Bericht über die 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Dr. Erlebach, begrüßte die Mitglieder des Ausschusses zu einer Audiositzung. Die Sitzung fand am 12. März 2021 wegen der andauernden Corona-Pandemie und der Kontaktbeschränkungen per Telefon statt.
Förderrichtlinie Lokale Pflege
Referentin Weyer führte zum Entwurf einer Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus. Die Förderrichtlinie sehe zum einen eine Förderung für Landkreise und kreisfreie Städte und zum anderen eine unmittelbare Förderung von Ämtern sowie amtsfreien Städten und Gemeinden vor. Landkreise und kreisfreie Städte könnten für eine regionale Pflegestrukturplanung, die Vernetzung von Angebotsstrukturen sowie bei der Umsetzung investiver Förderungen beim Ausbau von Tages- und Kurzzeitpflege, Fördergelder beantragen. Auch für die Begleitung und Unterstützung der Ämter sowie amtsfreien Städte und Gemeinden stünden Fördermittel zur Verfügung.
Ämter, amtsfreie Städte und Gemeinden könnten die Fördergelder für Maßnahmen einsetzen, die Pflegebedürftige und Pflegende in der örtlichen Gemeinschaft unterstützen. Ämter und Gemeinden sollten wiederum auch die Pflegestrukturplanung der Landkreise berücksichtigen. Grundsätzlich, so Referentin Weyer, sei die Förderrichtlinie zu begrüßen. Allerdings sehe man den in der Förderrichtlinie vorgesehenen Eigenanteil kritisch. Dieser sei im ursprünglichen Entwurf nicht enthalten gewesen. Gegenüber dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) habe sich der Städte- und Gemeindebund stark dafür eingesetzt, dass daran festgehalten werde. Argumentiert wurde insbesondere, dass es sich um eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe handle und die kommunalen Haushalte, nicht zuletzt aufgrund der Belastung durch die Corona-Pandemie, angespannt seien.
Die Ausschussmitglieder äußerten die Kritik, dass die Haushalte für 2021 bereits feststünden. Aufzubringende Eigenanteile könnten daher nicht mehr berücksichtigt werden. Stellvertretende Geschäftsführerin Gordes erläuterte, dass ein kommunaler Eigenanteil im Vorfeld durch das MSGIV nicht thematisiert worden war. MdFE habe dies entsprechend der Vorschriften eingefordert.
Die LIGA habe sich in Positionspapieren aus dem vergangenen Jahr dergestalt geäußert, dass zunächst Konzepte durch die Kommunen erarbeitet werden sollten und 2022 mit der Umsetzung begonnen werden könnte. Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. werde für jede Kommune ein Pflegedossier erstellen. Die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ) sowie das Kompetenzzentrum Demenz werden den Kommunen beratend zur Seite stehen. In einer Videokonferenz des Landesbehindertenbeirates habe Referatsleiter Wendte die Behindertenverbände aufgefordert, sich einzubringen und eigene Vorstellungen zu äußern. Es seien also viele Akteure daran interessiert, dass Kommunen die Mittel möglichst unter Berücksichtigung ihrer Zwecke ausgäben.
Auf Rückfrage sagte stellvertretende Geschäftsführerin Gordes, sie habe keine Kenntnisse zu einer prognostizierten Quote habe, wie viel tatsächlich bei den Betroffenen an Leistung ankomme. Wie viel ankomme, hänge auch von der Umsetzung durch die Kommunen ab, beispielsweise ob mit den Fördergeldern Personal eingestellt werde. Zu beachten sei, dass die Fördergelder „zusätzlich“ eingesetzt werden müssen. Sie könnten daher nicht der Deckung der Haushalte dienen. Jedenfalls habe sie die Hoffnung, dass möglichst viele Mittel abgerufen und Maßnahmen umgesetzt werden. Der Städte und Gemeindebund trete seit langer Zeit dafür ein, dass Kommunen Sorge und Mitverantwortung für die ältere Bevölkerung übernehmen und durch Gestaltung der Rahmenbedingungen den Verbleib in der eigenen Wohnung im Alter und im Quartier ermöglichten.
