwischengeschaltet seien. Es stünde in den Förderrichtlinien, wofür das Geld verwendet werden müsse, und das Land solle die Mittel direkt den Trägern von Kindertagesstätten zuordnen. Der Landkreis wiederum habe seine eigenen Prämissen, die von denen des Kita-Trägers bzw. des Landes abweichen könnten, so dass in der Abstimmung ein ungeheurer Aufwand liege.

Frau Peterson-Quander hob hervor, dass die Qualität des Essens in Kindertagesstätten und Schulen von großer Bedeutung sei. In Kindertagesstätten und Schulen ergäbe sich ein guter Zugriff auf die Kohorten, so dass ein Grundstein für eine gesunde Lebensweise gelegt werden könne bei den Kindern. Dadurch könnten in der Zukunft die Gesundheitskosten gesenkt werden. Ihr wäre es wichtig, den Blick auf das Große und Ganze zu richten. Auch sie sprach sich für einen regelmäßigen Austausch mit dem Ausschuss aus. Hinsichtlich der Einbeziehung der Landkreise in das Programm Kiez-Kita hielt sie es für sinnvoll, dass die Landkreise über das Programm steuern können.

Die Mitglieder des Ausschusses sprachen nunmehr die Migrationssozialarbeit im weiteren Sinne an. Frau Schöbe sah in dem so genannten Regionalbudget Migration einen ebenso großen wie unnötigen Aufwand. Soweit aus diesem Budget kleinere Beträge für kleinteilige Projekte verwendet würden, sei jeweils ein Antrag zu stellen, das Rechnungsprüfungsamt müsse Prüfungsberichte zur Verwendung der Mittel für jedes kleine Projekt schreiben und vieles mehr. Sie plädierte auch hier dafür, dass entweder Geld für Personal zur Verfügung gestellt wird, das diesen Verwaltungsaufwand leisten kann, oder dass das Geld unkompliziert der kommunale Ebene zur Verfügung gestellt wird, so dass damit unmittelbar gearbeitet werden kann. Herr Lieske, Herr Riecke und Frau Schöbe wiesen darauf hin, dass für die sozialarbeiterische Betreuung von Migranten, die einen Rechtskreiswechsel zum SGB II vollzogen haben, kein Geld zur Verfügung steht. In den amtsangehörigen Gemeinden in Brandenburg sind eine Reihe von Migranten untergebracht und leben dort. Den Ämtern ist daran gelegen, jemanden zu beschäftigen, der aufsuchende Arbeit leistet und den Migranten hilft, mit den hiesigen Verhältnissen zurecht zu kommen, ihnen die hiesigen Gepflogenheiten zu vermitteln u. ä.. Für die Finanzierung einer solchen Stelle stünden jedoch keine Mittel bereit, auf den Internetseiten des Sozialministeriums habe er, Herr Lieske, nur Projekte gefunden. Für solche habe ein Amt aber keine Zeit und keine Kapazität.

Frau Dieckmann führte aus, dass mit jedem Maßnahmepaket, das die Landesregierung auflege, neue Erwartungen in der Bevölkerung entstünden. Beispielhaft bezog sie sich auf den 7. Altenbericht der Bundesregierung, auch hier kämen jetzt die verschiedensten Organisationen, Vereine und Bürger auf die Stadt zu in der Erwartung, dass die Stadt Cottbus zahlreiche Maßnahmen ergreife. Wenn das Land beispielsweise neue Empfehlungen herausgebe, müsse es auch selbst die Landesplanung und die Struktur bedienen, bestehende Gesetze anpassen, wie beispielsweise das Landespflegegesetz, und müsse Projekte auflegen, damit die pflegerische Versorgung in der Fläche sichergestellt werden könne.

Was nicht akzeptabel sei, wenn Mitarbeiter der durch das Land finanzierten Fachstelle für Pflege im Quartier Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes aufsuchten und hierüber versuchten, Einfluss zu nehmen.