Die weitere Frage, ob Pflegestrukturplanung förderfähig sei, bejahte stellvertretende Geschäftsführerin Gordes. Je Landkreis bzw. kreisfreie Stadt seien weitere 100.000 Euro jährlich hierfür vorgesehen. Bei der Aufbringung des Eigenanteils könnten Mittel Dritter sowie Personalstellenanteile angerechnet werden. Der Einsatz der Mittel für Pflegestrukturplanung wurde begrüßt. Allerdings gäbe es im kommunalen Haushalt große Einnahmeverluste auf Grund der Corona-Krise; man werde so viele Mittel wie möglich in Anspruch nehmen.
Einzelne Mitglieder des Ausschusses bekräftigten ihre Absicht, die Fördergelder besonders für die Pflegestrukturplanung einzusetzen, dort habe die Pandemie bestehende Defizite aufgezeigt; außerdem sollten Mittel auch zur Vernetzung und Stärkung der Zusammenarbeit genutzt werden. Weiter wurde die Möglichkeit aufgezeigt, mit den Fördergeldern bereits bestehende „runde Tische“ zu fördern und die Vernetzung auszubauen, damit könne ggf. die fehlende Steuerungsverantwortung der Kommunen kompensiert werden.
Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
- Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit begrüßt den Entwurf der Förderrichtlinie Lokale Pflege. Mit den Fördermitteln können Strukturen und Maßnahmen ergriffen und finanziert werden, die dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, ein selbstständiges Leben in der eigenen Häuslichkeit so lange wie möglich zu erhalten und gegenseitige ehrenamtliche oder nachbarschaftliche Unterstützung im Quartier oder sozialen Nahraum zu fördern.
- Der Ausschuss bedauert, dass das Land Brandenburg nicht eine vollständige Finanzierung der Maßnahmen ermöglichen will. Die erforderliche Erbringung eines Eigenanteils stellt in den Städten und Gemeinden, Ämtern und Verbandsgemeinden eine hohe Hürde dar, sich zu beteiligen, zumal es sich um freiwillige Aufgaben handelt. Der Ausschuss erinnert an den Siebten Altenbericht der Bundesregierung „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“, welcher auf die Notwendigkeit hinge-wiesen hat, dass der Staat den Kommunen zur Wahrnehmung dieser Aufgaben finanzielle Mittel, bestenfalls im Wege einer neuen „Gemeinschaftsaufgabe Demografie“, zur Verfügung stellen muss.
- Es wird befürchtet, dass in der Folge ein wesentlicher Teil des Paktes für Pflege nicht nachhaltig und erfolgreich umgesetzt und den Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Pflegelandschaft nicht ausreichend gegengesteuert wird.
Entwurf eines Vierten Krankenhausplans des Landes Brandenburg
Stellvertretende Geschäftsführerin Gordes berichtete aus den Verhandlungen zum Vierten Krankenhausplan. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbrauchschutz habe eine sehr gründliche Planung an Hand von Zahlen und Fakten, wie Auslastungsgrad und Verweildauer vor ca. zwei Jahren eingeleitet. Diese Grundlagen seien stets mit einer Begleit-Arbeitsgruppe, besetzt mit Vertretern der LKB, der Kommunalen Spitzenverbände sowie der Krankenkassen kommuniziert worden; dort seien für alle Fachgebiete Wissenschaftler bzw. Fachmediziner angehört worden.
Hinsichtlich der Grundzüge in der Krankhausplanung habe es eine enge Abstimmung mit dem Land Berlin gegeben, die über frühere Abstimmungen hinausgehe. Die Grundzüge der gemeinsamen Krankenhausplanung seien wörtlich und vollumfänglich in den Textteil des Krankhausplanes aufgenommen.
Das MSGIV sei bemüht, alle Interessen zu berücksichtigen. Das Beteiligungsverfahren sei äußerst sorgfältig durchgeführt worden. Mit den jeweiligen Krankenhäusern habe das MSGIV Einzelgespräche durchgeführt, deshalb gehe die Geschäftsstelle davon aus, dass die einzelnen Träger mit ihren Einzelblättern pro Krankenhaus einverstanden seien.
Eine besondere Änderung im Vergleich zum Dritten Krankenhausplan sei auf Grund der Absprache mit Berlin, dass die Bettenanzahl nun je Abteilung bettenscharf geplant werden. Bis dato sei die Bettenanzahl für das ganze Krankenhaus ausgewiesen worden. Die Landeskrankenhausgesellschaft würde die Änderung nicht gutheißen. Der Städte- und Gemeindebund und seine Mitglieder hätten eher ein Interesse daran, dass die einzelnen Abteilungen erhalten bleiben. Deshalb sei eine bettenscharfe Planung zu befürworten. Stellvertretende Geschäftsführerin Gordes fasste zusammen, dass mit dem Vierten Krankenhausplan alle Standorte erhalten blieben. Brandenburg sei hinsichtlich Verweildauer und Nutzungsauslastung – im Vergleich zu anderen Bundesländern – akzeptabel aufgestellt.
Herr Dr. Erlebach plädierte für eine Zwischenlösung bei der Frage zur bettenscharfen Versorgung und mehr Flexibilität. Je nach Abteilung liege der Fokus eher auf Qualität (z.B. bei Orthopädie), weshalb nicht zwingend jedes Krankenhaus eine solche Abteilung betreiben müsse, während es bei anderen Fachgebieten, z.B. bei der Geburtshilfe, stärker auf eine gute Erreichbarkeit ankomme. Zu beachten sei, dass gerade bei komplizierten Fachgebieten die Qualität leide, wenn mangels ausreichend zu behandelnder Fälle keine Routine entstehen könne. Auch sei unverständlich, warum noch nach Versorgungsregionen geplant werde
Frau Meier warf die Frage auf, ob denn alle Krankenhäuer die Corona-Pandemie wirtschaftlich überstehen würden. Die Frage sei, so stellvertretende Geschäftsführerin Gordes, durchaus berechtigt, es gäbe finanzielle Hilfen, aber wie im Ergebnis die Krankenhäuser dastünden, könne sie derzeit nicht beurteilen. Herr Dr. Erlebach berichtet, es gäbe Überlegungen, dass Krankenhäuser eine grundständige Vorsorge erhalten sollten, in die Finanzierungsplanung sei eine solche Vorsorge einzustellen und die Krankenkassen müssten über ihr Finanzierungssystem solche Ausfallleistungen tragen, unabhängig von der Finanzierung über das DRG-System. Frau Meier gibt zu bedenken, dass stärker auf Verbundstrukturen zu achten sei, insbesondere sollte geprüft werden, welche Kosten „geteilt“ werden könnten, wenn Krankenhäuser stärker zusammenarbeiteten. Auch in diese Richtung sollte man sich besser aufstellen. Die Versorgungscluster Corona (VCC) hätten sich während der Pandemie als sehr hilfreich erwiesen.
Eine Stellungnahme zum Entwurf des Vierten Krankenhausplans hat der Städte- und Gemeindebund Ende März 2021 abgegeben.
Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes
Stellvertretende Geschäftsführerin Gordes führt aus, dass der Entwurf des Bundesteilhabestärkungsgesetzes von der Bundesregierung verabschiedet wurde und sich nun im Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat befinde. Mit dem Gesetzentwurf reagiere die Bundesregierung auf einen Beschluss des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichtes. Darin hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Aufgabenbereich des örtlichen Trägers der Sozialhilfe im SGB XII mit Einführung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche erweitert wurde, ohne allerdings hierfür eine Kostenerstattung zu regeln. Im SGB II beispielsweise sei eine solche Regelung enthalten. Der Bundesgesetzgeber dürfe seit Einführung von Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG nicht mehr Aufgaben auf die Kommunen übertragen. Hierfür seien die Länder zuständig. Der Gesetzentwurf sehe vor, die Zuständigkeitszuschreibungen an örtliche oder überörtliche Träger der Sozialhilfe aus dem SGB XII zu entfernen. Die Zuständigkeiten müssten dann in den Ausführungsgesetzen der Länder geregelt werden. Hier gelte dann in Brandenburg das strikte Konnexitätsprinzip.
Des Weiteren beinhalte der Gesetzesentwurf für das SGB IX geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Bis dato offen sei die Definition des leistungsberechtigten Personenkreises in § 99 SGB IX. Als Lösung komme eine Orientierung an der UN-Behindertenrechtskonvention und ICF in Frage. Aufmerksam machen möchte stellvertretende Geschäftsführerin Gordes auch darauf, dass nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz Assistenzhunde für Menschen mit Behinderung stärker gefördert werden und deren Zugangsrechte erweitert würden.