Aufgrund des Hinweises von Frau Waskowski, auf kommunaler Ebene werde in vielfältiger Weise der Inklusionsgedanke umgesetzt, sprach Herr Thomann, Fachbereichsleiter der Landeshauptstadt Potsdam, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Brandenburg an. Er drängte darauf, endlich ein Ausführungsgesetz zu erlassen. Es fehle an der Übertragung der Aufgabe als Träger der Eingliederungshilfe. Ab Januar 2018 sei aber damit zu rechnen, dass Anträge von Menschen mit Behinderungen in den Sozialverwaltungen gestellt würden und Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz in Anspruch genommen werden wollen. Ebenfalls sei zu erwarten, dass die Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe Verträge nach dem neuen Bundesteilhabegesetz abschließen wollten. Ab dem 1. Januar befänden sich die Anwender in der Eingliederungshilfe rechtlich nicht mehr im richtigen Rahmen. In der Personalbemessung seien die Städte am Limit und für die Bedarfserfassung müssten ein neues Instrument und ein neues Verfahren festgelegt werden. Er bat eindringlich darum, dass das Land hierfür ein Gesetz vorlegen möge.

Zum Abschluss der Diskussion erklärte Herr Kleine, bei dem Gespräch könne es sich um einen ersten Aufschlag gehandelt haben, er regte an, ein solches Gespräch regelmäßig mit den sozialpolitischen Sprecherinnen durchzuführen. Er hoffte, dass der Ausschuss den sozialpolitischen Sprecherinnen habe verdeutlichen können, welche Distanz zwischen den Zielformulierungen durch das Land und der Umsetzung auf kommunaler Ebene bzw. auch der Möglichkeiten der Umsetzung auf kommunaler Ebene gegeben sei. Wenn es einzelnen Städten oder Gemeinden gelänge, die durch das Land formulierten Ziele oder auch die kommunalen Ziele zu erreichen, sei dies anzuerkennen. Anspruch der kommunalen Ebene sei es jedoch, dass alle Städte, Gemeinden und Ämter Erwartungshaltungen von Bürgern erfüllen könnten.

Herr Fachbereichsleiter Thomann führte aus, dass die „Handlungsempfehlungen zur Qualität der sozialen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung im Land Brandenburg“, die im Jahr 2014 durch die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Brandenburg erarbeitet worden sind, überarbeitet werden sollten. Frau Dieckmann erinnerte daran, dass zum damaligen Zeitpunkt die kommunalen Spitzenverbände nicht beteiligt wurden. Herr Thomann führte weiter aus, dass die Inhalte der Schuldnerberatung sich änderten. Auch der Kreis derjenigen, die Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, ändere sich. Beispielsweise fragten nunmehr auch Immobilienbesitzer, die überschuldet sind, nach Hilfen nach. Interesse der örtlichen Träger der Sozialhilfe müsse es jedoch sein, insbesondere Menschen mit geringem Einkommen zu beraten und diesen Hilfen zur Verfügung zu stellen. Dies sei aus sozialpolitischer Sicht vordringlich. Soweit in einem Gutachten von Prof. Groth vorgeschlagen werde, Schwerpunkteinrichtungen, in denen ein unterschiedliches Beratungsangebot mit spezialisierten Beratungsfachkräften vorgehalten würden, zu errichten, lehnte er dies ab. Auch eine landesweite Fachberatung für Beratungskräfte vor Ort sei in Brandenburg nicht notwendig. Einen weiteren Wasserkopf benötige man nicht. Dieser Auffassung schlossen sich die Mitglieder des Ausschusses einmütig an. Frau Dieckmann ergänzte, es sei bei einer Überarbeitung der Handlungsempfehlungen darauf zu achten, dass die örtlichen Träger der Sozialhilfe nicht zum Ausfallbürgen würden für das Land.
Herr Wöller-Beetz berichtete, dass die Zahlen in der Verwaltungsvollstreckung stark ansteigen und seinem Eindruck nach die verschuldeten Menschen in der Insolvenzberatung oder in der Schuldnerberatung nicht richtig beraten werden. Er stellte sich die Frage, ob die Mitarbeiter in der Schuldnerberatung Fortbildungen benötigten, beispielsweise in der Rechtsberatung. Aufgrund dieser Ausführungen sprach sich der Ausschuss auf Nachfrage von Frau Gordes dafür aus, dass anstelle einer etwaigen zentralen Fachberatungsstelle für die Beratungskräfte besser Fortbildungsveranstaltungen durch das Land angeboten oder finanziert werden.
Auf die weiter aufgeworfene Frage, inwieweit Schuldnerberatungsstellen sich an der Überschuldungsstatistik sich beteiligen sollen, erfolgte einstimmige Ablehnung.