Barrierefreie Internetauftritte, Umgang mit der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
Referentin Weyer führte aus, dass mit Einführung der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) für die Träger der öffentlichen Verwaltung schrittweise die Pflicht zur Einrichtung eines barrierefreien Zugangs für Websites und mobile Anwendungen eingeführt wurde. Beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sei im Zuge dessen eine Überwachungsstelle eingeführt worden. Dort sei auch ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Parallel dazu gebe es bei der Landesbehindertenbeauftragten eine Durchsetzungsstelle. Mit Schreiben vom 7. August 2020 habe die Überwachungsstelle des LASV alle öffentlichen Stellen des Landes Brandenburgs angeschrieben und zur Meldung von Websites und mobilen Anwendungen aufgefordert. Die Überwachungsstelle habe angekündigt, im Nachgang zu ermitteln, welche Träger der öffentlichen Verwaltung überprüft und beraten werden sollten. Die Geschäftsstelle sei daran interessiert zu erfahren, ob es Probleme in der Umsetzung gäbe.
Stellvertretende Geschäftsführerin Gordes betont, die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen sei grundsätzlich zu befürworten. Gemeinden ließen sich ihre Homepage häufig durch Dritte erstellen. Dennoch habe sie die Vermutung, dass der Aufwand erheblich sei. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung von § 9 BbgBGG habe der Städte- und Gemeindebund kritisiert, dass es eine Überwachungsstelle gebe, dies sei mit der kommunalen Selbstverwaltung der Städte- und Gemeinden nicht vereinbar. Der Betrieb einer Homepage sei zudem eine freiwillige Entscheidung, dass sich daraus besondere Pflichten ergäben, sei nicht gerechtfertigt. In einer Videokonferenz des Landesbehindertenbeirats sei berichtet worden, dass sich der Landesbehindertenbeirat für die Barrierefreiheit der Schulcloud einsetze und sich im Gespräch mit dem Hasso-Plattner-Institut befinde.
Bürgermeister Lück bestätigte, dass eine Umsetzung insbesondere für kleine Kommunen eine Herausforderung sei. Die Internetseiten würden halbjährlich überprüft und von Dritten gepflegt. Alle Bedingungen der BbgBITV zu erfüllen, sei nicht möglich. Die Kommunalaufsicht habe sich nicht eingeschalten.
Es wurde angeregt, dass auch auf der Nutzerseite Barrierefreiheit hergestellt werden könne, beispielsweise mit Lesegeräten, etc. Eventuell sei diese Lösung sogar wirtschaftlicher. Auf Nutzerseite gäbe es viele technische Mittel und Möglichkeiten, wie Spracherkennung (Siri oder Cortana), software könne Texte vorlesen. Auf Nutzerseite könne dies genutzt werden. Auf Rückfrage konkretisiert Frau Gordes, dass nicht nur die Hauptverwaltungen der Kommunen, sondern auch nachgeordnete Einrichtungen oder kommunale Unternehmen, nicht aber Kitas und Schulen, nach der Verordnung arbeiten bzw. diese umsetzen müssten. Es wurden Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Gestaltung barrierefreier PDFs empfohlen. Allerdings gibt es darüber hinaus bereits weitere, innovativere Methoden. Es wurde darauf hingewiesen, wenn man alles richtig machen wolle, sei eine weitere Vollzeitpersonalstelle zu besetzen. Das sei nicht zu leisten.
Abschied vom Vorsitzenden
Herr Dr. Erlebach bedankte sich bei den Mitgliedern des Ausschusses für die gute Zusammenarbeit und verabschiedete sich. Seine Amtszeit als Beigeordneter der Stadt Brandenburg an der Havel ende. Frau Gordes bedankte sich bei Herrn Dr. Erlebach für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Ausschusses, sie bedauerte, dass eine ordentliche Verabschiedung, bei der man sich gegenüberstehe, nicht möglich ist. Sie dankte ihm für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss und als Beigeordneter für Soziales, wünschte ihm für die Zukunft alles Gute und drückte ihre Hoffnung aus, dass man sich persönlich wiedersehe. Dem schloss sich Frau Dieckmann, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses namens des Ausschusses an.
Nächster Termin: 10. September 2021