Herr Vorsitzender Kleine führte ein, dass das Gesetz über die Anerkennung als Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg gegebenenfalls geändert werden soll. Bei dem Novellierungsvorhaben stelle sich die Frage, was mit denjenigen Städten und Gemeinden geschieht, die jetzt bereits den Status eines Kurortes oder eines Erholungsortes haben. Weitere Frage sei, ob es vom Land Geld für die Kurorte und Erholungsorte gäbe. Auch stelle sich die Frage, wie die Mittel für die Gutachten aufgebracht werden sollten, die in dem Novellierungsgesetz für die Anerkennung aufgebracht werden müssen.

Frau Referatsleiterin Petereit erläuterte den Hintergrund für das Novellierungsvorhaben und die Vorgeschichte. Im Ausschuss, der für Gesundheit zuständig sei, möchte sie besprechen, was die Kommunen vom Land in Bezug auf das Kurortegesetz erwarten und was das Land tun könne, damit die Städte und Gemeinden die höheren Anforderungen eines solchen novellierten Gesetzes erfüllen könnten. Es gehe also auch um Finanzierung. Letztlich sei anzusprechen, wie in Fällen vorzugehen sei, in denen die jeweilige Gemeinde Einflüsse von außen bzw. Dritten nicht beeinflussen kann und die sich auf den Status eines Erholungsortes oder Kurortes auswirken können. Herr Vorsitzender Kleine problematisierte, dass eine Reihe der Erholungsorte oder Kurorte amtsangehörige Gemeinde seien. Er wisse, dass der Tourismusverband Brandenburg in seinen Empfehlungen für Touristinformationsstellen hohe Standards gesetzt habe und als Betriebsausgaben pro Jahr 100.000 Euro kalkuliere. Er zweifelte an, ob dies von allen in Frage kommenden Kommunen geleistet werden kann. Herr Riecke begrüßte es, wenn das Kurortegesetz weiterentwickelt wird. Für den Kurort und den Erholungsort aus seinem Gebiet sieht er durch die höheren Standards finanziell erst einmal keine Probleme und denkt, dass diese die Anforderungen erfüllen können.

Herr Lieske erklärte, mit der im Gesetz vorgesehenen Zeitabfolge könne das Amt zurechtkommen. Die Überarbeitung eines Konzeptes oder auch Neuerstellung eines Konzeptes finde dann zum richtigen Zeitpunkt statt. Das Konzept werde Geld kosten, insofern würde er eine finanzielle Unterstützung durch das Land begrüßen. Die TMB-Schrift zu Touristinformationsstellen schildere seiner Meinung nach einen Idealzustand. Für die Verhältnisse in seinem Amt wäre die Einhaltung dieses TMB-Standards unverhältnismäßig, wohingegen bei Herrn Riecke im Amt Scharmützelsee die Standards der TMB gehalten werden können. Die Mitglieder des Ausschusses sprachen sich dafür aus, dass die Standards hinsichtlich der Touristinformation von der Größe der Gemeinde und den regionalen Verhältnissen abhängig gemacht werden sollte.

Die nächste Sitzung des Ausschusses ist am 23. März 2018.

Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin

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